Neuer Motor oder Motor überholen lassen ?

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  • Hallo,


    >
    > Aussage von Mike Kasten, DULV: Im Betriebshandbuch des Rotax 912 steht
    >  eine TBO. Das BHB ist Teil der Zulassung und damit bindent.
    >


    Ich bin mir nicht sicher, was der DULV gerade für Allmachtsphantasien
    sich zusammen denkt, aber diese Ausage von Mike Kasten dürfte sich mit
    der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) §13
    nicht wirklich abbilden lassen (nach meiner ganz bescheidenen persönlichen Meinung.)

    Die Gesetzesänderung mit dem Wegfall(!) der "notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten"
    war irgendwann 2013.

    Ein "Instandhaltungsprogramm" für Luftsportgeräte, die nach 2013 zugelassen
    wurden, habe ich bisher noch nicht gesehen (kennt das einer?!?)
    Für die "pre 2013er" gibt es das eh nicht, so weit ich weiß.

    Sollten unsere Verbände nun wirklich mit der Idee spielen, uns
    quasi "hintenherum" über ein "Instandhaltungsprogramm" eine TBO-Pflicht
    für Lufsportgerätemotoren auf′s Auge drücken zu wollen, dann denke ich
    wird es langsam mal Zeit für eine gepflegte Revolution!!


    -----------------------------------------------------------------
    Hier noch der Text von Herrn Winkler zu dem Thema UL/AnexII 2013

    Bei den so genannten Annex-II-Flugzeugen, für die nationales Recht gilt, hat sich
    dagegen seit 1. März viel geändert. Das betrifft Experimentals und historische
    Flugzeuge ebenso wie ULs. Denn es sind etliche Paragrafen der LuftBO entfallen.
    Der wichtigste war wohl § 9 Abs. 2. Er besagte, dass der Inhaber einer Erlaubnis
    als Luftfahrzeugführer an einem Luftfahrzeug, dessen Eigentümer oder Halter er
    ist und das nicht für gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen
    verwendet wird, einfache Kontrollen und Arbeiten im Rahmen der Wartung selbst
    durchführen kann, wenn er die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.


    Relevant sind jetzt nur noch die § 12 und 13 der Verordnung zur Prüfung von
    Luftfahrtgerät (LuftGerPV). § 12 legt etwa für Experimentals und historische Maschinen
    fest, dass entsprechend der EASA-Wartungsvorschriften zu verfahren ist. 
§ 13 bezieht
    sich auf Luftsportgeräte und bestimmt, dass deren Halter das von  der zuständigen Stelle
    festgelegte Instandhaltungsprogramm zu befolgen hat. Die Verbände DAeC und DULV,
    die Musterzulassungen von Luftsportgeräten erteilen, müssen also seit 1. März auch ein
    Instandhaltungsprogramm erstellen. 
Einigkeit herrscht jedoch, dass dies nicht
    für ULs gilt, die vor dem März 2013 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind...
    ...
    -----------------------------------------------------------------


    Der (Kasko) Versicherer müsste dem Selbstschrauber m.E. grobe Fahrlässigkeit
    nachweisen. Beim "selbst beschraubten", zertifizierten Echo-Flugzeug wohl
    sicher, aber bei einem Luftsportgerät, bei dem per se jederzeit der Motor
    ausfallen wird und darf? Nie im Leben!  :-))


    BlueSky9

  • triple-delta schrieb:
    Aussage von Mike Kasten, DULV: Im Betriebshandbuch des Rotax 912 steht eine TBO. Das BHB ist Teil der Zulassung und damit bindent.
    So ein Kaese. Nichtmal bei Echos ist die TBO bindend...


    Chris

  • Mike meinte damit wohl dass das BHB vom Flugzeug bindend ist, womit er ja recht hat und wenn in diesem Betriebshandbuch ein Verweis auf das Motorenhandbuch ist dann ist das wohl oder übel auch bindend.

  • Chris_EDNC schrieb:
    triple-delta schrieb:
    Aussage von Mike Kasten, DULV: Im Betriebshandbuch des Rotax 912 steht eine TBO. Das BHB ist Teil der Zulassung und damit bindent.
    So ein Kaese. Nichtmal bei Echos ist die TBO bindend...
    Ja, deftiger Stinkkäse mit "Musik" (Zwiebeln). Da ist schon wieder ein hoffähiger Sytemverteuerer - Schimpfname: Beauftragter - vom Pfad der Tugend abgekommen - auf dem er nie war?, indem er der gewinnorientierten (was per se nichts Schlimmes ist) Flieger-Periferie versucht, Pfründe für duckmäuserische und insofern gehäuft vorkommende gehorsamsvorauseilende D-Affine zu generieren, ansatt seine Mitglieder genau davor zu schützen, wie z.B. sehr "erfolgreich" in Sachen Medical u.a.

    Die politische Klasse der stroh-doofen "Fliegen-heißt-Siegen"-Fraktion wird also ausgerechnet von "unseren" Verbänden protegiert. Verbände - so heißt es in der Medizin - sollten aber öfters gewechselt werden, denn die von der Administration hinterhältigst begebrachten Wunden könnten sonst nekrotisch werden. Dann muß amputiert werden. Daß bei manchen schon die biologische CPU im Eimer ist, sei nur noch am Rande erwähnt. Die einst sehr wirkungsvolle Blut-Hirn-Schranke ist längst schon für pekuniäre Hemmungslosigkeit und devotes Konsumer-Verhalten weit geöffnet.

    hob

  • Hallo,

    >
    > ...ein Verweis auf das Motorenhandbuch...
    >

    Wie kann ein "Motorenhandbuch" den bindender sein als ein LuftGerPV §13 ?


    Der Bund deligiert diese "Instandhaltungsdinge" an die Beauftragten.

    Sollten wir nun gerade von unseren "Luftsport"-Beauftragten genau
    so einen Schwachsinn wie eine verpflichtende TBO für Luftsport-
    motoren "serviert" bekommen, dann wird es wirklich Zeit, dort
    mal zärtlich anzuklopfen und zu fragen, ob sie denn noch
    alle Tassen im Schrank haben!!


    BlueSky9

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