Aufpassen bei Flügen in NON-EU Länder

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Wahrscheinlich nicht für alle wichtig, aber gerade die, die mal gerne die Schweiz besuchen wollen, sollten hier genauestens aufpassen:

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    Sascha

  • Ja das laeuft in der Gegenrichtung ganz genauso ab. Letztens ein Kollege aus der Schweiz von Basel/Mulhouse nach Schweinfurt geflogen. Einige Zeit spaeter gab es Post vom deutschen Zoll... ;) Ich zitiere mal seine Erfahrung aus dem Nachbarforum:

    • Der Deutsche Zoll durchsucht regelmässig die Hauptflugbücher der Flugplätze auf unbewilligte Landungen aus dem Ausland.
    • Als gängige und gerichtlich geschützte Praxis wurde mir die Verzollung (MwSt) aus Basis des Zeitwerts angegeben. Der Herr wusste auch Bescheid, wie man diesen in etwa bestimmt.
    • Wie und warum die Landung zu Stande kam interessierte ihn absolut gar nicht, dies sei nicht relevant.
    • Der Herr Zöllner kennt nun den Unterschied zwischen Basel und Mulhouse. 
      :lol:

    Der deutsche Zoll war halt faelschlicherweise der Meinung, dass er in der Schweiz gestartet war, ansonsten waere es sehr teuer geworden.


    Chris, Flieger brav verzollt :)

  • Ja, ich kenne das Problem. Ich fliege in Birrfeld mit einer HB-Maschine. Und natürlich auch mal nach Deutschland.

    Das Problem ist nicht, daß ich nicht über einen Zollflugplatz fliege (das mache ich natürlich), sondern das ich das Flugzeug in der EU versteuern muss. 

    Es gibt im Grunde nur ein winzig kleines Schlupfloch: In der Zollverordnung steht drin, daß man bei gewerblicher Vermietung von Fahrzeugen (aller Art) diese für max. 3 Tage innerhalb der Gemeinschaft bewegen darf (wenn man Bürger mit Wohnsitz EU ist). Bei eigenen Flugzeugen geht es also nicht. Aber wenn ich mir ein Flugzeug miete (und am besten einen Mietvertrag dabei habe), dann sollte es so funktionieren. Wirklich sagen kann einem das aber auch keiner. Und ich hab schon mehrfach schriftlich beim Zoll nachgefragt.

    Ich hab auf jeden Fall den Gesetzestext und den Mietvertrag immer dabei, wenn ich mit der HB-Maschine in Richtung Deutschland fliege.

    Sascha

  • So kompliziert ist die Sache auch nicht. Ist man Halter des Flugzeuges das auch in Deutschland immatrikuliert ist und hat auch keinen festen Wohnsitz in der Schweiz, wird man mit Sicherheit kein Problem mit der Zollbehörde bekommen. Eine andere Sache ist wenn man festen Wohnsitz in der Schweiz hat und mit einem in Deutschland zugelassen / immatrikulierten Flugzeug in der Schweiz landet. Dabei ist es egal ob man selbst der Halter ist oder es sich um eine gecharterte Maschine handelt. In einem solchen Fall handelt es sich um eine vorübergehende Einfuhr. Die Zollbehörden verlangen ein Depot in der Höhe der Mehrwertsteuer das natürlich sobald das Flugzeug die Schweiz verlässt rückerstattet wird. 

  • >Die Zollbehörden verlangen ein Depot in der Höhe der Mehrwertsteuer
    > das natürlich sobald das Flugzeug die Schweiz verlässt rückerstattet wird.

    Ich nehme an, dass das nur gilt, wenn Du den Einflug vorher beim Zoll anmeldest.
    (Bei "normalen" Waren zur temporären Einfuhr heißt das Carnet...)

    Unangemeldet gibt es vermutlich "Ärger".

  • Hallo Tim

    natürlich muss das Depot vor der Landung hinterlegt werden und entsprechende Bestätigung ist mitzuführen, dass vor allem wen  man nicht auf einen Zollplatz landet. Auf vielen nicht Zoll Flugplätzen ist möglich vorab eine Zollerklärung zu senden und falls diese genehmigt wird kann man dort landen. Die Zollbehörden entscheiden dann selbst ob sie vor Ort eine Kontrolle durchführen wollen. Diese Variante ist nicht umsonst und kann bis zu 50 CHF kosten.


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