Hallo,
>
> Ahaaa, wir reden von kommerzieller Nutzung!
>
Na und?
>
> Da schaut es (glaub) anders aus und die TBO ist verpflichtend
> und damit auch die Ueberholung bei Franz.
>
Nein, ich denke nicht.
Ein Luftsportgerät ist ein Luftsportgerät ist ein Luftsportgerät.
Auch ein "gewerblich" genutztes Luftsportgerät ist ein Luftsportgerät ist ein Luftsportgerät.
Das "Geldverdienen" mit Luftsportgeräten ist erlaubt - ihre
Betriebsgrundlage ändert sich dadurch aber nicht.
Sag mir ein Gesetz, das bei einem Luftsportgerät eine eine Art "TBO"
vorschreibt, nur weil ich nun mit seinem Einsatz Geld verdiene.
BlueSky9
P.S.:
Und eine Versicherung die ein Luftsportgerät versichert, die wird
sich nicht "herausreden" können, wenn das Luftsportgerät wie ein
Luftsportgerät betrieben wurde - denn sie hat ja kein zertifiziertes
Flugzeug versichert, sondern eben ein Luftsportgerät ;-))))
"und das der Eigentümer der "besonderen Laufzeitbeschränkung TBO" (hier Empfehlung Triebwerksüberholung) nicht nachgekommen ist. "
Das wird er nur feststellen koennen, wenn der Halter ihm das sagt. Wenn ich als Privatmann meinen Hobel in den Acker stecke, dann sind irgendwelche Aufzeichnungen, wie ich meinen Flieger gewartet habe, das ALLERLETZTE, was ich irgendwem geben wuerde.
Kommerziell schaut es anders aus, klar.
Chris
Hallo,
>
> Kommerziell schaut es anders aus, klar.
>
Glaube ich nicht.
siehe oben ;))
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:Das wird mir nicht gelingen :)
Sag mir ein Gesetz, das bei einem Luftsportgerät eine eine Art "TBO"
vorschreibt, nur weil ich nun mit seinem Einsatz Geld verdiene.
Ich schrieb das, weil sich alle Flugschulen, die ich kenne (ok, sind nun nicht soooo viele) strikt an die TBO halten. Das machen sie entweder im vorauseilenden Gehorsam, oder weil sie etwas wissen, was Du (und ich) nicht weisst.
Keine Ahnung und deshalb ziehe ich mich nun elegant aus der Diskussion zurueck. :)
Chris, seine beiden Motore demnaechst zu Loravia bringend... :)
Hallo,
> Chris, seine beiden Motore demnaechst zu Loravia bringend... :)
Du hast ein 2-Mot UL? :-DDD
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:Nicht nur das; es ist zu befürchten, daß Chris_EDNC, nach eigenem Bekunden Deutscher mit Wohnsitz CH und damit sicherheitstechnisch sauber angefräst, kumulierend in German Angst und Schweizer Sicherheits-Neurose (mit der sich trefflich Geld verdienen läßt), einen Ersatz-Motor bereit hält oder es so macht, wie ein früherer Modellflugkollege, der nach einem gelungenen Flug immer lauhals quer über den Platz brüllte: "Ich nimm ihn mit ins Bett."
Du hast ein 2-Mot UL? :-DDD
hob
@hob, nicht ganz... ;)
Chris
Trix schrieb:Hat sich FD seinerzeit und seit pilots24.com-Zeiten echt mit rumgeprügelt:
So zum Thema, ich mache es wie du es gesagt hast, ich erkundige mich bei unserer Versicherung und werde dementsprechend handeln.
Heraus kam, daß die Versicherungen sich auf nichts festlegen lasssen.
Sie regeln dafür kleinere Schäden kulant und tun das solange, bis auch der letzte Naive davon überzeugt ist, deshalb auch seine Kiste jederzeit folgenlos zerlegen zu können.
Die scheißen Dir ′nen großem Haufen und nehmen Dich in Regreß, wann immer sie wollen. Frag′ mal FD oder besser: Mach′ Dich auf die Suche nach seinen Beiträgen und der mühsamen Auseinandersetzung mit den zumindest bei diesem Thema erschreckend infantilen UL-ern.
hob
"Sie regeln dafür kleinere Schäden kulant"
Ich war nun schon mehrfach Zeuge, als Versicherer kleine und auch sehr grosse Schaeden beglichen haben, sofern sie vertraglich dazu verpflichtet waren. Kulanz ist bei Versicherern sehr selten anzutreffen, die zahlen wenn sie muessen, sonst nicht.
Chris
Aussage von Mike Kasten, DULV: Im Betriebshandbuch des Rotax 912 steht eine TBO. Das BHB ist Teil der Zulassung und damit bindend.
bb
hei
Aktuell sind 40 Besucher online.