Diesem Ziel dient eine Vereinbarung zwischen der AOPA-Germany und der
Direktion für Deutsche Vermögensberatung (DVAG) Hans-Otto Buxbaum in Offenbach.
Der dort eingerichtete Bereich DVAG Aviation wird von dem ausgebildeten
Berufspiloten und Manager Henri-Pierre Hirts geleitet. Mit der Übereinkunft
sichert sich die AOPA für ihre Mitglieder in allen Versicherungs- und
Finanzierungsfragen in der Privat- und Business Aviation besonders günstige
Konditionen, die für den Markt zum Teil Pionierleistungen darstellen.
So wurde über die DVAG Aviation ein
Gruppenluftfahrtunfall-Versicherungsvertrag mit der AachenMünchener Versicherung
entwickelt und abgeschlossen, dem sich AOPA-Mitglieder zu einzigartig günstigen
Bedingungen anschließen können. Damit ist das Flugunfallrisiko eines Piloten
abgesichert, das ansonsten in der privaten Unfallversicherung grundsätzlich
ausgeschlossen ist.
Die Gruppenluftahrt-Unfallversicherung ist bereits ab 2,38 Euro pro Monat
für eine Versicherungssumme von 216.000 Euro erhältlich.
gegen die Haftung gegenüber dem Flugzeughalter kannst Du Dich beim chartern nicht versichern. Bei geliehenen, gemieteten Dingen haftet keine Versicherung.
Was Du machen solltest ist eine private Unfallversicherung mit invaliditäts- und Todesfallsumme
mit dem speziellen Risiko für Luftsport - Ultraleicht- und Privatpilot.
Meine Versicherung kostet unter 100,- € im Jahr.
Wenn Du mehr wissen möchtest, schick mir eine PN.
Marietta
Wenn man keine BU Versicherung hat, ist das bei Invalidität echt sinnvoll. Und zusätzlich ist es eine Absicherung,
ich fühl mich besser damit.
Hypnos schrieb:
Wobei ich nach wie vor noch nicht so wirklich verstanden habe, wozu eine zusätzliche Unfallversicherung dienen soll?
Es geht dabei in erster Linie um eine aus dem Unfall resultierende Invalidität und den damit verbunden Kosten.
Der Verlust eines Beines z.B. macht sicher nur in Ausnahmefällen berufsunfähig. Die Versorgungsleistungen der KK sind aber immer nur unterstes Level. Da gibt's eben nur die Standardprothese aber auch die Heilbehandlung und die Reha werden zuerst nach wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführt. Vernünftiger und angezeigter Hightech und die wünschenswerte Besserbehandlung bleiben dem eigenen Geldbeutel überlassen.
Aber auch eine Querschnittslähmung bedeutet nicht automatisch Berufsunfähigkeit, wenngleich eine erhebliche Erwerbsminderung eintreten kann. Und was für Kosten auf jemanden zukommen, der plötzlich im Rollstuhl sitzt, kann man sich leicht ausmalen: rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung (Badezimmer, Lift usw.) oder Umzug, Umbau vom Auto oder extrem teure Neuanschaffung usw. usf.
All diese Maßnahmen werden bei einem selbstverschuldeten Unfall von den Versorgungsträgern nicht oder in nur unzureichender Größenordnung getragen.
Auch ich unterhalte seit Jahren eine sog. namentliche Luftfahrt-Unfallversicherung. Sie tritt ein, wenn man als Pilot bzw. Besatzungsmitglied zu schaden kommt. Als Deckungssumme habe ich € 30.000,- bei Tod und € 350.000,- bei Invalidität gewählt.
Im Übrigen sollte man immer bedenken, wenn man als Scheininhaber - für den entsprechenden Flieger - auf dem rechten Sitz mitfliegt, dass es mit der Passagierhaftpflicht schon schwierig werden kann, es sei denn, man hat vorher schriftlich vereinbart, dass man in jeden Fall nur als Passagier einsteigt!!
Michael