FranHaus schrieb:Ja genau, es geht um Respekt!
Thema Respekt: Seite 25, der Beitrag vom FlyingDentist.
Inwieweit hat denn das LSGB und der DULV die Bauvorschriften in den vielen Zulassungs-, Prüf- und Nachprüfverfahren respektiert?
Man hat in diesen Verfahren nachweissichtlich immer ein, vielfach aber auch beide Augen zugedrückt. Ich nenne das schlicht Vorteilsgewährung! Den Vorwurf der Vorteilsnahme erhebe ich ja gar nicht, obwohl sie Jo Konrad ohne Not ja selbst eingeräumt hat. Vorteilsgewährung, ein entscheidender Aspekt der Korruption, ist in der Bundesrepublik Deutschland nach § 333 StGB strafbar.
Straftäter und diejenigen, die dringend einer Staftat verdächtig sind, können und dürfen aber in der Bundesrepublik keine hoheitlichen Aufgaben* wahrnehmen.
Also was ist so falsch an der Forderung diese Damen und Herren endlich aus ihren Ämtern zu entfernen und den fälligen Strafverfahren zuzuführen?
Michael
*) DULV und DAeC sind mit hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der UL-Administration beliehen.
Jungs, einfach mal ′ne Feierabendrunde drehen, da gibt′s jetzt die schönsten Motive! Mir scheint, einige sind total gefrustet vom Fliegen und lassen das hier irgendwie raus. Dann einfach mal Hobby wechseln, Gartenarbeit oder Briefmarken sammeln soll ja auch irgendwie schön sein, oder leere Bierdosen (hab ich als 14 jähriger gemacht). Eventuell hilft es auch, die Frau auszutauschen, das ist dann aber schon was für Könner...
In diesem Sinne
Heute 15.43 Uhr local
Ich schliesse mich den tollen "Feierabend-Motiven" mal an.
Absolut entspannend heute zwischen Kiel und Itzehoe gegen 15:30 Uhr lcl.
Ich war wieder am Flugzeug, Elektrikumbau fast fertig! :) Auch sehr entspannend obwohl arschkalt...
Chris
FlyingDentist schrieb:Na dann würde ich mich aber sehr beeilen. Du scheinst ja Insider Kenntnisse zu haben, die Du bisher nicht zur Anzeige gebracht hast. Ich bin im StGB nicht gut zu Hause. Machst Du Dich da nicht der Beihilfe schuldig, wenn Du es nicht zur Anzeige bringst? Strafmaß und Rechtsgrundlage findest Du sicher selbst. Bis Ende der Woche wüssten sicher ganz viele Mitleser, bei welcher Staatsanwaltschaft die Anzeige geführt wird.
ch nenne das schlicht Vorteilsgewährung! Den Vorwurf der Vorteilsnahme erhebe ich ja gar nicht, obwohl sie Jo Konrad ohne Not ja selbst eingeräumt hat. Vorteilsgewährung, ein entscheidender Aspekt der Korruption, ist in der Bundesrepublik Deutschland nach § 333 StGB strafbar.
Und was hat das nun mit dem Thema EU/EASA zu tun?
Frank
War wirklich nett heute .....
jup..
fliegen gehn.... und glücklich landen!
FranHaus schrieb:Hallo Frank,FlyingDentist schrieb:Na dann würde ich mich aber sehr beeilen. Du scheinst ja Insider Kenntnisse zu haben, die Du bisher nicht zur Anzeige gebracht hast. Ich bin im StGB nicht gut zu Hause. Machst Du Dich da nicht der Beihilfe schuldig, wenn Du es nicht zur Anzeige bringst? Strafmaß und Rechtsgrundlage findest Du sicher selbst. Bis Ende der Woche wüssten sicher ganz viele Mitleser, bei welcher Staatsanwaltschaft die Anzeige geführt wird.
ch nenne das schlicht Vorteilsgewährung! Den Vorwurf der Vorteilsnahme erhebe ich ja gar nicht, obwohl sie Jo Konrad ohne Not ja selbst eingeräumt hat. Vorteilsgewährung, ein entscheidender Aspekt der Korruption, ist in der Bundesrepublik Deutschland nach § 333 StGB strafbar.Und was hat das nun mit dem Thema EU/EASA zu tun?
Frank
nachdem Michael sein Betriebswirtschafts Studium beendet hatte und seinen Dipl. Physiker neben dem Dipl. Math. in der Tasche hatte, hat er seiner Passion gefrönt und ein wenig Medizin studiert was ihm dann durch handfeste Arbeit die Möglichkeit gab Geld zur Seite zu legen um sein Jurastudium zu beginnen. Ich denke das er das bald beendet hat und hier noch wesentlich fundiertere Beiträge posten wird.
