Bestellung+Rückgabe bei Aircraft Spruce USA über Fa. Sandelving

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo Leute,

    ich habe in der Vergangenheit schon einiges bei Spruce über Sandelving geordert und bezahlt. Zum ersten Mal habe ich kürzlich Avionik im Wert von ca. 2000,-€ nach 2 Monaten Wartezeit mal zurückgeschickt gemäß deutschem Recht auf Widerruf bei Internetkäufen.

    Ich bekam 10 Tage danach eine Mail mit der Frage warum ich denn die Ware zurückgesendet hätte und warte bis heute (3 Wochen) auf Gutschrift.

    Hat jemand hier Erfahrung mit der Fa. Sandelving, laut Impressum ist es eine Firma mit deutschem Firmensitz und somit meiner Meinung nach zur Rücknahme verpflichtet. Es fehlt auf der Webseite und in den Rechnungen jeglicher Hinweis auf Widerrufsrecht.

    Bevor ich stärkeres Geschütz auffahre wäre ich dankbar für Hinweise, ob ich hier richtig liege.

    Grüße,

    Michael

  • Ich kenne nur 14 Tage!

    Rüdiger

  • Moin Michael,

    Rüdiger meint 14 Tage Rückgaberecht. So kenne ich das allerdings auch.

    Was meintest Du mit der Wartezeit? Du hast so lange auf die bestellten Artikel gewartet? Und nach dem Erhalt hast Du die Ware umgehend zurückgesendet, weil evtl. alternativ woanders bereits besorgt?

    Also Rückgaberecht 14 Tage. Außer es steht was anderes in den AGB (14 sind mind. länger kann der Händler aber vereinbaren).

    Nach drei Wochen sollte sowas schon geregelt sein. Ich würde nochmals nachfragen. Bisher liefen die Bestellungen über Aircraft Spruce völlig problemlos. Wäre mir neu, wenn da was nicht stimmt. Aber falls das so wäre, ist eine Info natürlich ok.

    Hoffe Du erhälst Deine Kohle zurück.

    Martin

  • UL_Mike schrieb:
    Es fehlt auf der Webseite und in den Rechnungen jeglicher Hinweis auf Widerrufsrecht.

    Hallo Michael,

    ich bin zwar nur juristischer Laie, aber sollte wirklich jeglicher Hinweis fehlen kannst du meiner Ansicht nach jederzeit (auch noch nach Jahren) dein Widerrufsrecht wahrnehmen. Weitere Infos findest z.B.  hier.

    VG,

    Andreas

  • Rüdiger schrieb:
    Ich kenne nur 14 Tage!
    14 Tage nach schriftlicher (!) Zusendung der Widerrufsbelehrung. Erst, wenn die Widerrufsbelehrung eingegangen ist (viele Shops legen diese dem Paket bei oder drucken sie auf die Rückseite der Rechnung) beginnt Deine Widerrufsfrist. Die Lieferzeit spielt dabei also keine Rolle. Achtung: Das gilt nur im B2C-Bereich!

    Auch der Absender der Ware spielt keine Rolle. In diesem Fall hört es sich nach einem Dropshipping-Shop an. Der Vertrag besteht zwischen Dir und derjenigen Firma, mit der die gegenseitige Willenserklärung (hier Bestellung und Auftragsbestätigung/Rechnung) zustande gekommen ist. Aus welchem Lager (oder Drittshop) der Vertragspartner nun geliefert hat, ist nicht das Problem des Kunden.

  • Wo hast Du denn nun bestellt: Spruce USA oder Spruce DE? Wenn Du bei AS USA bestellt hast, ist AS DE raus. Das ist eine eigene Firma, die bei AS USA kauft und an dich weiter verkauft. HAst Du bei AS DE gekauft, hast Du das 14tägige Rücktrittsrecht. Das ist deutsches Recht und er muss sich dran halten. Schickst Du nach 2 Monaten zurück, geht das nur bei Mangel (Garantieleistung)

  • UL_Mike schrieb:
    Zum ersten Mal habe ich kürzlich Avionik im Wert von ca. 2000,-€ nach 2 Monaten Wartezeit mal zurückgeschickt gemäß deutschem Recht auf Widerruf bei Internetkäufen.
    Warum hast Du denn zurueckgeschickt? Was fuer eine "Wartezeit" meinst Du? Etwas "einfach so" nach 2 Monaten zurueckschicken, weil es einem z.B. nicht gefaellt, geht jedenfalls nicht. Bei Defekt auch nicht. Insofern schon komisch, was Du da geschrieben hast.

    Ansonsten auch von mir: Keine Probleme bisher mit Sandelving, aber die Kundenbeziehung wurde auch noch nie auf die Probe gestellt, weil alles reibungslos ueber die Buehne ging...


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Was fuer eine "Wartezeit" meinst Du?
    Ich glaube, dass er damit die Lieferzeit meint. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Shop im Recht.
  • derWessi schrieb:
    ich bin zwar nur juristischer Laie, aber sollte wirklich jeglicher Hinweis fehlen kannst du meiner Ansicht nach jederzeit (auch noch nach Jahren) dein Widerrufsrecht wahrnehmen. Weitere Infos findest z.B.  hier.

    sukram schrieb:
    Chris_EDNC schrieb:
    Was fuer eine "Wartezeit" meinst Du?
    Ich glaube, dass er damit die Lieferzeit meint. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Shop im Recht.
    Die Aussage ist falsch, sofern er tatsächlich, wie in seinem Ursprungspost geschrieben, nicht wirksam über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. In dem Fall beträgt die Frist 1 Jahr und 14 Tage. (Insofern muss ich meine eigene Aussage oben korrigieren - das Gesetz wurde zwischenzeitlich angepasst und europäisch vereinheitlicht).

    Zu beachten ist allerdings, dass - im Gegensatz zu früher - für die Wirksamkeit des Widerrufs das bloße Abschicken der Ware nicht mehr ausreicht. Es muss vorher der Widerruf explizit erklärt werden. Eine Begründung für den Widerruf braucht es allerdings nicht.

  • Hallo,

    UL_Mike hat schlicht und ergreifend "2 Monate" mit "2 Wochen" verwechselt.

    Der genannte Versender ist kein Kindergarten-Laden.
    Ich kann mir vorstellen, das die ihre Widerrufsbelehrungen
    durchaus im Griff haben.

    Dumm gelaufen für UL_Mike, aber selbst schuld!   ;-))


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