Hallo,
>
> Da muß trotzdem alle 2 Jahre eine Funktionsprüfung gemacht werden.
>
hmmm...
ich denke nicht:
>
> This means that there are no periodic service requirements necessary
> to maintain continued airworthiness, and no maintenance is required
> until the equipment does not properly perform its intended function.
>
Ich muss mal gucken, was FilserFunkwerkFUNKE zu ihren Geräten sagt... ;-))
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:Moin lieber BlueSky,
Ich muss mal gucken, was FilserFunkwerkFUNKE zu ihren Geräten sagt... ;-))
BlueSky9
es war von einem Transponder Trig21 die Rede und laut DAEC soll der wenn der Hersteller keine anderen Intervalle vorgibt alle 2 Jahre geprüft werden, wenn ich das richtig verstanden habe, gibt Trig zum Trig21 nichts vor also dann eben alle 2 Jahre.
Stefan
Moin,
der DULV weiß von dem Entfall der Funkgeräteprüfung allerdings noch nichts denn in der Prüfervorschrift steht auf den
Seiten 11/12, daß das Funkgerät alle 2 Jahre geprüft werden soll.
Stefan
Fragt doch mal Euren Prüfer , die haben doch die alle die PAUL (Prüfanweisung UL) unterschrieben . Da steht es genau drin und das gildet für beide Verbände
MfG
Stefan
stehi schrieb:Was glaubst Du woher ich das weiß?Fragt doch mal Euren Prüfer , die haben doch die alle die PAUL (Prüfanweisung UL) unterschrieben . Da steht es genau drin und das gildet für beide Verbände
MfG
Stefan
In der PAUL steht das so drin.
Gruß, Stefan
Hallo,
>
> der DULV weiß von dem Entfall der Funkgeräteprüfung allerdings noch nichts...
> ...
> Fragt doch mal Euren Prüfer, die haben doch die alle die PAUL unterschrieben...
>
Leute, die NfL 2-382-17 ist gerade einmal vom 19 Dzember 2017!
Das war 5 Tage vor Weihnachten - was sollen denn da die Prüfer
bitte jetzt schon "unterschrieben" haben?!? ;-)))
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:Da hast Du schon Recht,
Leute, die NfL 2-382-17 ist gerade einmal vom 19 Dzember 2017!
Das war 5 Tage vor Weihnachten - was sollen denn da die Prüfer
bitte jetzt schon "unterschrieben" haben?!? ;-)))
BlueSky9
dumm dabei ist nur, wenn man im Januar eine Jahresnachprüfung hat und der Prüfer dann sagt,
daß ihn das erstmal nicht interessiert weil Er sich an die Vorschriften des DULV vom September hält.
Stefan
Bemerkungen hierzu:
Die Lufttüchtigkeit luftrechtlich zugelassener Bordfunkanlagen stellt der Prüfer fest, sofern seine Prüferlaubnis den Vermerk trägt „Prüfberechtigung elektronische Ausrüstung“.
Die Nachprüfung der gesamten Bordfunkanlagen und Transponderanlage wird im Abstand von 24 Monaten durchgeführt.
Die Prüfung und Prüfbescheinigung durch andere berechtigte Betriebe und berechtigte Prüfer ist zulässig.
Und So steht es in der PAUL drin!!!!!
Was Uterschreibt Ihr als Prüfer
Stefan
stehi schrieb:meine Tastatur ist zwar aus Taiwan aber deshalb habe ich doch nicht Chinesisch geschrieben oder was?Bemerkungen hierzu:
Die Lufttüchtigkeit luftrechtlich zugelassener Bordfunkanlagen stellt der Prüfer fest, sofern seine Prüferlaubnis den Vermerk trägt „Prüfberechtigung elektronische Ausrüstung“.
Die Nachprüfung der gesamten Bordfunkanlagen und Transponderanlage wird im Abstand von 24 Monaten durchgeführt.
Die Prüfung und Prüfbescheinigung durch andere berechtigte Betriebe und berechtigte Prüfer ist zulässig.Und So steht es in der PAUL drin!!!!!
Was Uterschreibt Ihr als Prüfer
Stefan
Ich habe oben schon von den Seiten 11 u. 12 geschrieben aber irgendwie willst Du es nicht so richtig verstehen, Du widerholst genau das was ich schon geschrieben habe.
Hallo,
>
> dumm dabei ist nur, wenn man im Januar eine Jahresnachprüfung hat und der Prüfer dann sagt,
> daß ihn das erstmal nicht interessiert weil Er sich an die Vorschriften des DULV vom September hält.
>
Welch "rechtsverbindlichen Charakter" hat den eine PAUL gegen eine NfL?
Aber du hast natürlich recht - alle neuen Verordnungen kommen für den
Einen oder den Anderen immer etwas zu spät oder etwas zu früh... :)
Aber einen Prüfer, den z.B. NfLs erstmal "nicht interessieren"?! - klingt komisch...
(Vielleicht würde ich mich vermutlich mal nach einem anderen Prüfer umschauen ;-)))
BlueSky9
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