• Das ist alles ganz klar. Aber Leider ist in Deutschland der Anzugträger der einzige der dir eine Übereinstimmung mit dem geprüften Muster in Deutschland bescheinigen kann. 

    Ist zwar an sich ne komische Sache warum ein Musterzugelassenes UL aus dem Werk erst noch auf Übereinstimmung mit dem Werksmuster geprüft werden muss (Was ja auch nur auf dem Papier passiert). Aber so ist halt Deutschland. 

    Bei CZ kann man ja eventuell hoffen das mit der 600Kg Auflastung gerade in beiden Ländern eine gemeinsame Bauvorschrift erlassen wird. Dann hätte man den Vorteil das man CZ-UL′s als Quasi nach "deutscher" Vorschrift gebaut einfach so kaufen dürfte. Ohne Stückprüfung. 

    Oder aber man Macht mal einen Abgleich der Diversen Bauvorschriften und schaut dann was denn überhaupt unterscheide der einzelnen Nationalen Zulassungskriterien sind und ob man diese nicht auch gegenseitig anerkennen kann. Denn das UL wird ja nicht anders in CZ zusammengebaut nachdem es hier die Musterzulassung hat. 

    Am ende könnte man ähnlich der COC-Papiere beim Auto einfach so mit der Erklärung des Herstellers sein Flugzeug zulassen.

  • Hallo,


    >
    > ...Ich brauche keine Leute mit Anzügen,die nur schön reden kennen
    > und nicht mal wissen warum ein Flugzeug fliegt...
    >

    Hmmm...  zumindest ist der Musterbetreuer derjenige, der hier in D eine
    Musterzulassung für das Fliegerchen gemacht und erlangt hat...


    >
    > ...Ich persönlich gehe den direkten Weg zum Hersteller. ...
    >

    Wie soll das gehen?
    Um ein UL hier zuzulassen benötigst du die Hilfe des Musterbetreuers.
    Dein Flieger muss durch eine Stückprüfung um die Kennblatt Konformität
    bescheinigt zu bekommen...

    Wie hast du das ohne Zuhilfenahme des Musterbetreues gemacht?!?

    ...grübel....    :)


    BlueSky9

  • Moin,

    na dann versucht mal eine Tecnam direkt beim Hersteller in Italien zu kaufen und hier zuzulassen, viel Spaß.

    Stefan

  • Hallo,

    >
    > na dann versucht mal eine Tecnam direkt beim Hersteller in
    > Italien zu kaufen und hier zuzulassen, viel Spaß.
    >

    Das sehe ich genau so!


    Die einzige Möglichkeit wäre, das UL dann in dem Land zuzulassen, in dem
    der Hersteller seine Zulassungen / Permits (oder wie immer das dort heißen mag) hält.
    Aber dann kannst du es als Deutsch-Wohnsitzler hier leider nicht mehr legal fliegen!

    ----------------------------------------------------------------------------------
    § 99 LuftVZO
    (2) Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Muster- und Verkehrszulassung.
    ...
    ----------------------------------------------------------------------------------

    Bitte verrate doch, wie du deinen Flieger hier betreiben willst - "ohne Musterbetreuer"...

    ...grübel....

    BlueSky9

  • Man (jeder) kann  eine Musterprüfung machen, beim dulv oder daec, was spricht dagegen

    ( ausser dass es jede Menge Zeit , Erfahrung und jede Menge Kohle kostet ? )

  • Ok, auch wenn ich hier höchstwahrscheinlich mit Anzugträger :-) was zu tun habe, renne ich nicht weg und antworte.

    Jeder kann selbst entscheiden, welchen Weg er gehen möchte. Ich weil ich mit dem Bau von Uls, was zu tun habe, gehe den direkten Weg zum Hersteller.

    Wir wissen doch, dass die D-Musterzulassung bei in CZ. hergestellten ULs aus 90 % nur eine Papierübersetzung ist. Oder will mich jemand erzählen, dass der Betreuer den Vogel aus 1 Meter frei fallen lässt, macht zum Teil die Zelle durch Rettungsgerät Abfeuerung kaputt, bricht die Holme, lässt sich bei dem Forschungsinstitut Flattertest bezahlen? Und das alles bei so geringem Verkaufsstückzahlen?

    Einen Beispiel: man kauft ein in Ausland zugelassenes Flugzeug, und lässt es in Deutschland ummelden. 

    Mit dem ständigem Wohnsitz, ist es bei heutige Mobilität auch ein Thema.

    Anderseits kenne ich in CZ. eine Oma, deren Oma eine Cessna 172 mit D Zulassung fliegt, weil sie daran angeblich selbst schrauben kann. Ok hier hat es mit den Luftsportgeräten nichts zu tun.

    Noch was zu der 600 Kg Klasse ELSA , in USA LSA genannt (sind nicht ganz identisch!!!)

    600 kg ELSA gibt’s in CZ. Seit 2008. Leider können wir uns 28 EU Staaten nicht einigen. Nur wenige Staaten wollen mitmachen. Deshalb können zugelassene ELSA Flugzeuge Landesgrenze nicht überschritten, oder nur nach einem Papiermarathon durch Einfluggenehmigung. Übrigens es gibt’s in der EU Länder, die für normale ULs Einfluggenehmigung verlangen ( Papiermarathon/Kosten) . Ok ULs – National geregelt verständlich. Ich bin mehr für einheitliche Europa, aber das wird noch viele Jahren dauern.

    Nur Leute, wenn ihr bei der Neuwahlen 2018 AFD wählt, könnt ihr irgendwann nur als Kriegspiloten fliegen können. Macht ihr was gutes, für unsere schöne Hobby :-)

  • Hallo,

    ...hmmm...  das war jetzt zwar "viel" Text, aber keine Aussage...


    >
    > Mit dem ständigem Wohnsitz, ist es bei heutige Mobilität auch ein Thema.
    >

    Das ist überhaupt kein "Thema", denn das ist ziemlich klar geregelt.
    (die Oma der Oma der Oma hilft dir da jedenafalls nicht weiter...)



    >
    > Einen Beispiel: man kauft ein in Ausland zugelassenes Flugzeug, und lässt es in Deutschland ummelden.
    >

    Wie??  Wie lässt du ein ausländisches UL hier in D zu ohne Musterbetreuer?



    BlueSky9
  • aber keine Aussage...

    ... Und davon auch noch die Hälfte falsch.

  • Was ist Falsch? Wenn es um Grammatik geht, ich bin nicht D Muttersprachler.

    Sorry leibe Musterbetreuer und Prüfer, ihr habt sich ein sehr gutes Geschäft geschafft. UL fliegen war ursprünglich anders gedacht. 

    Ein in Ausland gemeldetes UL in D. umzumelden, kann doch keine große Sache sein. aber wenn man nicht will, wird man auch nicht verstehen. So wie man oft das UL fliegen nicht versteht.

  • @Skylane 

    um in D ein  fremdregistriertes Ul zu zulassen, bedarf es einer einer vom Musterbetreuer ausgestellten Konformitätserklärung ! Dies kann er nur wenn ein dt. Kennblatt vorhanden ist und ein Stückprüfung gemacht wurde!! Außerdem man will ein aufwändige Einzelzulassung durchlaufen.

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