Bin schon ganz gespannt :-)
Ich glaub es Truxxont langsam wieder....
Botzmanhh schrieb:Na, wenn das mal nicht unsere "Lima Victor" ist! Dein Profilbild stammt zumindest nicht aus Hamburg, sondern hat die Halle 2 auf der Steuerbordseite... *grins*
Absolut entspannend heute zwischen Kiel und Itzehoe gegen 15:30 Uhr lcl.
Bye the way:
So′n büschen doof issas ja schon, Jo Konrads astreinen Satireartikel für bare Münze zu halten, lieber Zahnarzt (Zitat: "...obwohl sie Jo Konrad ohne Not ja selbst eingeräumt hat.").
Gruß LuckyFranHaus schrieb:Dann lies Dich erst mal hier ein, bevor Du Dein Maul weit aufreißt. Es geht u.a. um die Zeit der zu schweren und deshalb gegroundeten Fascis, aber nicht nur um die. Die Luftpolzei hatte eine CESSNA 172 mit großen Lettern "Luftpolizei" neben dem Rufzeichen und gondelte absichtslos dolos oder so in der Gegend rum. Es gab auch einen Luftpolizei-B-Falken mit 2 "fetten" Beamten, 30-Liter Serientank und einigen verladenen (ja richtig: Plural) Waagen, vermittels derer auf Flugplätzen die W&B der UL-Piloten nachgepreüft werden sollte. Außerdem hatten die Beamten noch Fragebögen, mit deren Ausfüllen "unter Aufsicht" gleich mehrere ULer daran gehindert wurden, pünktlich ihre Ziele zu erreichen. Daüber wurde Beschwerde geführt. Ob es für eine Freiheitsberaubung reichte, müssen juristische Erbsenzähler prüfen. Stundenlange Befragungen unter Hinderung von Flugdurchführungen unter polzeilicher Fuchtel bejahen aber genau das. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es ebenso nicht wie die Annahme eine Gefahr.Die Frage geht nicht an Dich, eher an Hob, aber ich erwarte nicht wirklich eine belastbare Antwort darauf. Er ist so verliebt in die von ihm selbst geschaffene Verschwörungstheorie, da stören Realitäten nur.
Frank
Das eigentlich Pikante habe ich damals hier auch schon zum Ausdruck gebracht: Im Luftpolizei-MOSE klebte unübersehbar auf dem Panel "Zuladung 170 kg". 2 fette Beamte - sorry: wohlgenährt heißt das ja - also knapp gerechnet mit à 85 kg = 170 kg + 30 x 0,7 kg = 21 kg für 30 L Benzin sind schon mal 91 + geschätzte 5 kg = ges. 96 für einen D-Formular-Ordner und noch 2 x 5 kg (geschätzt, wahrscheinlich schwerer) = 106 kg für die mitgeführten Waagen, um ULs beweiskräftig dingfest machen zu können. Das ist wie bei Polizisten in (natürlich) anderen Ländern, die sich nachts den Streifenwagen mit Diebesgut füllen, um zu beweisen und zu rechtfertigen, daß man andere erst festnehmen kann, wenn man selbst das Klauen beherrscht, etwa so wie FDs Beispiel mit dem Brandstifter resp. Reanimateur im Krankenhaus. Die Diskussion wandte sich dann der Möglichkeit zu, daß der Staat den Haltern Schadenersatz gewähren müsse, weil die zwangsgegroundeten ULs ja regulär das Zulassungsverfahren durchlaufen hatten. LSGB und DAeC = schachmatt. Da zog man den gerade pensionierten LBA-Leiter aus dem Hut und machte ihn zum Präsidenten Des DAeC. Genial: Denn nun wurden alle getürkten und realen Wägeberichte beim DAeC gehortet, will sagen: folgenlos abgeheftet. Seit dem fliegen sie wieder, die Schwergewichte. So einfach geht das. ...und die Luftpolizei machte sich fortan so rar wie zuvor.
So Frank, und jetzt erzähle mir bitte mal, wovor ich noch Respekt haben sollte... Vor nichts und niemand, dessen kannst Du sicher sein. Vor FD, natürlich. Der ist wie das "außer Libuda" zu sehen, das ein Witzbold mit einem Edding-Filzstift genau so unter die riesige Plakatinschrift in Gelsenkirchen schrieb, die da lautete: "An Gott kommt keiner vorbei."
hob