Hein Mueck schrieb:Es gibt die harte Grenze für das Leergewicht: 200kg für die Insassen + Sprit für 1h Flug bei Höchstleistung --> irgendwas bei 380kg.
Toll, dass die LTF jetzt draußen ist und schade, dass hier keine harte Grenze für das maximale Leergewicht vorgegeben wurde. "Insassenmasse" ... was immer das sein soll :-)
PS: Das würde ja bedeuten, dass die ganzen bisherigen 472kg Flieger abspecken müssten auf ca. 255 kg leer, wenn sie noch zugelassen werden sollen. Oder sehe ich das falsch?
Diese rein rechnerische Grenze gibt es auch bei 472,5 KG, aber die steht nirgens hart und hat zu dem geführt was wir heute kennen. Erneut hat man das versäumt und wir steigen einfach hoch auf Level 2 und der wird in ein paar Jahren erneut missbraucht und zu klein.... Da kann man jetzt drauf wetten.
LG
octo schrieb:Die 472,5 kg ULs wurden ja vor Veröffentlichung der LTF-UL 2019, also vor dem 15.01.2019 auf der Grundlage anderer Bauvorschriften musterzugelassen. Diese Zulassungen sind weiterhin gültig. Stichwort: Bestandsschutz. Ansonsten wären wir seit vorgestern nicht nur des Wetters wegen alle gegroundet.
PS: Das würde ja bedeuten, dass die ganzen bisherigen 472kg Flieger abspecken müssten auf ca. 255 kg leer, wenn sie noch zugelassen werden sollen. Oder sehe ich das falsch?
Deine Annahme trifft jedoch dann zu, wenn beispielsweise heute, also nach Veröffentlichung der neuen LTF-UL ein UL mit 472,5 kg MTOM musterzugelassen würde.
Wenn mein Flieger nach der neuen LTF UL aufgelastet würde, müsste beim heutigen Leergewicht von ca. 300 kg ein neues Maxgewicht von mindestens 520 kg herauskommen. Also 300 ( Leergewicht) + 200 kg (Besatzung) + ca. 20 kg ( 1h Sprit) = 520 kg.
Na kann ich nur hoffen, dass der Hersteller / Musterbetreuer meines Fliegers dieses so tut und der Flieger bei dem erhöhten Gewicht alle Anforderungen der neuen LTF erfüllt.
Immerhin, wir sind dem Ziel einen großen Schritt näher.
sukram schrieb:Ups, das kann ich mir so nicht vorstellen. Das hieße ja, daß keine ULs mit 472,5 kg MTOW oder weniger mehr zulassungsfähig wären. Was wird dann aus den in Bau befindlichen Kiebitzen o. ä.????????
Die 472,5 kg ULs wurden ja vor Veröffentlichung der LTF-UL 2019, also vor dem 15.01.2019 auf der Grundlage anderer Bauvorschriften musterzugelassen. Diese Zulassungen sind weiterhin gültig. Stichwort: Bestandsschutz. Ansonsten wären wir seit vorgestern nicht nur des Wetters wegen alle gegroundet.Deine Annahme trifft jedoch dann zu, wenn beispielsweise heute, also nach Veröffentlichung der neuen LTF-UL ein UL mit 472,5 kg MTOM musterzugelassen würde.
Also, entweder hat man diese Fälle einfach vergessen, oder absichtlich unberücksichtigt gelassen. Ich bin gespannt ...
Gruß Der Leichtlieger
Günter N schrieb:Das ist so nicht richtig, da steht mindestens 200 Kg Insassengewicht. Jeder Flieger könnte auf 600 Kg aufgelastet werden wenn er alle Rahmenbedingungen erfüllt aber der Hersteller muss den Nachweis bringen und ein neues Kennblatt mit allen dazu nötigen Berechnungen erstellen. Das ist aufwendig und kostenintensiv und dieses Geld muss er auch wieder verdienen, daß rechnet sich nur wenn genügend Muster fliegen und genügend Besitzer auch bereit sind die Umrüstung zu bezahlen.
Wenn mein Flieger nach der neuen LTF UL aufgelastet würde, müsste beim heutigen Leergewicht von ca. 300 kg ein neues Maxgewicht von mindestens 520 kg herauskommen. Also 300 ( Leergewicht) + 200 kg (Besatzung) + ca. 20 kg ( 1h Sprit) = 520 kg.
octo schrieb:Nein, die 200kg sind eben nicht nur für die "Insassen" (was aus meiner Sicht Ok wäre :-)), sondern für alles was Du mitführst:
Es gibt die harte Grenze für das Leergewicht: 200kg für die Insassen + Sprit für 1h Flug bei Höchstleistung --> irgendwas bei 380kg.
So ist die Grenze genauso "schwammig" wie die 472,5.kg Ich finde es schade. Muss man ja nicht so sehen.
Bye Thomas
Wie sieht es den mit den Lärmvorschriften aus ?
Vielleicht werden ja jetzt auch direktgetriebene Motoren interessanter.
Nach Feierabend erst mal schmökern 😀
Grüße Volant
Der Leichtflieger schrieb:Ich glaube da muss man unterscheiden zwischen "Zulassung" und "Musterzulassung".
Das hieße ja, daß keine ULs mit 472,5 kg MTOW oder weniger mehr zulassungsfähig wären.
Mein derzeitiges Fluggerät ist zugelassen nach den "Betriebstüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge (BFU) des DAeC, Ausgabe 10/84". Dafür bekommt man auch heute noch eine Zulasssung, allerdings bestimmt keine Musterzulassung mehr.
Hein Mueck schrieb:Es sind definierte 200kg+1h Sprit. Ob du diese 200kg dann in Personenmasse, Ausrüstung, Sprit oder was auch immer packst, ist dir überlassen.
So ist die Grenze genauso "schwammig" wie die 472,5.kg Ich finde es schade. Muss man ja nicht so sehen.
axel
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