Neuer Motor oder Motor überholen lassen ?

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  • Hi Carlson,

    mir geht es nicht um den Motor, ich hab kein schmerz damit 6000h mit dem gleichen zu fliegen. Mir geht es mehr darum ob die Versicherung zahlt wenn etwas passieren sollte weil der Motor ausgefallen ist.

    Die Seite die du geschickt hast bezieht sich auf Flugzeuge, für UL gilt ja eigentlich das hier.

    "Für den Betrieb und die Wartung von Ultraleichtflugzeugen ist das Flughandbuch des jeweiligen Herstellers maßgeblich. Wenn dort bezüglich der Motoren ein Verweis auf das Handbuch des Motoren-Herstellers (z.B. Rotax) ist, sind die darin enthaltenen Vorgaben zu TBO streng genommen für den UL-Halter verbindlich (Flughandbuch des ULs ist Bestandteil der Musterzulassung des ULs.)"

  • Keine Versicherung wird sich leistungsfrei stellen koennen, weil der Halter eine nicht verbindliche TBO nicht eingehalten hat. Never...

    Versicherungsfreaks vorgetreten, 924driver z.B.! :)

    BTW: Die Laufzeit des Motors kann die Versicherung garnicht wissen, man muss diesbezueglich keine Aufzeichnungen fuehren (Bordbuch). 

    Chris

  • Wenn der Motor ausfällt wir gelandet.

    Warum also sollte die Versicherung zahlen?

    Rüdiger

  • Ja Rüdiger und wenn bei der Landung etwas beschädigt wird, kommt ja nicht grad selten vor und bei einem GFK Flieger kann das ganz schnell ein Wirtschaftlicher Totalschaden sein.

    Bordbuchpflicht besteht für das Flugzeug da damit geschult wird, somit sind also auch die Stunden nachvollziehbar.

    Und nochmal, sie sind scheinbar doch verbindlich wenn im Flughandbuch auf das Motorenhandbuch verwiesen wird und da stehen die TBO nunmal drin, da es leider kein ULS Handbuch gibt wo drinnen steht es ist empfohlen.

    Nochmal "Das Flughandbuch des ULs ist Bestandteil der Musterzulassung des ULs"

    Ich will hier absolut nicht für die TBOs werben, die kotzen mich an, ich will nur Sicherheit für mich weil ich für nichts haften will.

  • Nun, zunächst wird es dich überraschen, aber auch UL sind Flugzeuge. Und ja, wen  es im Handbuch steht, sollte man sich im Prinzip daran halten. Und nein, im UL ist im jeden Fall mit Motorausfall zu rechenen, zudem regelt genau dieser Fall (TBO-Überschreitung) die gültige NfL. Da macht eine Versicherung nix raus, deshalb zahlst du die horrenden Beiträge.

    Ich bin mir nicht sicher, welchen Fall du genau versichert haben möchtest, aber der Ausfall des Motors aufgrund von TBO-Überschreitung (lt. Flughandbuch) mit entsprechenden "Pflegenachweis" wird kaum dazu führen, das eine Versicherung seine Leistungserbringung verweigert. Zur Not lass dir den Fall (welcher auch immer) schriftlich bestätigen. Mehr ist nicht zu tun.

    Grüße!

  • Hi Carlson,

    also muss dich noch korrigieren ein UL ist kein Flugzeug, genauso wenig wie ein Segelflugzeug oder Motorsegler.

    Es gibt den Begriff Luftfahrzeuge die unterteilt sind in Flugzeuge, Drehflügler (Hubschrauber), Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Rettungsfallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte.

    Das soll jetzt nicht kleinlich sein, sage ich nur weil du geschrieben hast "aber auch UL sind Flugzeuge" im Sinne vom Gesetzgeber ist ein UL ein Luftfahrzeug, aber kein Flugzeug.

    So zum Thema, ich mache es wie du es gesagt hast, ich erkundige mich bei unserer Versicherung und werde dementsprechend handeln.

    LG

  • Naja, ich finde den Artikel im DAeC nicht sooo eindeutig.

    Uns wird ja immer vorgeworfen, die UL seien als Luftsportgerät zwar Luftfahrzeuge aber keine Flugzeuge und dann kommt der Begriff "ELA-1 Luftfahrzeuge" in dem verlinkten Artikel des DAeC daher. Andererseits heißt es bei der EASA auf Seite 3 (Seite 4 dieses verlinkten .pdf):

    „ELA1-Luftfahrzeug" bezeichnet eines der folgenden bemannten europäischen leichten Luftfahrzeuge:

    i) ein Motorflugzeug mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von maximal 1.200 kg, das nicht als technisch kompliziertes, motorbetriebenes Luftfahrzeug einzustufen ist;


    Damit kommt wieder die Einschränkung, dass mit "leichten Luftfahrzeugen" neben Ballonen, Segenfugzeugen etc. ausdrücklich Motorflugzeuge gemeint sind. Kann sich da mal jemand rechtlich drüber auslassen?

    Ich hol′ dann schon mal Popcorn... *grins*

    Gruß Lucky

  • "Bordbuchpflicht besteht für das Flugzeug da damit geschult wird, somit sind also auch die Stunden nachvollziehbar."

    Ahaaa, wir reden von kommerzieller Nutzung! Da schaut es (glaub) anders aus und die TBO ist verpflichtend und damit auch die Ueberholung bei Franz.

    Chris

  • Das ist eine Vereinsflugschule, ist die auch kommerziell ?

  • Ich lasse mal meine blühende Phantasie spielen ...

    Wenn ich eine Versicherung wäre, würde ich einen Gutachter beauftragen. Der stellt fest das ein Motorausfall der Grund war und das der Eigentümer der "besonderen Laufzeitbeschränkung TBO" (hier Empfehlung Triebwerksüberholung) nicht nachgekommen ist. Und daher nicht zahlen. Die Gerichte legen (ein halbes oder auch ganzes Jahr später) ggf. fest, dass die Empfehlung nicht bindend ist und das ich als Versicherung zahlen muss. Tue ich aber trotzdem nicht sondern warte auf eine zweite Klage. Sobald diese eingereicht wird verlange ich das Wrack erneut zu Begutachtung. Das existiert (hoffentlich) nicht mehr und ich lege den Zeitwert auf die Hälfte des ursprünglichen Wertes fest. War ja "offensichtlich" schlecht gewartet. Und zahle diesen Betrag "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" (oder irgendeine andere juristische Floskel).

    Habe ich keinen "Angriffspunkt" so wird die Sache eindeutiger.

    Ich würde einfach meine Versicherung fragen und mir die Antwort schriftlich geben lassen (für meine Akten).

    VG

    Thomas

    ... und jetzt mal Schluss mit der Phantasterei ...

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