Steht denn eine Gewichtsangabe in der Lizenz?
Ralf
heiner schrieb:Ich habe vorhin Christina Schoner beim DULV genau diese Frage gestellt. Ihre Antwort dazu war (sinngemäss): Es ist immer noch ein UL und deshalb benötigt man keinen neuen Schein.
Ist es auch erforderlich das der SPL umgeschrieben wird oder reicht es wenn die "neue" 600 Kg als Luftsportgerät zugelassen wird?
Bernhard
heiner schrieb:Genau das frage ich mich auch. Denn mit 600 KG SPL brauchen die meisten keinen Echo- Schein mehr nur um genauso komfortabel und gleich schnell rumzufliegen.
Ist es auch erforderlich das der SPL umgeschrieben wird oder reicht es wenn die "neue" 600 Kg als Luftsportgerät zugelassen wird?
90 % werden in der Praxis sowieso nur max zu zweit fliegen.
Der Traum von 4 Sitze wird schnell unrealistisch weil ja nicht alle die drinsitzen auch einen vollen Anteil zahlen wollen. Kommt noch ein bisschen Gepäck rein sind es dann doch nur 3 Personen. da kann man zu gleichen Kosten auch mit zwei Uls fast fliegen.
Da ist es dann schnell ausgeträumt und der Hobbypilot erkennt den super Spar- Vorteil von UL.
Könnte die UL Szene beleben.
Ich glaube einfach noch nicht so recht daran.
Irgend eine Bremse werden die da noch einbauen. :)
QDM
QDM schrieb:Zur Klarstellung: Ich habe beim DULV nachgefragt und DULV steht für Ultraleicht. Ich habe einen "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer", der untertitelt ist mit "Sport Pilot License".
Genau das frage ich mich auch. Denn mit 600 KG SPL brauchen die meisten keinen Echo- Schein mehr nur um genauso komfortabel und gleich schnell rumzufliegen.
Den "anderen" SPL, der ja wohl zum Führen von Flugzeugen (keine Luftsportgeräte) > 472,5 Kg berechtigt, habe ich bzw. hatte ich auch in einem Beitrag (siehe oben) nicht im Blick.
Bernhard
Bevor jetzt durch babylonische Sprachverwirrung wieder das große Durcheinander losgeht, vielleicht mal Selbstrecherche für jedermann im Vorfeld:
oder
Was ich meine ist, dass es dann in der Praxis gar kein Unterschied mehr zu erkennen ist.
Nehmen wir mal eine Katana DA 20, ( oder eine Aquila A 210) beliebtes Echo Flugzeug das auch gerne für PPL zum schulen genutzt wird.
Die hat 750 MTOW, 2 Personen und Leergewicht 529 KG , ergibt 221 KG Zuladung , so ca 230 Reisegeschwindigkeit vielleicht auch mehr.
Vergleichen wir das mal mit einer Pioneer 300. ( geht auch eine FK 14 oder CT ) Hat auch 2 Personen. Wenn diese ULs auf 600 KG aufgelastet wären hätte ich sogar ca 259 Kg Zuladung eine vergleichbare Reisegeschwindigkeit und komme auch noch deutlich in allen Kosten billiger. Ich hätte dann sogar das Rettungsgerät als Sicherheit noch on Top. Ist nicht auch das Medical für SPL länger gültig ? ( leichter zu erhalten ?) Selber schrauben , auch so ein Thema.
Auch beim Schein; ein SPL oder LAPL oder PPL ist ja auch alles gleich. Denn wenn es in der Basiskompetenz nicht so wäre dürften die Uls sich ja nicht im gleichen Luftraum wie alle anderen bewegen.
Unterschiedlich wären nur noch Typ Einweisungen.
Beim downgrade von PPL / LAPL auf UL wird ja quasi schon so verfahren. Warum nicht auch andersrum ?
Breeser mit 600 KG als UL oder als Echo . Was ist da noch der Unterschied ( mit Ausnahme der hohen Kosten bei Echo?)
Die Entscheidung hätte kausale Konsequenzen. Und desswegen bleibe ich noch ein bisschen skeptisch.
QDM
*Breeser mit 600 KG als UL oder als Echo . Was ist da noch der Unterschied ( mit Ausnahme der hohen Kosten bei Echo?)*
Der Unterschied ist nur die Lizenz, ein PPLer der seine Lizenz erhalten bzw. behalten möchte fliegt halt dann die Echo Maschine, demjenigen dem die UL Lizenz reicht bzw. hat, fliegt halt günstiger die Mike Maschine. So sehe ich das. Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, den PPL oder LAPL zu machen, ich bin sehr happy mit dem SPL und dem Rettungsgerät, ich habe immer ein komisches Gefühl, wenn ich bei einer ECHO Maschine mitfliege ohne GRS.
VG
Stefan
QDM schrieb:Die Länge der Tragflächen. Der Breezer als UL mit 600kg wäre sozusagen ein "B600 SW". Der B600 LSA hat für die höhere Klasse andere Prüfungsanforderungen, daher auch längere Tragflächen.
Breezer mit 600 KG als UL oder als Echo . Was ist da noch der Unterschied ( mit Ausnahme der hohen Kosten bei Echo?)
Gruß Lucky
Ich hätte da auch noch eine Frage:
Wenn jetzt in D per nationaler Regelung ULs bis 600kg erlaubt werden, darf ich dann damit ins (EU) Ausland fliegen, bei denen die UL-Regelung max. 450kg sagt?
axel
Aktuell sind 40 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 37 Gäste.