Bohn Jon Bovi schrieb:Echt? Na dann habe ich auf dem Weg nach Zell oder zum baden an die Nordsee bestimmt immer eine Luftbetankung gemacht,
Dass man mit „Reservekanistern“ nicht weit kommt ist eigentlich klar. Das mag so sein, wenn man hauptsächlich mal eine Stunde Ausdauer braucht und dann vor jedem Flug an die Tankstelle fährt.
Spaß beiseite, auch mit einem Tanklastwagen tankst auch Du nur einmal vor einer Reise Deine Kiste voll,
also wo ist dann das Problem das mit Kanistern zu machen, wenn Du heim kommst sind doch sowieso noch einige Liter im Tank, da brauchst Du doch keine 130 Liter reinzupumpen.
Eigentlich ist das auch alles egal, das Thema ist schon so oft hier abgehandelt worden, jeder machts eben anders.
Am lustigsten finde ich ja, daß 3 Minuten von Deinem Platz ja eine Tankstelle ist und die Nächste in weniger als 10 Minuten.
Leute, warum kuckt Ihr nicht mal bei denen nach, die sich damit auskennen?
Hier hat die Wasserschutzpolizei Hamburg einen Infoflyer über Gefahrgutbeförderung durch Privatperson[en] und hier einen über Gefahrgutbeförderung durch Privatpersonen für Freizeit und Sport herausgegeben.
Quintessenz:
Durchlesen, dran halten, sorgenfrei tanken und fliegen. :-)
Gruß Lucky
:-)
wollte keinem auf den Schlips treten...
Sicher ist alles mit Kanistern abbildbar. So praktizier ich das ja auch... Mich nervt das einfach halt.
Und die 3 Minuten Tankstelle hab ich noch nicht gefunden?!?
Vielen Dank für die links. Sehe ich das falsch oder sagen die jetzt nichts über Anhänger aus?
Bohn Jon Bovi schrieb:Im Flyer steht: "Dieses Merkblatt soll in erster Linie Privatpersonen informieren, die mit Fahrzeugen (z. B. Pkw) [...] Benzin (UN1203) z. B. für die Betankung von Sportbooten befördern. ". Mit Fahrzeugen ist ist weiter gefasst, als in Fahrzeugen, dürfte also auch für Anhänger gelten. Und dass die Sportboote nur ′n Beispiel sind steht da ja auch.
Vielen Dank für die links. Sehe ich das falsch oder sagen die jetzt nichts über Anhänger aus?
An Besten, die Flyer ausdrucken, einlaminierten und ins Handschuhfach legen. Dann hat man bessere Karten bei einer Fahrzeugkontrolle als mit einem "...ich hab mal gehört...".
Gruß Lucky
Hallo,
ich denke, das gilt aber gerade _nicht_ mehr für den "Tankanhänger",
da dieser nicht die "maximal 60 Liter Gebindegröße" aufweist.
Oder anders gesagt: Diese ganzen "Befreiungen" gelten für
"Privat, Kanister bis max 60 liter und 240 liter in Summe".
Ein "TankAnhänger" mit > 60 Liter kann natürlich benutzt werden, fällt dann aber
nicht mehr unter die in den Flyern genannten Ausnahmeregelungen
sondern muss dann allem Schnick und Schnack eines Gefahrstofftransportes
genügen (was aber auch zu machen sein sollte -> Zulassung)
Nur so mein Verständnis des Ganzen...
BlueSky9
Schnick-Schnack ... eigentlich ist das überschaubar:
Der Wochenend Kurz sollte doch schaffbar sein, vielleicht mit 2-3 Mann vom Platz, damit immer jemand dass Ding bewegen kann?
BlueSky9 schrieb:Den Anhänger mit den ganzen Aufklebern zu bepflastern, darin sehe ich auch kein Problem. Das man solche Gefahrgut-Tanks nur im geerdeten Zustand betankt, wissen wir auch alle.
sondern muss dann allem Schnick und Schnack eines Gefahrstofftransportes
genügen (was aber auch zu machen sein sollte -> Zulassung)
Wo erdet man eigentlich so einen Tankanhänger, wenn man den an der örtlichen Tankstelle wieder auffüllt? Bei PKW-Tankstellen habe ich noch nie ein Masseband rumliegen sehen.
Wo ich aber den Knackpunkt sehe: Der Fahrer dieses Transports braucht dann eine Gefahrgut-Einweisung, die in gewissen Abständen wohl zu wiederholen ist. Wie sieht es mit diesen Lehrgängen aus?
BlueSky9 schrieb:Nee, aber seine Frage
ich denke, das gilt aber gerade _nicht_ mehr für den "Tankanhänger",
da dieser nicht die "maximal 60 Liter Gebindegröße" aufweist.
Oder anders gesagt: Diese ganzen "Befreiungen" gelten für
"Privat, Kanister bis max 60 liter und 240 liter in Summe".
Bohn Jon Bovi schrieb:klang für mich nach "...und was ist, wenn ich die Kanister nicht im Kofferraum haben will?". Der Transport auf Anhängern ist zulässig. Dass Tankanhänger mit Kanistern über 60 Liter Fassungsvermögen da nicht drunter fallen, dürfte nach der Lektüre der Flyer wohl jedem klar sein.
Sehe ich das falsch oder sagen die jetzt nichts über Anhänger aus?
cbk schrieb:Für einen Anhänger ist nicht mehr Erdung nötig als fürs Auto selbst und daher kann man ihn genauso erdungsfrei befüllen wie ein Auto. Er kann sich ohnehin nicht mehr aufladen, da er über die Kupplung leitend mit dem Auto verbunden ist.
Wo erdet man eigentlich so einen Tankanhänger, wenn man den an der örtlichen Tankstelle wieder auffüllt?
Bei Flugzeugen sieht das anders aus. Deren Materialmix in Verbindung mit den Luftmassen, durch die es fliegt, kann zu größeren Ladungen führen, die sich in der kurzen Zeit bis zum Tanken ggf. nicht mehr rechtzeitig ausgleichen.
Im Zweifelsfall kannst Du vorm Tanken den Zapfrüssel auch kurz an ein leitendes Teil des Anhängers halten, dann ist ein ausreichender Potentialausgleich gegeben.
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