• Ich würde gerne mal wissen was denn so an Kosten enstehen können wenn ich mal den SAR brauche. 

    Was ist denn wenn ich mayday bei Motorstillstand melde und dann unversehrt unten auf den Stoppelfeld stehe ?

    Landet dann der SAR Hubschrauber daneben mit der großen   Rechnung ? Was kostet sowas ? Wer hat da jemand  Erfahrung? 

    Was ist denn wenn es eine komplizierte Rettungsaktion wird und da ein Betrag zusammen kommt der einen ruinieren kann ?

    Greift da eine unserer vielen Haftpflicht Versicherungen ?

    Ist Rettung in BRD nicht grundsätzlich kostenfrei ?  Wie ist das im Ausland? 

    Ich denke bei dem Thema gibt es bei vielen noch Wissenslücken da man es ja eher verdrängt. 

  • Mmh,

    ich kenne es nur von den Gleitschirmen. Dort bietet der Verband (DHV) extra Haftpflicht- inkl. Bergekostenversicherungen an. Allerdings sind die Versicherungssummen in meinen Augen für den wirklichen Extrem-Schadensfall sehr gering.

    --> https://www.dhv.de/web/service/versicherung/halterhaftpflicht-plus-incl-bergekosten-fuer-gs-und-hg/

    Also guckt doch mal in euren Haftpflicht-Policen nach.

  • Wenn Du einen Notfall hast, zahlst Du nicht für den Rettungseinsatz. Also keine Sorgen, Du wirst gerettet von der Sandbank/dem Feld/der Wiese.


    Anders sieht es mit den Bergungskosten für Dein lieb gewonnenes Fluggerät aus 8oder die Reste davon). Für die gibt es Zusatzversicherungen. Das kann ganz schön sinnvoll sein, da die Bergungskosten leicht ganz schöne Größenordnungen erreichen können...

    Happy landings (always on an airport)

    Tilbo

  • Ich kann von einem Fall berichten, der nichts mit der Fliegerei zu tun hat.

    Bekannte waren zu zweit auf der Nordsee - nahe dem Ufer - Windsurfen. Bei dem einem gab es ein technisches Problem. Durch die schlechten Strömungs-/Windverhältnisse war es nicht möglich den Havarierten zurück zu schleppen, so ist der 2. Surfer zurück an Land und es wurde die Rettungskette aktiviert. Da sich die sehr starke, ablaufende Strömung in diesem Gebiet in 2 Richtungen aufteilt, mussten die Such- und Rettungskräfte in 2 Richtungen suchen. Es wurden Rettungskreuzer und Helis von den Niederlanden mit angefordert. Schlussendlich hat man ihn dann kurz von Sonnenuntergang gefunden.

    Da keine Fahrlässigkeit vorlag - die Surfer waren zu zweit, sogar Leuchtkörper am Mann (leider die billigen ohne Fallschirm, die sieht man kaum) etc. wurden für die gesamte Aktion mit 2 Rettungskreuzern aus Borkum und den NL sowie 2-3 Helis nichts berechnet. Die DGzRS hat aber gesagt, dass man sich über eine großzügige Spende freuen würde - was mein Bekannter für die Rettung seines Lebens auch gerne getan hat.

  • Sicherlich ist die reine Menschenrettung kostenfrei. Aber alles was als "technische Hilfe" danach gewertet werden kann - wie oben benannt die "Bergungskosten" können in Rechnung gestellt werden.

    Hier ein Beispiel aus der Gebührenordnung der Feuerwehr Preußisch Oldendorf:

    "§2 Kostenersatz(1) Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung sind unentgelt- lich, soweit im folgenden Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.(2) Die Stadt Preußisch Oldendorf verlangt den Ersatz der ihr durch den Einsatz der Feuer- wehr und der hilfeleistenden Feuerwehren sowie für eingesetzte private Hilfsorganisatio- nen im Sinne von § 41 FSHG entstandenen Kosten:

    1. von Personen und Firmen (Verursacher), wenn sie die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben,

    2. von Personen und Firmen, die Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 24 Abs. 1 S. 1 FSHG betreiben im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften,

    3. von Personen und Firmen, die Fahrzeuge halten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem bzw. der Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung"

    Beachtung sollte dabei finden, dass sich die Kostenpflicht allein aus der Gefährdungshaftung ergibt OHNE Prüfung einer Schuld des Piloten.

    Die Kosten sollten i.d.R. von der Haftpflicht übernommen werden.

    Sichere Landung wünscht

    Bernhard

  • Ausnahme scheinen in Zeiten leerer Kassen die Piloten zu sein, da die ja bekanntlich steinreich sind, weshalb der Steuerzahler nicht für deren elitäres Hobby einspringen soll:

    http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Stadt-prueft-Rechnung-fuer-Rettung-des-Piloten-_arid,10511375_toid,16.html

    Zitat: "Wie weit ist es einer Stadt aufzulasten, wenn jemand privat bestimmte Dinge macht?". Da fehlt wohl noch der Zusatz ", die nicht durch eine starke Lobby abgedeckt werden"

  • Die hier zitierte Ausführung klingt natürlich in dieser Art dämlich. 

    Die Argumentation ist aber eine andere: Jeder der etwas macht, was gefährlich ist haftet für die Folgen - unabhängig von der Schuld - allein weil er etwas macht, was gefährlich ist = Gefährdungshaftung. 

    So zahlt auch jeder Autobesitzer, dem unverschuldet ein Ölschlauch abrutscht, den Feuerwehreinsatz zur Beseitigung der Ölspur. Hier ebenfalls abgedeckt durch die Haftpflicht.

    Die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche übernimmt i.d.R. ebenfalls die eigene Haftpflicht. Von daher nehme ich alles recht gelassen.


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