Anhebung max. Abfluggewicht von 472,5 kg auf 600 kg für UL's DAeC appelliert an deutsche Europa-Abgeordnete

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  • edhs schrieb:
    Ich kann es nur wiederholen: ich freue mich sehr über Jo′s intelligenten Vorstoß
    Ein ähnlich intelligenter Vorstoß war auch der der AKP, Missbrauch und Vergewaltigung straffrei zu stellen, wenn der Täter das Opfer heiratet.
    Die Welt hat sich, und das völlig zurecht, darüber empört, wie man überhaupt den Versuch wagen kann, ein so großes Unrecht auf diesem Wege, und ausgerechnet auch noch durch die potentiellen und sehr wahrscheinlich auch tatsächlichen Täter selbst, zu bagatellisieren und die Opfer derart zu verhöhnen.

    Hier verhält es sich doch ähnlich: Die äußerst fragwürdigen Protagonisten der ganzen Misere versuchen im Nachgang mit diesem Vorstoß ihr illegales Treiben zu heilen und ernten dafür auch noch Applaus.
    Dass dies, selbst bei Erfolg, für die Bestand-ULs völlig irrelevant ist, will keiner sehen.
    Analog wird die Vergewaltigung nicht zum einvernehmlichen Sex nur weil der Täter sein Opfer heiratet. Die Bestands-UL, deren Musterzulassungsleergewicht größer als die, je nach Bauvorschrift 296 -305 kg war und ist, haben dejure eben keine Zulassung. Daran ändert auch eine künftig höhere MTOW rein gar nix!!

    Michael

    PS: Dieser Vergleich war bewusst provokant gewählt. Es steht natürlich völlig außer Frage, dass der fraglichen Personenkreis damit auf keinen Fall auch nur im Entferntesten in die Nähe derartiger Straftaten gebracht werden soll!!

  • @Chris

    Ja natürlich, das ist der kluge Weg. Aus den Fehlern lernen. Du weisst doch: der Dumme lernt nicht aus seinen Fehlern, der Kluge lernt aus ihnen und das Genie lernt aus den Fehlern anderer.

    Aber ich bin eigentlich sicher, dass man sich nie sicher sein kann. Der Kampf gegen eine überbordende Verwaltung wird auf ewig geführt werden müssen. Überall. Insofern schauen ich staunend und neidisch auf die Franzosen und die Italiener.

    Gerd

  • Stephan2 schrieb:
    entschuldige bitte, wie motiviert man eine ganze Behörde bitte?
    Du hast schon recht, es ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Meine Lebenserfahrungen zeigten halt, dass man mit diesen Leuten mehr direkt (persönlich) und menschlich umgehen sollte, sie also nicht als feindliche "Behörde" behandeln darf, um weiter zu kommen.

    Es gibt keine erfolgreichere Methode, als zu versuchen, mit den zuständigen Leuten persönlichen Kontakt aufzunehmen und sie an einer vernünftigen Lösung quasi "mitzubeteiligen", also so, dass sie nicht als Gegner, sondern als Mitwirkende eingebunden werden. Das ist angewandte Psychologie, die so nicht nur gegenüber Behörden funktioniert. Man kann diese Methode auch als "mitziehen" anstatt "schieben" bezeichnen.

  • FlyingDentist schrieb:
    Die Bestands-UL, deren Musterzulassungsleergewicht größer als die, je nach Bauvorschrift 296 -305 kg war und ist, haben dejure eben keine Zulassung.
    "Dejure" haben sie eine. Der Satz ist falsch, die selbstgezogenen Schlüsse daraus werden durch den Satz nicht richtig. Du magst es nicht begreifen, das steht Dir frei. Die zigtausend fliegenden UL′s dürften als Gegenbeweis eigentlich reichen, aber was zählt schon das Faktum, wenn die Konstruktion um die falsche These so verlockend ist?

    Frank

  • Stephan2 schrieb:
    Aber ihn persönlich so anzugreifen muss nicht sein.
    Es tut mir leid, aber wer Verantwortung trägt, wird immer dafür gerade zu stehen haben, was in seinem Einflussbereich geschieht. Hier sind weder persönliche Sympathien noch Animositäten angebracht!
    Oder soll ich einfach wegsehen, wenn mein bester Freund seine Tochter schlägt, oder mit seiner Karre eine alte Oma anfährt und sich aus dem Staub macht ...

    Michael

    PS: Ich habe wirklich nichts gegen Jo Konrad als Mensch. Wahrscheinlich ist er ein netter Kerl und toller Fliegerkamerad. Als Chef des DULV und tragendes Mitglied der ULadministration hat er aber in meinen Augen jahrelang versagt und ich kann nicht erkennen, warum er es jetzt plötzlich besser machen sollte, ganz davon abgesehen, dass die begangenen Verfehlungen, für die er die Verantwortung trägt, natürlich vorher aufgearbeitet werden müssten. Ein "Schwammdrüber" darf es da so nicht geben.

