http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/592-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Sehr interessant!
Also 40 Stunden Ausbildung, wobei ich es so verstehe, dass 20 Stunden von Flächen UL′s stammen können. Bedeutet konkret: Für aktive UL-Piloten sind noch 20 Ausbildungsstunden auf dem Hubschrauber zu absolvieren. Habe ich alles richtig verstanden?
Gruß
Nosty
Was ich nicht verstehe :
"Zu Artikel 3 (Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luft-fahrzeuge)
Entsprechend den Anforderungen an die Ausrüstung zur Flugsicherung für Ultraleichtflugzeuge müssen auch Ultraleichthubschrauber mit einem UKW Sende-/Empfangsgerät und einem VOR-Navigationsempfänger ausgestattet sein."
Gute Neuigkeiten. Endlich geht es los.
Aber einige Fragen kommen da hoch.
Heißt das jedes Jahr ein Übungsflug ?
„(2a) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart
Ultraleichthubschrauber dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber mindestens
sechs Flugstunden auf Ultraleichthubschraubern innerhalb der letzten zwölf
Monate durchgeführt hat. In den sechs Stunden müssen mindestens sechs Starts und
sechs Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung
eines Fluglehrers auf einem Ultraleichthubschrauber enthalten sein.
Hab ich was verpasst ??
Entsprechend den Anforderungen an die Ausrüstung zur Flugsicherung für Ultraleichtflugzeuge
müssen auch Ultraleichthubschrauber mit einem UKW Sende-/Empfangsgerät und einem
VOR-Navigationsempfänger ausgestattet sein. Der Anforderung wird durch die Erweiterung
des § 4 der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge Rechnung
getragen.
Grüße Patrick
Fuer was bitte braucht _ausgerechnet_ ein UL-Hubschrauber ein VOR??? Daemlicher gehts wirklich nicht mehr...
Chris
...meine Meinung, lieber Chris!
Ihr könnt euch wieder zurücklehnen, kein Grund für Petitionen, Revolutionen oder Parteineugründungen.
FSAV §4 Abs.6:
...müssen ausgerüstet sein mit:
einem VOR-Navigationsempfänger, ...
oder einem Flächennavigationsgerät für:
1.
Flüge in Lufträumen der Klasse C,
2.
Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb
genehmigten und befeuerten Flugplatzes,
3.
Flüge über Wolkendecken.
Weiter is nichts...
ca-max schrieb:Ich darf dann also mit einem UL Hubschrauber in Luftraum C?FSAV §4 Abs.6:
...müssen ausgerüstet sein mit:
einem VOR-Navigationsempfänger, ...
oder einem Flächennavigationsgerät für:1.
Flüge in Lufträumen der Klasse C,
Würden wir in ein normales 3-Achs UL ein VOR einbauen, dürfte ich dann auch in C einfliegen? *grübel*
na ja, nach dieser Bestimmung schon.
Abs . 1: Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, Luftschiffe und Freiballone ausgerüstet sein mit...
Transponder für D(nicht CTR), Transponder + VOR für C.
Also, das UL darf. Ob der Pilot darf, das weiß ich jetzt nicht. Früher erwarb man zusätzlich zum PPL die CVFR-Berechtigung. Die ist heute in der übliche PPL-Ausbildung mit drin.
Ob das beim SPL UL auch so ist? Könnte gut sein, daß es da noch eines Lehrgangs bedarf.
Und in Hannover müßtest du ganz schön klettern, der C ist angehoben auf FL60!
ca-max schrieb:Ich dachte halt nur ans Ruhrgebiet bzw. Rhein/Ruhr. Wenn du da irgendwie durch willst, wäre C schon hilfreich. ;-)
Und in Hannover müßtest du ganz schön klettern, der C ist angehoben auf FL60!
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