Die Hob′schen Kamellen zur angeblichen Luftpolizei sind wunderbare Beispiele für Stammtisch-Heldengeschichten, die mit jedem mal Erzählen um weitere 10 kg verändert wurden. Was wir hier lesen, ist wie eine schlechte Gebrauchsanleitung aus dem Handbuch für gepflegten Populismus. Es ist nicht wichtig, ob etwas wahr ist. Die Geschichte bedient effizient die Verschwörungstheorie und dient der Fortführung einer Unrechtstheorie, die es allerdings nur gibt, weil die Geschichte erzählt wird. Dabei ist Wahrheit nur ein störendes Attribut. Im Hob′schen Duktus fehlt allerdings noch das 3. Reich, das bisher nicht erwähnt wurde, und die Flugleiterpflicht. Vielleicht hat er einfach nur einen schlechten Tag?
Und was hat das jetzt mit der Initiative in der EU zu tun?
Frank
Meinst Du Deinen oder HOB`s Beitrag?
Rüdiger
Also Hob′s Beitrag ist auf den ersten Blick ein informativer. Jedoch habe ich erhebliche Zweifel an der Darstellung da ich mir nicht vorstellen kann das sich jemand, wie beschrieben, der Freiheit berauben lässt und Gefahr läuft dadurch zu "stranden.
Wenn Hob derjenige war der so kontrolliert wurde dann steht das in einem anderen Licht. Wenn es allerdings so abläuft wie üblich "ich habe gehört das es so passiert ist" dann bin ich eher bei Frank. Dann frage ich mich aber warum er keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hat wenn die "Kollegen" selbst dermassen gegen die Limits verstossen haben.
Der Zweck heiligt und legalisiert solche Dinge auch nicht bei Beamten --> Vorbildfunktion. Das wäre de facto ein Entlassungsgrund. Und da wäre ich sehr humorlos und hätte die Kollegen diesbzgl. garantiert ans Messer geliefert.
Das Hob natürlich immer die Nachzügler vom Addi in seine Texte einbaut ist zwar unschön überlese ich aber inzwischen. Das ist wie so ein Textmarker bei mir der das einfach ausschwärzt ;-)
Ich finde an Franks Haltung toll, dass er immer beharrlich insistiert: Zurück zum Thema. Aber dazu passt dann auch schlecht, dass er dabei hobs Anekdoten auf die Füsse stellen will. Um es klar zu stellen, hob ist nicht doof. Ich halte große Stücke auf ihn. Aber ich glaube, er passt auch in die Kategorie: Verbitterter, alter Mann (schade, dass man so wenig über ihn weiß und deswegen auch nicht versteht, weshalb er so verbittert ist. Und, alt bin auch aber ich vermeide, wenn es geht, stets einen Schwank aus meiner Jugendzeit zu erzählen). hobs Verstand für konstruktive Lösungen eingesetzt wäre die Schau.
Mich treibt noch um, dass die Entwicklungen mit den Leergewichten und mangelnde Zuladungsfähigkeit so beharrlich den Verbänden in die Schuhe geschoben wird. Klar waren die beteiligt - aber auch mit einer gewissen Ohnmacht. Hierzu will ich der Einfachheit halber wieder mal ins Nähkästchen greifen. Nachfolgend eine Email an einen hochrangigen LBA-Mitarbeiter, der in einer Email verwundert war, weshalb die 350 kg im Annex I verankert werden sollte:
"Lieber Herr XXXX,
Wenn Sie mich in 2. so fragen ob das jemand will? Kann ich nur sagen: Ja, ich und meine tschechischen Freunde.
Ich will es gerne erklären. Ein max. Leergewicht haben wir heute schon in gewisser Weise in der LTF-UL definiert durch die Bestimmung:
LTF-UL 25 Massegrenzen – Höchstmasse; legale MTOM 472,5 kg, Insassen mind. -170 kg, Kraftstoffvorrat für eine halbe Stunde Reiseflug bei max. Dauerleistung -6 kg = 296,5 kg
In der Praxis sieht die Sache jedoch so aus:
1. Musterzulassung: Die Hersteller stellen zur Musterprüfung ein UL vor, das genau diesem Limit entspricht. Aber notabene „nackt“. Zwar flugfähig aber in jedem Fall ohne Radverkleidung, ohne Neureich-Metallic-Lackierung, ohne Innenraumverkleidungen etc. Kurzum so, wie es in keinem Prospekt abgebildet werden könnte. Wissend, dass das Ding so zwar flugfähig aber so nie an den Markt kommen wird, hat der Musterprüfer aber keine Handhabe nach so einer Massenermittlung die Weiterarbeit an der Musterzulassung zu verweigern. Die Musterzulassungsurkunde wird ausgestellt und dieser Verwaltungsakt ist für sich rechtswirksam abgeschlossen.
