Hallo liebe UL Gemeinde,
Meiner Information nach dürfen UL, die mehr als 315 kg wiegen beim Daec NRW nicht zur Schulung eingesetzt werden. Nun meine Frage: Gibt es ähnliche Regelungen auch bei den anderen Landesverbänden oder beim DULF?
Vielen Dank für Eure Antworten
Beim DULV ist das nicht so... Wüsste auch nicht was das bringen soll 315Kg... eine Zuladung von 157kg da fliegt trotzdem jeder überladen durch die Gegend.
Ich verstehe es allerdings auch nicht richtig, Landesverband? Der Daec ist doch kein Landesverband? Da gibt es einen und der sitzt in Braunschweig
Sicher gibt es nur einen Deutschen Aeroclub, der ist aber in Landesverbände gegliedert und ich schrieb ja Landesverband NRW.
Mich interessiert, ob es in den anderen Landesverbänden auch so gegeben ist,dass die Schulungs Ul eben nicht mehr als 315 kg
wiegen sollen.
In NRW,......meines Wissens, so vom Landesausbildungsleiter angeordnet.
Savage1 schrieb:Irgendwas stimmt da nicht... Wenn die Flugschule beim Daec gemeldet ist dann hat das nichts mit dem Landesverband zu tun. Da kann NRW sich auf den Kopf stellen. Die Ausbildungseinrichtung unterliegt entweder dem DULV oder dem Daec und Gott sein dank weder dem Aeroclub NRW noch dem BWLV noch sonst irgendeinem Landesverband.Sicher gibt es nur einen Deutschen Aeroclub, der ist aber in Landesverbände gegliedert und ich schrieb ja Landesverband NRW.
Mich interessiert, ob es in den anderen Landesverbänden auch so gegeben ist,dass die Schulungs Ul eben nicht mehr als 315 kg
wiegen sollen.
In NRW,......meines Wissens, so vom Landesausbildungsleiter angeordnet.
Gibt es zu deiner Aussage irgendeine Quelle oder hat das nur irgendeiner gesagt der meint er hätte etwas zu sagen?
Achja es besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Verband in dem Fall NRW sich eine Flugschule gründet und man unter dieser Schulen kann. Das hat natürlich den Vorteil dass man keine eigene Flugschule aufmachen muss. Da können die das natürlich sagen und limitieren. Wer stellt sich allerdings freiwillig unter den Landesverband? Damit hat man nämlich keine eigene Schule sondern ist nur in der Flugschule des Verbandes drinnen und hat nach deren Pfeife zu tanzen. Wenn die das mit den 315 Kg so sagen, dann eben einfach eine eigene Schule im Verein aufmachen, entweder Daec oder Dulv und das Problem ist gelöst :) Dann gibt es auch keinen oberschlauen Landesausbildungsleiter mehr dem man sich fügen muss.
Moin,
warum regt Ihr euch wegen der 315kg so auf? Ich meine mich zu erinnern, daß ULs mit 316kg oder mehr Leergewicht eh nicht mehr für den 2-Personen Betrieb zugelassen sind. Irgendwo hier war jedenfalls mal die Diskussion und irgendjemand hatte da ein Übersicht über die Zulassungskriterien beigefügt, die ein Flugzeugmuster erfüllen muß, um als 1- oder 2-sitziges UL zugelassen zu werden.
Ein Punkt dabei war das Leergewicht. Ist aber schon länger her die Diskussion.
Ach und wenn wir schon dabei sind: Im Verein brodelt gerade die Gerüchteküche, daß neue UL-Fluglehrer maximal 80kg auf die Waage bringen dürfen, um die Fluglehrer-Lizenz zu bekommen. Gilt aber wohl nicht für bestehende Lizenzen. Was da allerdings dran ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich finde diese Diskussion obsolet. Wenn ich mir so den praktischen Nutzen dieser Regelung überlege ...
472,5 kg Gesamtgewicht
- 315 kg Leergewicht
-21,9 kg für 30l Sprit (Überlandflug 200 km + Reserve)
- 1 kg für Flugbuch, Unterlagen, Karten, 2 Handys (wer hat seines nicht immer dabei?)
- 2 kg für die Kleidung zweier Personen im Sommer
dann dürfen Fluglehrer(in) und Flugschüler(in) jeweils nur 66,3 kg auf die Waage bringen. Nach dem Frühstück.
Wir hatten eine Fluglehrerin mit durchschnittlicher Größe in dieser Gewichtsklasse. Unsere 16 jährigen Segelflugschüler könnten ebenfalls noch dieses Gewicht unterschreiten.
Alle anderen Personen (größer & älter) wären von der UL-Ausbildung ausgeschlossen.
Just my 2 cents,
Thomas
Endlich mal wieder eine Leergewichtsdiskussion ...
Bier & Popcorn
Frank
FranHaus schrieb:Das wird aber auch echt mal Zeit.Endlich mal wieder eine Leergewichtsdiskussion ...
Bier & Popcorn
Frank
Hallo,
diese Diskussion ist in der Tat obsolet, da ein UL, dessen
Leergewicht in der (leicht wieder herzustellenden) Musterzulassungs-
konfiguration über 295kg liegt, sowieso von den Verbänden nie
nach LTF-UL 2003 hätte zugelassen werden dürfen.
Da sich die Verbände allem Anschein nach gerne mal _nicht_ an ihre
eigenen Zulassungsvorschiften halten, gibt es wohl auch keinen
Grund, sich an eine "maximal 315kg zur Ausbildung"
Vorgabe zu halten, oder?! ;-)))
BlueSky9
Ich würde empfehlen, jetzt ganz ruhig schön in den Bauch atmen, evtl. die Pillen nehmen, sanfte Musik hören. Denn diese Diskussion ist 1000mal geführt und das Ergebnis immer das Gleiche. Komplett über.
Thomas
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