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  • Nix einfach, es muss eine Verschwoerung dahinter stecken! ;))

    Chris

  • uxor schrieb:
    Was bitte ist eine Landekonfiguration?
    Schräg???

    "65 km/h in Landekonfiguration" ist die Vorgabe der Bauvorschrift. Dass diese in vieler Hinsicht durch Hersteller und Administration ignoriert wird, ist ja nix neues!!

    Michael

  • Ja, aber was bitte sagt denn nun die "Landekonfiguration"?

  • @Michael

    Bei mir steht nix von Landekonfiguration drin, nur Überziehgeschwindigkeiten bei verschiedenen Klappenstellungen z.b. 63km/h bei vollen Klappen und 72km/h ohne Klappen und eine Empfehlung mit 100km/h bei voller Beladung anzufliegen, keine Klappenvorgaben und auch keine Geschwindigkeitsvorgaben nur eine Empfehlung. Es gibt keine Vorgeschriebene Landekonfiguration!

  • Waere ja auch gefaehrlich, je nach aeusseren Bedingungen braucht es ganz andere Flugzeugkonfigurationen...

    Chris

  • uxor schrieb:
    Ja, aber was bitte sagt denn nun die "Landekonfiguration"?
    Siehe hier:

    "Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge*

    LTF-UL
    vom 30. Januar 2003
    ...
    4. Begriffsbestimmungen, Abkürzungen und Bezeichnungen
    ...
    Vso:  Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch
    steuerbar ist
    ...
    A. ALLGEMEINES
    LTF-UL 1 Anwendbarkeit
    Diese Bauvorschriften sind anzuwenden auf aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge,
    1. deren Abflugmasse -
    a. einsitzig nicht mehr als 300 kg beträgt, zuzüglich Rettungsgerät
    b. zweisitzig nicht mehr als 450 kg beträgt, zuzüglich Rettungsgerät
    Anmerkung: Für das Rettungsgerät inkl. aller notwendigen Befestigungs- und Auslöseelemente dürfen pauschal maximal 22,5 kg zum Ansatz gebracht werden.
    2. deren Mindestgeschwindigkeit Vso entsprechend Kapitel B, Abschnitt II., LTF-UL 49 nicht größer ist als 65 km/h.
    ...
    LTF-UL 49 Überziehgeschwindigkeit
    1. Vso ist die Überziehgeschwindigkeit (CAS), falls erfliegbar, oder die kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Flugzeug nochsteuerbar ist, wobei der Motor sich im Leerlauf befindet (Drossel geschlossen) oder abgestellt ist. Maßgebend ist die
    Zustandsform, aus der sich der höhere Wert für die Vso ergibt, und
    a. das Flugzeug sich in der Landezustandsform befindet, und
    b. die Masse der Höchstmasse entspricht.
    2. Vs1 ist die Überziehgeschwindigkeit (CAS), falls erfliegbar, oder die geringste stetige Geschwindigkeit, bei der der Motor sich im Leerlauf (Drossel geschlossen) befindet oder abgestellt ist, und
    a. sich das Flugzeug in der Zustandsform befindet, die während des Versuchs besteht, in dem Vs1 verwendet wird und
    b. die Masse der Höchstmasse entspricht.
    3. Vso und Vs1 müssen durch Flugversuche nach dem im Kapitel B, Abschnitt V, LTF-UL 201 festgelegten Verfahren bestimmt
    werden.
    ... "

    Michael

  • BlueSky9 schrieb:
    >
    > Was bitte ist eine Landekonfiguration?
    >

    BlueSky9 schrieb:
    Anfluggeschwindigkeit
    ca. 100 km/h
    Mit Erfahrung kann die
    Anfluggeschwindigkeit auch
    geringfügig reduziert werden
    ...und ohne Erfahrung resp. auch noch geringerer Fahrt und gleichzeitig hoher normaler Flächenbelastung für die kurzen Stummelflächen lagen die 300-km/h-RACER-CTs als Folge einer ach so einfachen B.Kühnschen Außenlandung wie ′n Käfer auf′m Rücken - Bugrad ′putt, Latte ′putt, Flächen ′putt, Pilot mit Platzwunde oder meist mehr schmerzenden Beulen am Kopf. Presserummel, Lösch- und Rettungs-Orgien, Polizei- und Rettungs-Hubis ....und die gesamte schein-legale Zivilisations-Gier, daran noch zu verdienen.

    Nee, dafür wurde der Zulassungs-Parameter Mindestgeschwindigkeit genau nicht erfunden. Zwischen ehemaligen 50 km/h und jetzigen 100 km/h - übrigens von allen mir bekannten "Fluch"-Lehrern wärmstens empfohlen - spielt sich das nunmehr glatt verdoppelte Risiko des vollgefressenen, äähh woihlgenährten Wohlstandsbürgers ab. So bekam der ROTAX seinen Heiligenschein, doch bitte³ bis zur Landung noch durchzuhalten ...und ich muß es als von Frank forums-geweihtem Bischof ja schließlich wissen...

    hob

  • Wen interessieren schon Argumente, wenn er eine Theorie hat. Das übliche Muster der Hob′schen Theorie, seit 15 Jahren unverändert, tausendfach wiederlegt, nie begriffen, zweitausenfach wiederholt und nie besser geworden. Die 25. Frage nach LP4 mag ja ermüdent sein, aber es bleibt wenigstens die Hoffnung, das es immer ein paar begreifen. Bei den Hob′schen Verschwörungstheorien ist das Muster gleich, die Theorie die gleiche und die Erwiderung gleichermaßen sinnlos. In meiner Sortierung gleich neben QDM.

