Anhebung max. Abfluggewicht von 472,5 kg auf 600 kg für UL's DAeC appelliert an deutsche Europa-Abgeordnete

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • WER 600 KG MTOW HABEN MÖCHTE MUSS 750 KG FORDERN.Alte Binsenweisheit, die leider sehr oft zutreffend ist. SICH IM VORFELD SCHON MIT 540KG ZUFRIEDEN ZU GEBEN IST NICHT ZIELFÜHREND:′(

  • Naja,

    das kommt auf das Ziel an 😉

    Es gibt viele mögliche Lösungen, und ich habe spekuliert, was wohl rauskommt...

    Gruss Raller

  • Moin Mitstreiter! 

    Freue mich über daß "Mitleiden" in der Aufrüstungsdiskussion. Jedoch: Viele Beiträge verknüpfen das Festzulegende mit dem möglichen Ausgeführten!

    Punkt 1. Wenn also das

    max. Leergewicht dann mit z. B. 350 kg festgelegt werden sollte, so sind es eben max. 350 kg. Natürlich kann jeder noch einen Zentner Kohlen in den Gepäckraum stellen oder 70 Zusatzgeräte einbauen wenn es Spass macht. Dennoch bleiben die festgeschriebenen 350 kg.

    Punkt 2. Sinnvoll wäre es das MTOW auf 560 kg festzulegen. Das wäre eine Angleichung an die Gyros und eine reale Auflastung, welche etwas bringt.

    Dann könnten auch die Fachpolitiker und Interessenvertreter anderer Verbände und auch wir als Ul′ er damit leben. Das 600 kg gefordert wurde war eine folgerichtige Forderung um etwas in die richtige Richtung zu erreichen.

  • Hallo zusammen,

    da ich neu hier bin, möchte ich mich kurz vorstellen: Michael, 45 Jahre, flugbegeistert seit der frühen Jugend, aber als DDR-Kind mit nicht genügender Linientreue keine Möglichkeit gehabt, dem Traum nachzugehen, außer Papierflieger zu basteln. Nach der Wende verschiedene Erfahrungen gemacht mit Drachen-, Gleitschirm- und Segelfliegen, seit knapp einem Jahr nun im Besitz eines UL-Pilotenscheins.

    Ich begrüße die Initiative des DAeC zur Gewichtsanhebung sehr. Da ich vorhabe, gemeinsam mit einem Freund in nicht allzu ferner Zeit ein gebrauchtes UL zu erwerben, habe ich ein paar Fragen, zu denen ich mir hier im Forum eine Antwort erhoffe:

    1. Dieser Thread wurde bereits vor fast einem halben Jahr begonnen, eine offizielle Entscheidung der EU-Kommission zu diesem Thema scheint es aber noch nicht zu geben. Gibt es zumindest einen konkreten Zeitraum, innerhalb dessen wir mit einer Entscheidung/Gesetzesänderung rechnen können?

    2. Haben sich bislang schon UL-Flugzeughersteller zu diesem Thema und speziell zu Möglichkeiten geäußert, ihre bislang produzierten Flugzeuge - mit oder ohne entsprechende Umbauarbeiten - an höhere Gewichtsgrenzen anzupassen?

    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

    VG Micha

  • Hallo Micha,

    >
    > Gibt es zumindest einen konkreten Zeitraum, innerhalb dessen wir mit
    > einer Entscheidung/Gesetzesänderung rechnen können?
    >

    Kann ich nicht sagen - mir ist zumindest keiner bekannt.


    >
    > Haben sich bislang schon UL-Flugzeughersteller zu diesem Thema und
    > speziell zu Möglichkeiten geäußert, ihre bislang produzierten Flugzeuge -
    > mit oder ohne entsprechende Umbauarbeiten - an höhere Gewichtsgrenzen anzupassen?
    >

    Viel wollen, das wollen Viele!  ;-))

    Wobei jedoch im Moment noch kein Hersteller der Welt in der
    Lage ist, dazu etwas "belastbares" zu sagen, da m.E. ja *nach* einer
    möglichen Gesetzesänderung dann auch ersteinmal neue Bauvorschriften
    erdacht, formuliert, abgestimmt und erlassen werden müssen.

    Erst nach diesen neuen Bauvorschriften können dann UL-Hersteller und
    Rettungsgeräte-Hersteller ihre Konstruktionen anpassen/erweitern/ändern...


    BlueSky9




  • Hallo BluSky9,

    danke für deine Antwort. Wenn ich das mit den Bauvorschriften jetzt lese, sieht es für mich so aus, als können wir beim Gewichtsthema nicht mit einer kurzfristigen Verbesserung unserer Situation rechnen. Da müssen wir wohl eher noch in Jahren rechnen als in Wochen oder Monaten. Schade, wirklich schade. So wird noch viel Zeit vergehen, in der wir wahlweise einen Flugpassagier oder Treibstoff im UL mitnehmen können.

    Das zweite Problem daran ist, dass man nun ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko eingeht, wenn man ein UL-Flugzeug kauft oder bereits besitzt, egal ob neu oder gebraucht. Wenn der Hersteller dann bei Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage seine bis dahin verkauften Maschinen an die neuen Gewichtslimite nicht anpassen kann oder will, wird praktisch über Nacht der Wiederverkaufswert des Gerätes deutlich fallen.

    VG Micha

  • Namd

    So wie ich Jo Konrads Ausführungen verstanden habe, geht es nicht um eine automatische Auflastung der UL′s sondern um die Anhebung der Gewichtsgrenze für die nationale Zuständigkeit. Was dann jedes Land daraus macht, ist eine andere Frage

    Zur Zeit läuft wohl auch eine Initiative zur Frage AP oder nicht im UL. Mal sehen, ob sich da was bewegt. Daran werden wir auch die Stimmungslage für die UL′s bei den Behörden ablesen können.

    bb

    hei

  • triple-delta schrieb:

    Namd

    bb

    hei

    Hallo hei,

    was heisst den bitte "Namd" ?

    Bernhard

  • mbr schrieb:
    was heisst den bitte "Namd" ?
    Dat is die Kurzversion von "Einen wunderschoenen guten Abend allerseits!" :)


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Dat is die Kurzversion von "Einen wunderschoenen guten Abend allerseits!" :)
    Also für die, die kein vernünftiges Deutsch schreiben können ? Nur mal so.

    Bernhard

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