QDM schrieb:Vorher kommt der Mahnbescheid, dagegen kann Er erstmal einen Widerspruch einlegen, beim Vollstreckungsbescheid das Gleiche, die Kosten dafür muß der Gläubiger vorstrecken.
sofort einen Vollstreckungsbescheid senden und den Gerichtvollzieher hin senden
Da so Typen meist noch mehr Dreck am Stecken haben wirft man quasi gutes Geld dem Schlechten hinterher.
Da hat Chris schon Recht, es lohnt sich meistens nicht.
Laut GA:
Immerhin scheint inzwischen klar, wo das gestohlene Ultraleichtflugzeug abgeblieben ist: Es ist in Spanien verbrannt.
Das war mir gar nicht bewusst, weiß jemand näheres?
Ein ähnlicher Fall. Vorgestern
naja ...ähnlicher fall ?
Weil es auch Tragflächen hat ? ?
Es ist weder ein UL, noch sind die Piloten unverletzt geblieben dabei.
Klingt eher nach Selbstmord als nach versuchtem Diebstahl.
Aktuell sind 37 Besucher online, davon 4 Mitglieder und 33 Gäste.