    Frank

  • > FlyingDentist schrieb:
    uxor schrieb:
    Ja, aber was bitte sagt denn nun die "Landekonfiguration"?
    Siehe hier:

    "Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge*

    LTF-UL
    vom 30. Januar 2003
    ...
    4. Begriffsbestimmungen, Abkürzungen und Bezeichnungen
    ...
    Vso:  Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch
    steuerbar ist
    ...
    A. ALLGEMEINES
    LTF-UL 1 Anwendbarkeit
    Diese Bauvorschriften sind anzuwenden auf aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge,
    1. deren Abflugmasse -
    a. einsitzig nicht mehr als 300 kg beträgt, zuzüglich Rettungsgerät
    b. zweisitzig nicht mehr als 450 kg beträgt, zuzüglich Rettungsgerät
    Anmerkung: Für das Rettungsgerät inkl. aller notwendigen Befestigungs- und Auslöseelemente dürfen pauschal maximal 22,5 kg zum Ansatz gebracht werden.
    2. deren Mindestgeschwindigkeit Vso entsprechend Kapitel B, Abschnitt II., LTF-UL 49 nicht größer ist als 65 km/h.
    ...
    LTF-UL 49 Überziehgeschwindigkeit
    1. Vso ist die Überziehgeschwindigkeit (CAS), falls erfliegbar, oder die kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Flugzeug nochsteuerbar ist, wobei der Motor sich im Leerlauf befindet (Drossel geschlossen) oder abgestellt ist. Maßgebend ist die
    Zustandsform, aus der sich der höhere Wert für die Vso ergibt, und
    a. das Flugzeug sich in der Landezustandsform befindet, und
    b. die Masse der Höchstmasse entspricht.
    2. Vs1 ist die Überziehgeschwindigkeit (CAS), falls erfliegbar, oder die geringste stetige Geschwindigkeit, bei der der Motor sich im Leerlauf (Drossel geschlossen) befindet oder abgestellt ist, und
    a. sich das Flugzeug in der Zustandsform befindet, die während des Versuchs besteht, in dem Vs1 verwendet wird und
    b. die Masse der Höchstmasse entspricht.
    3. Vso und Vs1 müssen durch Flugversuche nach dem im Kapitel B, Abschnitt V, LTF-UL 201 festgelegten Verfahren bestimmt
    werden.
    ... "

    Michael >

    Ich wäre ja dafür zu faul, aber Michael verrichtet im besten Forums-Sinne ja nicht zu ersten Mal Kärner-Arbeit, nämlich getreu seinem Motto: Positive Gesetzeskenntnisse erleichtern die Rechtsfindung. Dazu erst mal kochendheißen Dank!

    Dieses o.a. Gewusel ist so ohne weiteres nicht zu verstehen, ist es doch die ideologisch-technische Verbrämung einer Anhebung der Mindestgeschwindigkeit, ohne sich als DAeC/DULV die Hände schmutzig zu machen, wenn es dadurch folgenschwere Unfälle gibt. Es ist gleikchzeitig die Legalisierung der negativen Folgen einer nicht durchgeführten Fachaufsicht, zu der die Verbände - und ich sage bewußt *nicht UNSERE* Verbände - gesetzlich verpflichtet sind, nämlich Flugzeuge offiziell zuzulassen, die offiziell gar keine UL mehr sind.

    Dies ergibt sich zweifelsfrei aus der Garantenstellung. Was das ist? Nun, habe ich schon vor einigen Jahren mal in p24 erklärt, dem UL-Forum, das die nicht entfernten Giftspritzer schließlich gekillt haben. Es ist eine obergerichtlich bestätigte Verantwortlichkeit zur Verhinderung Unterlassener Hilfeleistung, um auch die Täter zu belangen, die dort nicht expressis verbis genannt sind. Es gilt und zieht umso mehr, je enger die Lebensgemeinschaft ist oder je größer die Gefahr., z.B. nicht straflos zusehen zu dürfen, wie sich die eigene Frau am Fensterkreuz aufhängt oder sich in einer Seilschaft von Fremden am Berg nicht hilft oder Piloten umkommen, weil - auch obergerichtlich bestätigt - Fliegen eine gefahrengeneigte Tätigkeit ist und nicht nur ein Broterwerb für z.B. fachlich ahnungslose Mitarbeiter des LSGB, die keine westliche Vita aufwiesen und eine Warnung des eigenen Prüfdienstes nicht beachteten.

    Nein, sie können sich nicht die Hände in Unschuld waschen, auch nicht, wenn in der BRD offensichtlich das (vor-) herrscht, was ich Deutsche Verbrecherschutzordnung genannt habe und die mitlerweile fast alle Rechtsräume nicht nur tangiert hat. Und nein, wir brauchen nicht immer neue Gesetze, wir müssen nur die bestehenden endlich mal konsequent anwenden.

    hob

  • Bin grad am gruebeln, welche einzustellenden Parameter zwingend sind fuer eine Landung und wo man dann von einer „Landekonfiguration“ sprechen koennte.

    Motor im Leerlauf? Muss nicht, Schleppgaslandung fuer kurze Pisten.

    Klappen draussen? Muss nicht, lange Piste und/oder vom Tower gewuenschte hohe Fahrt, da landet man eben ohne.

    Fahrwerk draussen? LOL, nichtmal das waere ein Kriterium, siehe Wasserflieger... :)

    Nicht ein einziger Parameter waere also zwingend, schon gleich garnicht eine Kombination (was die Bezeichnung „Landekonfiguration“ irgendwie impliziert). Mhh... :)

    Chris

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