Kontrollettis unterwegs

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Bis jetzt habe ich auch noch keine negativen Erfahrungen diesbezüglich gemacht. Auch finde ich die Kontrolldichte nicht zu hoch oder in irgendeiner Weise störend.

  • Was mich interessieren würde:

    Was passiert wenn man kontrolliert wird und z.B. keinen GAFOR-Ausdruck/Notiz oder keine Papierkarte dabei hat? Mit welcher Bußgeldhöhe muss man dann in etwa rechnen?

  • Nirgendwo steht, dass man einen Gafor-Ausdruck oder Papierkarte dabei haben muss. Also nix Bussgeld.

    Chris

  • blueSky9 

    <<<<<Menschen wie QDM machen mir wirklich Angst!

    Ich denke Du solltest Dich dringend gegen die Angstzustände psychisch behandeln lassen sonst droht bei Deinem Beissreflex noch die Zwangsjacke.  

    Hoffe Du hast  Dich  wieder Emotional vor dem nächsten Flug im Griff. 

    Zum Thema: 

    Was ist denn so wichtig zu kontrollieren das Beamte sich am Wochenende auf Dienstfahrt begeben ? 

    Zeigt man dann lässig sein Tablett vor mit der Flugplanung vom ULForum oder  das man die Wetter App und die  AIP App bedienen kann, die Nav Software vorführen?

    Ganz wichtig das sinnlose Medical vorweisen.  (Hat man keines darf man trotzdem Auto fahren)

    Diese Herren werden ganz dringend in anderen Behörden gebraucht da können sie gerne einen echten Betrag zur Kontrolle und Gefahrenabwehr leisten.  

    Hier ist mittlerweile die Verhältnismäßigkeit völlig abhanden gekommen. 

    Habe wirklich nichts gegen Kontrollen aber es gibt aktuell wirklich andere wichtigere  Aufgaben als ein paar Hobbyflieger zu belästigen.  

  • Ohje... Könnt ihr auch mal normal miteinander umgehen ohne direkt mit Beleidigungen anzufangen ? 

  • TomTom85 schrieb:
    Mit welcher Bußgeldhöhe muss man dann in etwa rechnen?
    Prinzipiell mit einem Bußgeld bis zu € 50.000,-

    Kommt der Beamte der Landesluftfahrtbehörde bei der Kontrolle der Flugvorbereitung zu der Erkenntnis, dass diese, unabhängig vom Fehlen oder Vorhandensein verschiedener Unterlagen, mangelhaft oder unzureichend ist, kann seine Behörde natürlich ein entsprechendes Bußgeld verhängen. (s.u. gesetzl. Regelung).

    Sollte es bei einer Kontrolle zu "Auffälligkeiten" kommen, kann ich nur dringend raten, zur Sache keinerlei Angaben zu machen.

    Die im weiteren Fortgang behördlich abverlangte Einlassung sollte auf jeden Fall vorher mit einem Fachanwalt besprochen werden. AOPA-Mitglieder sind hiebei übrigens klar im Vorteil, denn die haben eine solche hochqualifizierte Rechtsberatung frei.

    Michael

    LuftVG

    § 58
    (1)Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    ...
    10. einer auf Grund des § 32 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, wenn die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
    ...
    (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2, 3, 8a, 9, 12, 12a und 16 kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 5 bis 7 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1, 4, 8, 10, 11, 14 und 15 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

    § 32
    (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union notwendigen Rechtsverordnungen über
    1. das Verhalten im Luftraum und am Boden, insbesondere Flugvorbereitungen, Verhalten bei Start und Landung, die Benutzung von Flughäfen,
    ...

  • Moin,

    ein Fliegerkollege von mir sollte für ein fehlendes Handbuch eine Strafe von 1200 Euro bezahlen,

    wegen eines Formfehlers wurde die Angelegenheit bei der Verhandlung eingestellt.

    Hier im forum hat mal jemand berichtet, daß das Fehlen einer Ersatzbrille eines Brillenträgers 600 Euro gekostet hat.

    Stefan

  • Können die je nach Laune die Höhe eines Bussgeldes festsetzen oder gibt es so etwas wie einen Bussgeldkatalog?

    Handbuch vergessen - 1200 €  oder  Vergessen der Ersatzbrille 600 € ? Das riecht doch sehr nach:  " Die haben′s ja"

  • Postbote schrieb:
    Hier im forum hat mal jemand berichtet, daß das Fehlen einer Ersatzbrille eines Brillenträgers 600 Euro gekostet hat.
    ??? Waaaas? Wollte der Kontrolleur mit dem Geld dem Piloten ′ne Ersatzbrille besorgen? Dascha ′n Hammer!... tsss...

    Na, ist an sich müßig sich jetzt darüber aufzuregen aber irgendwie komme ich nicht darüber weg. Weiss jemand wo was konkretes dazu steht? Braucht man auch ′nen Ersatzblindenhund, falls man unterwegs was ins Auge bekommt und nix mehr sehen kann???

    Irgendwie machen mir solche Foren immer wieder Angst vor Willkür. Das ist genauso wie im Harley-Forum die Stories über stillgelegte Maschinen im Rahmen einer Verkehrskontrolle...

    Ich hoffe dann immer, dass solche Geschichten aus der Kategorie "... ich kannte mal einen, dessen Schwager ′nen Schulfreund hatte, der jemanden gesehen hat, dessen Schwester davon gehört hat, dass jemand mal bei einer Kontrolle glaubte, dass..." stammen!

    Gruß Lucky

  • Mr. Lucky schrieb:
    Ich hoffe dann immer, dass solche Geschichten aus der Kategorie "... ich kannte mal einen, dessen Schwager ′nen Schulfreund hatte, der jemanden gesehen hat, dessen Schwester davon gehört hat, dass jemand mal bei einer Kontrolle glaubte, dass..." stammen!
    Was schreibst denn Du für einen Schwachsinn? Du stellst gleich 3 Leute als Lügner hin, sag mal merkst Du noch was?
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