2. Verkehrszulassung: Beim Verkauf geht dann dieser Hersteller mit dem Käufer die ganze „Optionsliste“ durch. Mit Transponder und sonstiger Avionik incl. Glascockpits, Ledersitzen, wirklich schöner Lackierung incl. der überaus sinnvollen Tropftassen unter den Schwimmervergasern etc. ergeben sich dann wundersame reale 340 kg Leermasse. Das Tankfassungsvermögen ist nicht selten für 80 kg Fuel ausgelegt und wenn der Pilot aus Versehen volltankt (wäre manchmal sogar sinnvoll für ein entsprechendes Reisevorhaben) hat der dann gleich mal 420 kg vor sich stehen. Da bleiben ihm noch 52,5 kg für die Insassenmasse. Unsere Mitarbeiterin, die die Verkehrszulassung bearbeitet und die Angaben aus der Stückprüfung (Wägebericht) in die Datenbank überträgt, merkt das natürlich auch, hat aber keine Handhabe, ihm die Verkehrszulassung zu verweigern (letztlich ist es Sache des Halters/Piloten mit den Beladungsgrenzen umzugehen – und wenn er nur darauf besteht ein verkehrszugelassenes UL als Schaustück ins Wohnzimmer zu stellen). Ich kenne keine luftrechtliche Bestimmung, um ihm diese Verkehrszulassung zu verweigern.
Das ist der wesentliche Grund, weshalb ich auf so eine Leermassen-Festlegung bestanden habe. Damit können wir auch dem Antragsteller für die Verkehrszulassung eine Massegrenze vorhalten. Wenn künftig einer mehr als 350 kg im Wägebericht stehen hat, dann weiß er, dass er bei uns diesen Antrag nicht stellen braucht. So wie er bisher nach dem Anhang II mit dem MTOM aus dem Rahmen fällt, so würde er künftig mit realen Leergewicht von über 350 kg aus dem Rahmen des Anhang I fallen.
Mein Slogan war immer (und den meine ich ernst): Wir kämpfen nicht für schwerere ULs – wir kämpfen für eine vernünftige und rechtlich sichere Zuladung.
Ausgehend von den oben genannten, durchaus vorkommenden 340 kg komme ich nahezu zwangsläufig auf eine sinnvolle MTOM-Festlegung von 600 kg. Das spiegelt die heute schon gängige Praxis. Und da verstehe ich nicht, weshalb die Herren [gemeint: im EU-Ministerrat] mit irgendwelchen anderen Zahlen „spielerisch“ umgehen (ich sage dazu Würfeln oder Losen und nicht Rechnen).
Geholfen haben mir ihre Überlegungen insofern, dass es meinen Glauben daran stärkt, dass da draußen überhaupt noch jemand ist, mit dem man sich ernsthaft über diese Sachen austauschen kann, ohne gleich die Abwehrhaltung gegen „uneuropäische Umtriebe“ auszulösen."
Also hob, ich mache mit Dir einen Ausflug in die Vergangenheit (obwohl wir die gleiche Situation noch heute haben und ich auch mit modernen Beispielen aufwarten könnte). Von den "Ur-Fascis" kenne ich Eigentümer Halter, die sich die Dinger voll ausgestattet sehnlichst gewünscht haben. Erst als ein Verkauf, Wägung oder ein sonstiges Ereignis mit Einspruchpotential bedrohlich näher kam, haben diese Leute wie frisch gevögelte Eichhörnchen aus der Wäsche geschaut: Wie ULs mit Gewichtsproblematik? Davon habe ich nichts gewusst!
Freilich war das blöde, dass W.Dallach als Stückprüfer anerkannt war und einfach den initialen Wägebericht getürkt hatte. Vor Gericht stand da aber immer das Verbandslogo drauf (damit ein amtliches Dokument). Diese urdoofen Probleme haben wir heute nicht mehr. Unsere Prüfer haben wir dringend angehalten korrekt zu wiegen und zu dokumentieren. Erst kürzlich, eine Blackshape mit 390 (dreihundertneunzig) kg auf der Waage bei der Stückprüfung. Keine Sorge hob, noch ist die Kiste nicht im Luftsportverzeichnis eingetragen (sprich: zugelassen). Aber lieber hob, jetzt sei mal konstruktiv. Nenne mir die luftrechtliche Textstelle, die mich vor dem Verwaltungsrichter schützt, wenn ich dem Kunden die Verkehrszulassung verweigere.
