Moin,
alles gut. Und ich werde auch mit Sicherheit nicht darüber diskutieren:-)
Gruss Raller
>
> ...Das versteht Ihr doch sicher? :-))
>
Ja - verstehen wir! :)))
Als Urlaubsdestination trotzdem sehr zu empfehlen, nicht nur zum fliegen. Bin jeden Winter unten.
Chris
Jetzt amtlich und im Gesetzblatt veröffentlicht : 1-1450-1804Okt 2018 Gültigkeit: sofort
Die Bundesregierung hat beschlossen, Luftsportgeräte 600Kg (Land) und 650kg (Wasser) als UL's zu belassen. Gilt auch für Drehflügler.
Jetzt gilt es zu prüfen. ob und mit welchen Umbaumaßnahmen die vorhandenen UL's aufgelastet werden können. Dazu fragt einfach mal eure Musterbetreuer.
Was bedeutet das genau?
Ich kann jetzt (sofern das Flugzeug schon auf 600 geprpft ist) es direkt auch auf 600kg zulassen? Ab sofort?
Grüsse am zu frühen morgen
Es fehlen noch die Bauvorschriften.
Chris
Ah verstehe :)
Danke @Chris
Das kann von Flieger zu Flieger ganz unterschiedlich sein.
Von gänzlich unmöglich, bis zu einer bereits zulassungsfähigen Mühle. Bei einigen wird es wohl sowas wie einen Auflastungsrüstsatz geben mit entsprechenden neuen Kennblatt und Bestätigung des Musterbetreuers. Auf jeden Fall braucht man ein neues Rettungsgerät.
togo schrieb:Aha!
Auf jeden Fall braucht man ein neues Rettungsgerät.
Frage zurück gezogen. Dann eben nicht :)
QDM
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