waldopepper schrieb:Lizenz, ID, Kreditkarte, Zahnbürste, frische Unterhose? - und eine Flasche Wasser...
man staunt (zwangsläufig) mit wie wenig, selbst für eine Urlabsreise vollkommen ausreichend ist.
Also, kommt drauf an, was fliege....Segelflug meißtens alleine, TMG/SEP oft zu zweit/dritt und UL zu 80% alleine. Ich achte darauf die Zuladung einzuhalten. Ob das bei jedem Flug z.B. Überprüfung mit FL gelungen ist ;-) ?
edhs schrieb:Diese viel herbeigesehnte Auflastung macht "uns UL-Piloten" gar nix leichter!!
Die Auflastung würde uns UL-Piloten so manches leichter machen
Darüber hinaus endet die momentane Lizenz für Luftsportgeräteführer bei einer Abflugmasse von 472,5 kg.
Also dieser oben zitierte Satz ist in jeder Hinsicht komplett dummes Zeug!!
Michael
Hallo FD,
zwar ein wenig "mit dem Holzhammer", aber im Grunde sehr korrekt! ;)
BlueSky9
Denke auch, gut geschrieben ... Letzte Satz musste nicht sein (egientlich :-) )
..immer allein weil... hier mal ein kinderfoto von meinem shar pei und mir ;-)
f.d.r. meine frau mag nicht (und wäre trotz aller sportlichkeit mit 1.81mtr. auch zu schwer)
aber :-) unser kleiner, seit er 8jahre ist, fliegt immer mal gern mit um den platz - wie man hier sieht.
Hallo Michael FD,
Ich glaube du siehst zu viele Probleme bei der Gewichtserhöhung. Als unseren Kollegen Tragschrauberpiloten vor Jahren die zusätzlichen Kilos in den Schoß gefallen sind, hat auch keiner eine neue Lizenz gebraucht. Zudem wurden viele der Fluggeräte aufgelastet. Warum sollte das bei uns 3-Achsern nicht auch funktionieren?
Gruß
Günter
Ich gehe auch davon aus, dass ich mit meiner UL-Lizenz 600kg fliegen darf, wenn die Auflastung kommt. Würde mich diesbezüglich sogar auf eine Wette einlassen.
Dank euch erstmal für die Antworten! :)
Die Frage sollte aber nicht auf das Gewichtsproblem abzielen! Sondern wirklich wie ihr eure Flugstunden nutzt. :)
Ich wünsch Euch nen schönes fliegerisches Wochenende!
Günter N schrieb:
Ich glaube du siehst zu viele Probleme bei der Gewichtserhöhung. Als unseren Kollegen Tragschrauberpiloten vor Jahren die zusätzlichen Kilos in den Schoß gefallen sind, hat auch keiner eine neue Lizenz gebraucht.
EDXJ schrieb:Das sind nun zwei verschiedene paar Schuhe....zum einen ist es die Frage der Lizenzierung der Luftfahrtpersonal. Hier sind die Befugnisse/Berechtigungen usw ja ducrh Gesetze/Verordnungen geregeltr Vergangenheit hat man das ja schon häufiger gesehen, dass hier Änderungen per Entscheid gemacht wurden. Mehr oder weniger beim LAPL, da ist ja quasi die 750kg Regel gekippt.
Ich gehe auch davon aus, dass ich mit meiner UL-Lizenz 600kg fliegen darf, wenn die Auflastung kommt. Würde mich diesbezüglich sogar auf eine Wette einlassen.
Das andere, hier wesentlich gravierendere ist die die Zulassung des Luftsportgerätes. Die Lufttüchtiglkeitsforderungen gehen eben von 472,5kg inkl Rettung aus.
Der Hersteller hat hierauf gerechnet, Versuche/Nachweise durchgeführt und die Zulassung erwirkt. Die Musterzulassug ist aber auf 472,5 begrenzt...und jedes UL durch Stückprüfung auf 472,5kg zugelassen.
Und wenn die 600kg Grenze kommt, dann muss der Hersteller eine Änderung der Musterzulassung erwirken. (Rechnem, Versuche/Nachweise und Änderung der Zulassung)...häufig kein Problem, manchmal schon. So hat selbst die C42 in der "englische" Version einen anderen Holm (nicht so unwichtes Bauteil)
Das muss a) im finanziellen und b) strategischen Interesse des Hersteller sein...ach ja: Und technisch machbar :-)
600kg per Handauflege&Tippexverfahren geht also aus technischen, zulassungs und auch haftungsgründen nicht...
...und klingt doof. Wenn der Hersteller die 600kg in der Musterzulassung erwirkt hat, muss ja jedes Stück auch noch formal aufgelastet werden. Ob das nur Papierkram ist oder z.B. Struktur nachgerüstet werden muss steht in den Sternen
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