  • FranHaus schrieb:
    "Dejure" haben sie eine. Der Satz ist falsch, die selbstgezogenen Schlüsse daraus werden durch den Satz nicht richtig.
    LuftVZO
    § 4
     Musterzulassung, Rücknahme und Widerruf
    ...
    (3) Die Musterzulassung kann mit Auflagen verbunden, beschränkt und befristet werden. Sie ist ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich entfallen sind oder wenn festgestellte Mängel des Musters, welche die Lufttüchtigkeit einschränken, sich nicht durch die nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vorgeschriebenen Maßnahmen beheben lassen. Der Musterzulassungsschein ist einzuziehen.
  • FD, das ist ja nett zitiert. Und was soll es uns sagen? Der Widerruf passiert auf Antrag nach einem dafür hinreichenden Verfahren. Bisher ist nichts widerrufen, also fliegen Maschinen "dejure" mit gültiger Zulassung. Es ist schwer zu begreifen, aber ob Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, wird nicht von Dir in einem Forum entschieden. Dafür gibt es Verfahrenswege, die noch niemand beschritten hat. Wenn sie jemand beschreiten will, wird in einem ordentlichen Verfahren darüber entschieden und geurteilt. Ebenso wie Deine Interpretation zu Korruption und StGB.

    Selbst die übelsten Versicherungsstreitereien haben bisher in keinem Fall dazu geführt, dass eine Zulassung auch nur in Frage gestellt ist. Das jedenfalls ist mein Kenntnisstand, vielleicht kann mich jemand korrigieren?

    Nächstes Thema?

    Frank

  • Chris_EDNC schrieb:
    Mir geht es nur darum, aus den Fehlern zu lernen bzw. sicher zu stellen, dass das so nie wieder passiert und wir in 5 Jahren wieder exakt dieselbe Diskussion fuehren
    Die Gewichtsproblematik gibt es überall, auch bei MoSe und Echo - wobei in diesen Fällen sogar nicht selten am technischen Limit gekratzt wird, nicht nur am "Papierlimit" wie bei manchen ULs. Von daher wird wohl auch in Zukunft bei jeder Regelung mal geschummelt, die Frage ist nur in welchem Ausmaß. Wenn einer zur Wägung seinen Transponder rausschraubt und damit 1 kg spart, geht davon die Welt nicht unter. Wenn aber wie bei ULs "gewogen, dass sich die Balken biegen" wird, dann ist das was anderes. Und warum war das bisher gerade bei ULs so extrem? Weil die völlig realitätsfremden Bauvorschriften, sprich "~170 kg Zuladung reichen", das geradezu herausgefordert haben. Mit der Vorgabe 350/600 kg hat man aber endlich mal genug Luft, attraktive bezahlbare Zweisitzer zu legalisieren und damit gibt es auch keinen Druck mehr, den Wägebericht auf Biegen und Brechen zu schönen.
  • FranHaus schrieb:
    Selbst die übelsten Versicherungsstreitereien haben bisher in keinem Fall ...
    Das liegt wohl daran, dass die übleste Haftpflichtversicherungsstreiterei noch aussteht.

    >>Nebenbermerkung: Der Haftplichtschaden bei einem Flugzeugabsturz ist in aller Regel sehr gering, da die Maschinen >>fast ausnahmslos in die Feldflur fallen und somit der Schaden lächerlich klein ausfällt. Das war auch ein Grund für die >>Einführung der CSL-Policen.

    Am 06.11.2008 stürzte eine Corvus Phantom (Musterzulassung durch den DULV) auf das Cobra-Gebäude in Wiener Neustadt und verursachte einen Haftpflichtschaden von fast € 1.000.000,-.
    Leider ist m.W. bis heute kein Unteruchungsbericht erschienen und damit bislang keine Möglichkeit zur gerichtlichen Klärung gegeben.
    Ich kann sicher jeden beruhigen, solange sich ein Haftpflichtschaden im kalkulatorischen Bereich der Versicherung bewegt, wird kaum ein Aufhebens gemacht. Größere Schäden allerdings, und der der Phantom dürfte wohl dazu gehören, werden immer einer gerichtlichen Prüfung zugeführt.

    Über den Umstand, warum es noch keinen U-Bericht zu o.g. Unfall gibt, da es sich um ein deutsches UL handelt, ist auch die BfU involviert, möchte ich nicht spekulieren!

    Michael

  • Alles schön, nur haben eben "dejure" die UL′s eine gültige Zulassung und selbst wenn ein Gericht in Wien etwas in Frage stellt, muss noch der Prozess eines Widerrufs im Anschluss stattfinden - für die Corvus und nicht pauschal für das Deutsche UL-Wesen. Du bist doch juristisch besser beleuchtet als ich. Das sollte doch klar sein.

    Über den Untersuchungsbericht brauchst Du nicht zu spekulieren. http://versa.bmvit.gv.at/index.php?id=52 dort sind die Pflichten reguliert. Die Österreicher untersuchen. Die BFU mag assistieren, die Federführung haben die Österreicher. Wieso soll in dem verfahren ein Makel vorhanden sein, über den man spekulieren müsste? Du versuchst, dem Verfahren etwas Unheimliches anzudichten. Unheimlich ist eigentlich nur entweder Deine Unkenntnis der Aufgaben der BFU oder der Zweck, zu dem Du solche Dinge postest.

    Frank

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