Fliegen in den Wintermonaten

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  • Steffen_E schrieb:
    Nach allen mit bekannten Regeln steht da aber eindeutig, dass die Flugerfahrung auf Flugzeugen zu erbringen ist und ein UL ist halt leider kein Flugzeug, sondern ein Luftsportgerät.
    Steffen, du hast wohl übersehen, daß ich in Österreich bin ... wie CSS oben bestätigt hat, ist das bei uns tatsächlich so. Und ja ich bin trotzdem bei dir, daß mehr Stunden je Muster mal gar nicht schaden können ;-)

    Grüße

    Gerald


  • look696 schrieb:
    Steffen, du hast wohl übersehen, daß ich in Österreich bin ... wie CSS oben bestätigt hat, ist das bei uns tatsächlich so.
    Glaube ich Dir ja gerne, aber dann ist es ja sinnvoll, dass wir das geklärt haben, bevor jemand glaubt, dass es immer gilt.

    Hast Du mal den Gesetzestext dazu?

  • Steffen_E schrieb:
    Hast Du mal den Gesetzestext dazu?
    Bei uns ist das vice versa möglich ..... auch nach dem österreichischen Motto: was nicht verboten ist, ist erlaubt und wird auch so gehandhabt und anerkannt.


    Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Scheinen und Berechtigungen PPL

    § 9. Die zuständige Behörde hat Scheine und Berechtigungen, sofern nicht gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eine unbefristete Gültigkeit beziehungsweise eine Aufrechterhaltung der Berechtigung bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vorgesehen ist, für die im § 8 oder im Besonderen Teil bezeichnete Gültigkeitsdauer auf Antrag zu verlängern, wenn
     

    1.
     
    die Voraussetzungen für die Erteilung weiter gegeben sind und

    2.
     
    der Bewerber die Voraussetzungen für die Verlängerung nach den Bestimmungen des Besonderen Teils nachweist.

    Aufrechterhaltung und Erneuerung von mit Ultraleichtscheinen verbundenen Klassenberechtigungen

    § 24g. (1) Klassenberechtigungen für Inhaber von Ultraleichtscheinen sind ab dem Zeitpunkt der Erteilung vorbehaltlich der Erfüllung der Anforderungen für deren Aufrechterhaltung 2 Jahre gültig.

    (2) Für die Aufrechterhaltung einer Klassenberechtigung hat der Pilot ab dem Zeitpunkt des Ablaufens eines Zeitraums von zwei Jahren nach Erteilung der Berechtigung die Erfüllung folgender Voraussetzungen nachzuweisen:
                                         
    Für Inhaber einer Klassenberechtigung UL/A während der vergangenen 24 Monate 25 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Motorseglern im Motorflug oder einmotorigen kolbengetriebenen Motorflugzeugen. Im Falle der Durchführung eines mindestens einstündigen und im Flugbuch dokumentierten Übungsflugs mit einem berechtigten Fluglehrer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug innerhalb der letzten 12 Monate reduziert sich die erforderliche Flugzeit auf 12 Stunden. In der Flugzeit müssen mindestens 12 Starts und 12 Landungen sowie, falls kein Übungsflug durchgeführt wird, mindestens 10 Stunden innerhalb der letzten zwölf Monate enthalten sein.

    Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004772

    VG Gerald

  • look696 schrieb:
    Bei uns ist das vice versa möglich
    interessant, wenn ich das richtig sehe, ist UL eine Klassenberechtigung im LAPL? Dann ist klar, dass das nach oben gereicht werden kann.

    wusste nicht, dass das im LAPL möglich ist.

    look696 schrieb:
    auch nach dem österreichischen Motto: was nicht verboten ist, ist erlaubt
    naja, zunächst mal ist auch bei euch das Fliegen ohne Berechtigung verboten und damit muss alles was mit fliegen zu tun hat, einzeln erlaubt werden ;-)
  • Liebe Kameradinnen und Kameraden ! In Marl bei flyon habe ich im April 2018 zu erst gefragt. Fehlanzeige. Thomas hatte wohl in

    2016 und auch in 2017 eine hohe C 42 Verlustquote. Meschede Schüren behalte ich im Blick. Für die KW 1 in 2019 habe ich mich

    in EDLT verbredet. Der Lehrer macht mit mir drei Platzrunden und läßt mich dann raus, so die telef. Verabredung. Es ist zwar

    eine Weltreise von Hattingen nach Telgte. Aber in der Not frißt der Teufel Fliegen...... Allen Ratgebern danke ich und wünsche

    unbeschwerte Feiertage ! Euer Roland

  • Moin Roland!

    Was ist mit Petermann in EDLB?  Wäre nur der halbe Weg.

    Warum nicht im Verein?

    Grüße

    Tom

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    ...Warum nicht im Verein?...
    bzw. warum nicht doch auch ein anderes Muster in Betracht ziehen? (G3, Fox, FK9,...)

  • Oder machst Dir jetzt kein Stress, wenn Du dann irgendwann wieder UL fliegen willst machst Du einfach einen Prüfungsflug mit einem Prüfer(1h) und darfst dann wieder 24 Monate UL fliegen.

    Hatte von 2011 bis 2014 nur Segelflug gemacht, das Reaktivieren der UL Lizens lief dann auch schnell über den Prüfungsflug.

    Und die wenigen Tage die man im Winter fliegen kann, geniest Du mit D-Exxx !

    Gruß,
    Roman.

  • Smackopa schrieb:
    Und die wenigen Tage die man im Winter fliegen kann, geniest Du mit D-Exxx !
    Ui ..genau ... D-EXXX in Mary ... mit Wilfried ... http://www.aerobatic-center.de/kunstflgast.htm

    Frohe Weihnachten ....

  • Moin,

    die Cap 10 ist toll, auf der habe ich meinen Kunstflugschein gemacht. Fliegt sehr schön und landet sich auch relativ einfach, je nachdem, ob das Spornrad frei dreht oder angelenkt wird. Letzteres hilft enorm...

    Gruß Raller

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