Hallo,
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> Wenn ich heute eine neue Savannah in Italien bestellen würde, wäre die
> Auflastung kein Problem (sagt der Chefingenieur von ICP)
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Frage: Woher will er das wissen?
...bisher habe ich noch keine veröffentlichte LTF-UL-2018 (2019) gesehen, oder!?
...kann aber sein, dass ich im Lebkuchen und Glühwein-Rausch etwas übersehen habe... ;))
BlueSky9
Die Lufttüchtigkeitsanforderungen sind raus:
https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2019/Luftsportgeraete_Buero/LTF/LTF-UL_2019.pdf
Bedeutet das, dass die Hersteller ab sofort 600kg ULs auf den Markt bringen können, sofern sie die LTF erfüllen?
Liegt auch irgendwo die bisherige für 472 kg? Würde ich gerne mal vergleichen um den Aufwand zu beurteilen.
hier: https://www.google.com/url?q=https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/luftsportgeraete_buero/musterpruefung/LTF_NfLII17-03.pdf&sa=U&ved=0ahUKEwiGmdurx_TfAhWJJlAKHcZICE0QFggEMAA&client=internal-uds-cse&cx=002585791743994786543:-bomdjns7vo&usg=AOvVaw0VE6d4udf9xdAYxVxctN2-Quax der Bruchpilot schrieb:
Liegt auch irgendwo die bisherige für 472 kg? Würde ich gerne mal vergleichen um den Aufwand zu beurteilen.
Die Zeit der Vermutungen ist vorbei, jetzt können endlich die Hersteller Farbe bekennen und sagen ob sie die Bauvorschriften erfüllen und ob Bestandsflugzeuge umgerüstet werden können.
Hallo,
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> Bedeutet das, dass die Hersteller ab sofort 600kg ULs auf den Markt bringen können, sofern sie die LTF erfüllen?
>
naja - die "neuen" werden dann nach der neuen Bauvorschrift auch erstmal Mustergeprüft
werden müssen. Soweit mir bekannt ist, sehen die Zulassungsvorschriften hier
eine "Selbstdeklaration" noch nicht vor, oder?! ;-)))
BlueSky9
Hallo.
Bedeuten die Vorgaben aus der LTF-UL 25 und 29, dass 2-sitzige UL-Maschinen mit einem Leergewicht von ca 380kg auf dem Markt zugelassen werden könnten, sofern denn Schwerpunktlage etc dann passen? Oder habe ich einfach die vorgegebene max Leergewicht überlesen.
VG
mschmick
mschmick schrieb:Wenn ich das richtig lese, läge das Höchstleergewicht damit dann bei 400kg abzgl. Sprit für 1h....also ja!
Bedeuten die Vorgaben aus der LTF-UL 25 und 29, dass 2-sitzige UL-Maschinen mit einem Leergewicht von ca 380kg auf dem Markt zugelassen werden könnten, sofern denn Schwerpunktlage etc dann passen? Oder habe ich einfach die vorgegebene max Leergewicht überlesen.
Toll, dass die LTF jetzt draußen ist und schade, dass hier keine harte Grenze für das maximale Leergewicht vorgegeben wurde. "Insassenmasse" ... was immer das sein soll :-)
Bye Thomas
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