Die neuen Regelungen zum Multicopter fliegen sind In Kraft.
Da steh unter anderem, der Inhaber einer Pilotenlizens ist vom Erwerb des Dronenführerscheins befreit. Er brauch also keine weitere theoretische Schulung. Gilt das auch für die UL Lizens?
Hat jemand da schon Erkenntnisse?
Natürlich muss die Praxis erlernt und trainiert werden.
Aber es wäre schon interessant, wenn wir Copter, ohne weitere Führerscheine fliegen könnten.
Alle Vorschriften lassen sich ohne weiteres beschaffen, was Flughöhen, no go Zonen wie Flugplätze, Menschenansammlungen usw. angeht.
Bitte nicht falsch verstehen, auch ich möchte nicht, dass mir so ein Ding entgegen kommt, da oben.
Sylvester
Ja, die UL Lizenz reicht für den Kenntnisnachweis. Du bist dann im vollen Umfang haftbar zu machen, da Du die Luftraumstrukturen, Meteorologie sowie die Restriktionen in Bezug auf das Fliegen über Menschenansammlungen kennst.
Unter „Erlaubnis als Luftfahrzeugführer“ ist zu verstehen:
die Lizenz für Luftfahrzeugführer gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LuftPersV (Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen und Luftschiffen oder
der Luftfahrerschein oder Ausweis gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 LuftPersV (beispielsweise Ultraleichtflugpiloten oder Gleitschirmflieger)"
Ansonsten empfehle ich auch die besonderen Auflagen ausserhalb von Modellflugplätzen zu verinnerlichen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
sowie die Hinweise des DMFV zum Kenntnisnachweis:
https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero
Fliegen im Verein macht zudem mehr Spass :-)
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