"Entscheidend ist wohl der Nachweis vom Language Proficiency nach ICAO.
Oder täusche ich mich?"
Das kommt auf das zu bereisende Land an. In Frankreich (und z.B. Deutschland) braucht es keinen LP.
Chris
LP braucht ein UL-Pilot nicht. Das kann er auch im Ausland so argumentieren.
Hallo,
Zunächst:
der "Pilot" muss alles können & bescheinigt haben, was notwendig ist.
Was der Fluggast auf dem rechten Sitz so alles tolles "hat" und "kann" spielt
überhaupt keine Rolle - denn er ist in einem UL immer nur "Gast" :-))
Desweiteren kenne die Franzosen auch so etwas wie die Art einer
"Berechtigung zum Ausüben des Flugfunks" - d.h. auch für einen
deutschen UL-Piloten wäre ein Nachweis in Form eines BZF I nicht
die schlechteste Wahl, wenn er im Ausland herumgondelt - und funkt.
(und gerade "auf Strecke" in F ist ein Melden beim entsprechenden SIV
wirklich sehr hilfreich)
hätte, sollte, müsste, könnte...
>
> Grundsätzlich kann man nur empfehlen, auch als UL-Pilot ein BZF zu
> machen - und zwar immer gleich BZF I. Das erspart einfach viele Fragen,
> und so schwer ist es nicht.
>
Das bringt es 100% auf den Punkt!!
:)
BlueSky9
P.S.:
>
> LP braucht ein UL-Pilot nicht. Das kann er auch im Ausland so argumentieren.
>
Das stimmt leider so nicht ganz. Da auch die "Einflugerlaubnisse" für Luftsportgeräte
jeweils in nationaler Hand liegen, kann ein Land durchaus ein LP4 auch für einfliegende ULs
verlangen!
Schweden nimmt z.B. nur Segelflieger und Baloonfahrer (AFAIK) von der LP Pflicht aus, nicht jedoch ULFlieger!!
Ähnlich sieht es ja auch mit der ELT Plficht in OE oder NL für ULs aus...
sehr gute Informationen hier: http://www.fliegen-in-frankreich.de/index.html
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