So lieber Frank, jetzt zu Dir: Das hat etwas mit diesem Thread-Thema zu tun. Ich habe bei uns mal eine statistische Auswertung der Leergewichte der Zulassungen eines bestimmten Zeitraums gemacht. Da hatten wir im Mittel 340 kg bei der Stückprüfwägung. Ich kann das belegen. Nur wüsste ich gerne wie wir dieses Problem lösen könnten ohne 600 kg.
PS: Bitte keine französischen Lösungsansätze vorschlagen. Damit müssten wir alle Waagen in Deutschland verschrotten und die Leute von hobs Luftpolizei und Unfalluntersucher von der BFU erschlagen (das kommt mir dann doch etwas gewalttätig vor). Und bitte kommt mir nicht mit solchen semantischen Feinheiten wie Leergewicht vs. Rüstgewicht. Das Wort Rüstgewicht ist eines, das luftrechtlich am schlechtesten dokumentiert ist - es stammt eher aus der Umgangssprache.
Jo Konrad schrieb:Das klingt wunderbar, aber ich ahne (besser: weiss) jetzt schon, wie das in der Praxis dann gehandhabt wird: Ein vollgepacktes UL wird zur Waegung "nackig" gemacht, 349,9kg werden dokumentiert und alles wird wieder eingebaut.
Wenn künftig einer mehr als 350 kg im Wägebericht stehen hat, dann weiß er, dass er bei uns diesen Antrag nicht stellen braucht.
Wie will man sowas zuverlaessig verhindern?
Chris
VToman schrieb:Wer sollte den Franzosen sowas vorschreiben? Das bleibt, so wie ich das verstanden habe, weiterhin unter nationaler Verwaltung. Niemand wird die einzelnen Laender daran hindern, alles weiter so zu belassen, wie es heute ist (oder sogar zu vereinfachen...).
Die Franzosen sind hart gegen die Gewichtsanhebung von 472,5 auf 600 kg, da sie angeblich dann neuerdings zur Arztuntersuchung gehen müssten.
Chris
VToman schrieb:Nein, ich weiß dazu auch nicht mehr. Aber es stimmt so oder so auch nicht.
Die Franzosen sind hart gegen die Gewichtsanhebung von 472,5 auf 600 kg, da sie angeblich dann neuerdings zur Arztuntersuchung gehen müssten.
Frank hat das schon vor zwei Seiten wunderschön erklärt: Es ist Sache der Franzosen ihre Geschicke selbst zu regeln.
In der Logik einer europäischen Gurkenkrümmungsverordnung verhält sich die Sache so: Unsere Gurken müssen in einem Winkel von 0 bis 450 kg gekrümmt sein. Ich und einige andere fänden schön, wenn wir anstatt 450 neuerdings 600 kg hätten. Das Konstrukt dieser Verordnung sieht allerdings vor, dass die Nationen weiterhin ein Limit festlegen können wie sie wollen.
Das heißt, z.B. die Deutschen, Tschechen, Italiener und Dänen könnten ihre Gurken zu ihren Regeln bis 600 kg haben. Aber falls das in Frankreich einen Weltuntergang bedeuten würde, könnten die einfach ein Limit national weiterhin bis 450 kg vorschreiben. Punktum! Niemand zwingt die Franzosen zu ihrem Glück (oder Unglück).
Also: Die EASA-Basic-Regulation beschreibt praktisch nur den max. Öffnungswinkel für die Fenster. Niemand, der Zugluft fürchtet ist gezwungen, die Fenster so weit auf zu machen.
PS: Es ist allerdings so. Der verstorbene Präsident des FFMPLUM, Dominique Mereuze hat den Franzosen gebetsmühlenartig eingebleut, dass sie alle ihre Freiheiten sofort verlieren, wenn an der Zahl 450 auch nur gedreht wird. Diesem Diktum hängt der halbe Vorstand des FFPLUM heute noch an. Als Beleg dazu kann diese Quelle gelten. Die Seite 7 dieses Vortrages ist besonders interessant. Da zeigt der FFPLUM, dass er vor seinen eigenen Mitgliedern Angst hat.
Berthold Brecht: "Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"
Chris_EDNC schrieb:Chris, es lässt sich nicht jede Bösartigkeit regeln. Wie willst Du verhindern, dass Dir nächtens einer vor die Haustür scheißt?Wie will man sowas zuverlaessig verhindern?