...bin ich gerade drüber gestolpert.
Wer muss die eigentlich machen ?
War in der Vergangenheit ja umstritten.
best
Markus
Mit diesem zum Himmel schreienden Schwachsinn schikaniert man nur die PPL(A)- und die kommerziellen Piloten.
ULer brauchen das nicht, denn kein Terrorist würde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren riskieren, weil er mit einer Bombe an Bord formal überladen wäre.
33 Euro alle sechs Jahre...
Auf dem Antragsformular musst du angeben, dass du kein Terrorist bist und sonst auch keine schlimmen Sachen gemacht und geplant hast. Das wird dann von irgendwelchen göttlichen Instanzen geprüft und dann bist du fein.
JaRa schrieb:Nicht ganz richtig,
ULer brauchen das nicht
willst Du auf einem Verkehrsflughafen einen Flieger stationieren so benötigt auch ein ULer eine ZÜP.
Hier in Kassel brauchen auf dem neuen Flughafen alle ULer eine ZÜP.
Wer meint, man bräuchte da nur einen Zettel unterschreiben und das wird dann geprüft, der irrt leider ein wenig.
Die Teilnahme an einer Hausbesetzung als Student, das dauernde zu schnell fahren oder öfters die Steuern nicht pünktlich bezahlen kann einem da schon Probleme bereiten, sämtliche Behörden werden abgefragt bis hin zur örtlichen Polizeidienststelle, das erfolgt meist per Computer, ist irgendwo was negatives gespeichert so wird das vermerkt und bei der ausstellenden Behörde, in Hessen ist es eine Polizeidirektion in Frankfurt wird dann darüber entschieden.
Sollte eine Ablehnung im Raume stehen so wird der Betroffene erstmal dazu angehört und dann wird darüber entschieden.
Stefan
Ist das jetzt eine generelle Masche an Verkehrsflughäfen oder bildet Kassel da eine traurige Ausnahme?
JaRa schrieb:Ja, und dann sind da noch die TMG-Flieger! Sobald du eine Segefluglizenz um die Klassenberechtigung Reisemotorsegler (TMG) erweiterst, schon bist du ein potentiell gefährliches Subjekt!
Mit diesem zum Himmel schreienden Schwachsinn schikaniert man nur die PPL(A)- und die kommerziellen Piloten.
Nur der Vollständigkeit halber - über den Sinn dieses Unfugs könnte man schier verzweifeln.
Leider wiegen die Dinger zu viel, sonst könnte man sie vielleicht als UL zulassen und wäre eine Sorge los...
Hallo,
>
> Hier in Kassel brauchen auf dem neuen Flughafen alle ULer eine ZÜP.
>
Das kann aber der Platzhalter nur für die *Stationierung* eingefordert haben, oder?!?
Für den ganz normalen Anflug und die Landung kann ich keine
UL-ZÜP-Verpflichtung für EDVK finden - das müsste ja irgendwie
z.B. per AIP veröffentlicht sein...
EDVK hat eine Zulassung für Luftsportgeräte - und Luftsportgeräteführer
benötigen hier in D eben _keine_ ZÜP... ;-))
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:Nee die gibts auch nicht für "Gäste", das hat was mit dem Betreten des Platzes zu tun, wenn man dort einen Flieger stationiert hat, kann man natürlich jederzeit auch da dran um z.Bsp. um was zu reparieren, dafür benötigt man eine Chipkarte für die Türen und diese bekommt man halt nur mit der ZÜP.
Für den ganz normalen Anflug und die Landung kann ich keine
UL-ZÜP-Verpflichtung für EDVK finden - das müsste ja irgendwie
z.B. per AIP veröffentlicht sein...
Gastpiloten kommen ja nur zu den Betriebszeiten und dann auch nicht zu den Hallen sondern nur zum GAT, wenn die dann wieder an den Flieger wollen wird ihnen die Tür geöffnet und sie können nicht so einfach überall rumspazieren.
Das die ZÜP völliger Quatsch ist da drüber brauchen wir nicht zu diskutieren zumal wir in Kassel ja auch mit dem Flughafenausweis nur zum GAT und zum Vorfeld der allgemeinen Luftfahrt und nicht aufs Vorfeld der Verkehrsluftfahrt kommen.
Stefan
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