Hallo,
Ich, Pilot1 mit SPL und kein BZF. Pilot2 PPL deutsch und USAmit BZF1 aber keine UL Einweisung. Wir wollen mit meiner REMOS nach Frankreichfliegen. Ich fliege er Spricht. Geht das oder muss der PIC das BZF haben.
burzsw
Der Pic braucht das was verlangt ist. Selbst wenn der Pic BZF II hat darf nicht englisch gefunkt werden. Auch nicht in Deutschland. Egal ob der zweite Mann ein BZF I hat.
edit: Es geht um Sicherheit. der Pic muss verstehen was kommuniziert wird. Es ist aber auch nicht erlaubt wenn du es verstehst.
In F gibt es einen einfachen Eintrag in der Lizenz, dass man Flugfunk ausueben darf. Damit darf man in alle Luftraeume und entspricht ungefaehr dem BZF.
LP gibt es natuerlich nicht.
Wenn man also ein BZF I oder II hat, darf man meiner Meinung nach dort rumkurven und funken. Man muss die entspr. Sprache ausreichend beherrschen, das ist klar und kann einem auch kein Zettelchen abnehmen.
Chris
ES MUSS UeBERHAUPT NICHTS
... allerdings wenn nur in Luftraum G geflogen wird. Es ist in Frankreich aucht nicht unüblich, komplett ohne Radio zu fliegen. Aber aufpassen mit den Flugplatzverordnungen: mancher Platz hat Radiopflicht, es wird dann auch bestätigt weder nur FR oder FR/EN. Siehe "Carte VAC". Anrufen des FIS ist nie pflicht, aber immer ′ne gute Idee; und die/der FIS-Operator sieht nicht welcher der beide spricht... FIS spricht im Regel gut Englisch.
NB nicht vergessen die Tiefflüge des Militärs nachzuschauen, Stichwort "ABZA".
NB Details der FR-Plätze finden sich gut auf www.navigeo.org
Willst Du wissen was vorgeschrieben ist oder wie es in der Praxis läuft?
Die freuen sich eher das Du kommst.
Lerne lieber ein paar Brocken französisch und was auf französisch in der Platzrunde abgeht, denn die sprechen nicht englisch auf den kleineren Plätzen.
Gute Vorbereitung ist wichtig.
Flieg dann einfach mit dem englischen Co an Board los und berichte danach:
Wirst sehen wir Deutschen machen uns einfach zu viele vorauseilenden Sorgen. :)
Zu kompliziert gedacht: als deutscher UL-Pilot brauchst Du kein BZF. Nicht in Deutschland, nicht im Ausland. Allerdings: Funken können musst Du. Wenn also was passiert, wirst du den Nachweis, dass du es kannst, mit einem BZF sehr einfach erbringen können.
Kurze Antwort: ja, das geht, auch ohne den Co, denn der Pilot muss kein BZF haben.
Thomas Borchert schrieb:Auch nicht, wenn er in Kontrollzonen einfliegen moechte?
Kurze Antwort: ja, das geht, auch ohne den Co, denn der Pilot muss kein BZF haben.
Chris
burzsw schrieb:Nach meiner Verständnis hat das BZF im Ausland nichts zu sagen. Entscheidend ist wohl der Nachweis vom Language Proficiency nach ICAO.
Geht das oder muss der PIC das BZF haben
Oder täusche ich mich?
Gute Frage. Die Antwort wäre vermutlich: Ja, für Kontrollzonen braucht man ein BZF, weil man das ja auch innerhalb Deutschlands braucht. Aber spätestens an dieser Stelle würde ich persönlich in der gegebenen Konstellation dann mal aufhören, Fragen zu stellen, deren Antworten ich womöglich besser nicht gehört hätte.
Dies war mal die Meinung unseres Rechtsanwalts: http://www.fliegermagazin.de/recht/index.php?stichwort=2012%2F08+Sprechfunk
Grundsätzlich kann man nur empfehlen, auch als UL-Pilot ein BZF zu machen - und zwar immer gleich BZF I. Das erspart einfach viele Fragen, und so schwer ist es nicht.
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