BlueSky9 schrieb:
Hallo!
Für Flüge in Deutschland sei noch erwähnt:
§ 7 LuftVO Abwerfen von Gegenständen
(1)
Das Abwerfen ... von Gegenständen ... aus ... Luftfahrzeugen ist
verboten...
BlueSky9 schrieb:..und laut Luftfahrtgesetz ist es dabei unerheblich ob der Abwerfer, der Pilot oder der abgeworfene Blumenstrauß ein deutsches Kennzeichen tragen :-)
Hallo maxmobil,
-> Das ist in Österreich passiert ... und hier ist es
genauso verboten ;-)
Hab′ ich mir schon fast gedacht... :-))
..und laut Luftfahrtgesetz ist es dabei unerheblich ob der Abwerfer, der Pilot oder der abgeworfene Blumenstrauß ein deutsches Kennzeichen tragen :-)Möglicherweise waren die Blumen sogar aus Holland;-)
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