MOIN schrieb:Ich ralle das auch null :)
keine der Abstimmung hat was mit unserer Thematik zu tun oder habe ich da was übersehen?
Diese Damen und Herrn haben in Brüssel die Weichen gelegt, damit die neuen Gewichte 350 Kg Leer / 600 Kg MTOW seien dürfen.
MOIN hat sehr recht. Es nützt nichts, ein beliebiges Dokument aus dem Internet zu ziehen (und dann noch die Gegner auflisten - um damit was eigentlich zu beweisen?)
Richtiger wäre es, das richtige Dokument herzunehmen, auf den entsprechenden Beschluss zu verweisen und einfach die demokratische Wirklichkeit anzunehmen. Angenommen ist angenommen und isoliert wird damit niemand.
Es handelte sich nicht um Comp 37 sondern Comp 51 (Comp steht für Compromise, der schon vorher ausgehandelt war und die dazu einschlägigen Änderungsvorschläge zusammen gefasst hatte).
Die entsprechenden Dokumente dazu findet ihr auf: Resultate der Abstimmung im TRAN 10.11.2016 und Protokoll des TRAN meetings am 9. und 10.11.2016
PS: "Decision: The legislative resolution was adopted by 32 votes in favour, 11 against and 1 abstention. Vote on the decision to enter into inter-institutional negotiations by 32 votes in favour, 10 against and 2 abstentions."
D.h: Das war keine Kampfabstimmung sondern 32 für und nur 11 dagegen bei einer Enthaltung. Sowas nennt man fraktionsübergreifende Zustimmung!
Gratuliere Jo,
endlich etwas erreicht. Klingt vielversprechend, aber was bedeutet diese Abstimmung. Ist die Entscheidung rechtsverbindlich oder muss das LBA nooch zustimmen bzw in nationales Recht umsetzen (und wird es das machen? Nach all den Blockaden?)
Ich kann allerdings aus dem Link-Dokument nichts lesen. Weder das Abstimmungsergebnis, noch den Wortlaut des Dokumentes. Könnte den Wortlaut mal jemand einstellen der sich im Dokumenten-Dschungel Brüssels auskennt?
Gerd
edhs schrieb:Noch nicht gratulieren Gerd,
Ich kann allerdings aus dem Link-Dokument nichts lesen.
das ist noch ein weiter Weg.
Aber jetzt mal für Dummies: Word kennt eine Suchfunktion. Die sollte der User auch kennen! Dort im Dokument "Vote results Marinescu EASA regulation.doc" den Ausdruck "Comp 51" (habe ich doch eigentlich schon schön aufbereitet) eingeben. Dann kriegst Du zwei Fundstellen. Einmal die reine Abstimmung dazu. Und als zweite Fundstelle den vollen Wortlaut des Textes (leider in Englisch aber ich warte auf die amtliche Übersetzung). Im Zweifel wird dir Google Übersetzer helfen.
PS: Sorry, ich will mit meiner Klugscheißerei nicht arrogant wirken. Es ist schon richtig nachzufragen. Ich vergesse manchmal zu schnell, was ich in diesem Dschungel alles lernen musste. Dazu noch einen Hinweis zur Suchfunktion: Du könntest ja auch direkt mit "600 kg" suchen (warum auch nicht, darum geht′s uns ja). Aber Vorsicht, damit stößt Du zuerst auf den Comp 50 und damit auf den Artikel 126. Aber der behandelt light sport aircraft (also EASA-LSA) und ist für uns gerade nicht einschlägig. Wenn man da ein bisschen leichtfertig drüberliest ist man schon mitten in der Mausefalle.
Soweit ich es bisher geschnallt habe, wird diese Gewichtserhöhung EU-weit gelten?
Ich werde nun mit dem Kauf eines UL abwarten, bis alles in "trockenen Tüchern" ist. Erst, wenn die Typen meiner engeren Wahl mit den neuen Gewichts-Limits zugelassen sind, motiviert mich das wieder.
Sollte dies noch lange dauern, gebe ich den Wiedereinstieg in die Fliegerei wegen Altersschwäche auf.
Wasnichalles schrieb:Du scheinst ein überaus geduldiger Mensch zu sein. Allerdings könnte ich mit manchen Dingen durchaus auch warten, mit dem Fliegen aber nicht :-)
Sollte dies noch lange dauern, gebe ich den Wiedereinstieg in die Fliegerei wegen Altersschwäche auf.
Grüß Gott,
nun wenn denn nun irgendwann eine Erhöhung auf MTOW von 600 Kg durch ist, dann betrifft das ja nur neu gebaute Flieger nach dieser neuen Vorschrift.
Kein Mensch kann aktuell sagen, was nicht noch zusätzlich an Auflagen kommt, um eben 600 Kg auszunutzen. Ich glaube nicht, dass die wenigsten aktuell mit 472.5 Kg zugelassenen Flieger auch mit 600 Kg so ohne Weiteres zulassungsfähig sind.
Wild entschlossen werden die Hersteller sich auf diesen neuen Wert einpegeln und den Altbestand links liegen lassen.
Nebenbei, es gibt ja auch noch die Flieger, die heute sogar noch schwerer als das evtl. kommende Leergewicht von 350Kg sind.
Ich glaube, für den Altbestand wird sich so gut wie gar nicht ändern.
Gegenargumente zu meiner Ansicht?
Grüße
Jochen
DiJoZi schrieb:Hatte schon 40 Fliegerjahre auf dem Buckel, da wird man etwas abgeklärter.....
Allerdings könnte ich mit manchen Dingen durchaus auch warten, mit dem Fliegen aber nicht
dmkoe schrieb:Ich befürchte, wie in diesem Thread schon diskutiert wurde, dass, wenn man bei einem neuen UL, welches man vor dieser Gewichtserweiterung (also eines mit der "alten" Zulassung) erwirbt, einen kräftigen Wertverlust quasi mitkauft.
nun wenn denn nun irgendwann eine Erhöhung auf MTOW von 600 Kg durch ist, dann betrifft das ja nur neu gebaute Flieger nach dieser neuen Vorschrift.
Entweder, man kauft dann erst eines mit der 472,5 kg - Einschränkung sehr billig (auf Kosten des Vorbesitzers), oder man wartet eben.
Aber, wie schon erwähnt, kommt mir bis dahin womöglich meine Fliegertauglichkeit aus Altersgründen abhanden......
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