Anzahl Benzinkanister im Kfz

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Ganz einfach in der Praxis:   es lassen oder machen und nicht drüber reden. 

    Denn wenn ein Unfall passiert bist Du am A.... . 

    Da finden die garantiert etwas gegen das man verstößt. Mit  sehr teuren Gutachten, denen dann meist der Richter folgt, versucht man Dir grobe Fahrlässigkeit oder sonst was  zu unterstellen.  

    Rechtssicher ist da nix. 

    Frag einfach mal Deine Versicherung ob die das dann bezahlt.

    Oder Dr. Roland Winkler in Fliegermagazin bevor er in Rente geht :)  

    QDM  

  • Mr. Lucky schrieb:
    Ich glaube nicht, dass bei einer Kontrolle die Tankrechnung sondern eher die Beschaffenheit, Anzahl und das Fassungsvermögen der Transportbehälter von Belang sind. Nur mal so... ;-)
    Vom Fliegerkollegen aus einem Segelflugplatz mit §6 ( Landkreis Gifhorn )
    Aber nur HÖHRENSAGEN
    Wurde konntrolliert, hat die Tankrechnung zeigen müssen und eine Anzeige kassiert.
    Durfte nicht weiter fahren, muste mit ein anderes Fahrzeug kommen und auch etwas abtanken aus den Behälter.
    Und das wars.
    Tank war extra besorgt und auf ein kleinen Hänger richtig verzurt. ( Tankvolumen 333L )
    ( Befestigung Hänger : Da gab es keine beanstandungen )
    Was genau weiter passierte ???
    Habe nicht gefragt.

    Aber alles HÖHRENSAGEN, daher kann ich das nur so weiter geben.

  • Es gibt in Deutschland keine Regel über eine maximal erlaubte Literzahl von Benzin in geeigneten Behältnissen für Privatfahrten. Solange der Sprit in geeigneten Behältnissen transportiert wird darf man als Privatperson so viel transportieren wie das jeweilige Fahrzeug zuladen darf. Die ganzen Gefahrgutkennzeichnungen gelten nicht für private Transporte.

    Ich kam selbst schon in eine Kontrolle mit dem Kofferraum voller gefüllter Kanister. Die Polizei hat mich angehalten und wollte mich nicht weiterfahren lassen. Die Polizisten haben dann vor Ort recherchiert und bei diversen Kollegen nachgefragt. Am Ende hat man mich weiterziehen lassen, denn wie sich herausstellte waren die Behälter für die Flüssigkeiten geeignet und somit würde ich gegen keinerlei Vorschriften verstoßen. Da es mich dann auch interessiert hat habe ich später selbst nachgeforscht. Es ist richtig, in D ist die Mitnahme von Benzin in geeigneten Behältnissen für Privatpersonen nicht limitiert.

     1.1.3.1 a ADR befreit Privatpersonen von den Rechtsvorschriften zur Befürderung gefährlicher Güter.

    Die einzige Regel die für Privatpersonen auch gilt ist, dass keiner der Behälter mehr als 60Liter fassen darf.

    Die 60 Liter je Behältnis ergeben sich aus  1.1.3.3 a ADR

    Es gibt viele unsinnige Aussagen zu diesem Thema, aber wenn man dann die entsprechenden Personen/Vereine/Behörden mal fragt wo das denn stehen würde, dann kommt keine Antwort mehr.

    Es sollte allerdings auch klar sein, dass auch wenn es rechtlich erlaubt ist, man dennoch, bei einem Schadenfall, evtl. in Regress genommen werden könnte. Ob dieses Verhalten, auch wenn erlaubt, nicht evtl. als grob fahrlässig ausgelegt werden könnte steht auf einem anderen Blatt. Verboten ist es auf jeden Fall nicht.

  • @micbu:

    Und wenn man sich als Privatperson an die Gefahrgut-Vorschriften halten will, egal ob die jetzt auch für Privatfahrten gelten oder nicht:

    Man darf in einem Fahrzeug maximal 333 Liter Benzin oder 1.000 Liter Diesel oder entsprechend anteilige Kombinationen davon transportieren.

    Also wenn das Zugfahrzeug im Tank schon 100 Liter Diesel hat (= 10% der erlauten Menge), darf man auf dem Anhänger noch 300 Liter Benzin (=90% der erlaubten Menge) zusätzlich in zugelassenen Kanistern transportieren.
    Bei den Mengen würde ich aber auf jeden Fall darauf achten, daß das Benzin außen am PKW befestigt ist bzw. auf einem Anhänger und nicht im Fahrzeug. Benzinkanister sind nicht wirklich gasdicht und die Benzindämpfe einzuatmen ist auch nicht gerade gesund.

  • cbk schrieb:

    Man darf in einem Fahrzeug maximal 333 Liter Benzin oder 1.000 Liter Diesel oder entsprechend anteilige Kombinationen davon transportieren.

    Man kann sich freiwillig daran halten, aber rechtlich bindend ist das nicht. Wer sich freiwillig beschränken möchte, der kann das ja gerne tun. Aber warum sollte man sich dann freiwillig ein 333Liter Limit setzen??? 100 oder 200 Liter sind doch viel einfacher einzuhalten. 333Liter machen einfach keinen Sinn, eal wie oft das hier wiederholt wird. Wenn man sich freiwillig ein Limit setzt, dann ist jeder in seiner Entscheidung frei wo er sein persönliches Limit setzt.
  • cbk schrieb:
    Benzinkanister sind nicht wirklich gasdicht und die Benzindämpfe einzuatmen ist auch nicht gerade gesund.
    Ich befördere schon seit Jahren nicht nur den Sprit für meinen Flieger sondern auch für diverse andere Fahrzeuge in Nato-Benzinkanister und die sind gasdicht, manchmal habe ich davon welche tagelang quer also liegend im Kofferraum, noch nie ist da auch nur ein Tropfen ausgelaufen oder hat nach Benzin gerochen, auch nicht wenn ich 60 Liter im Fahrgastraum habe.

    Stefan

  • Mit Verlaub: das klingt jetzt alles nach schwarmwissen und leider nicht wie erhofft nach belastbarem. 

    Die Story von der Polizeikontrolle zeigt eher dass die Herren in grün/blauebenso im Trüben fischen...

    und die Gesetzestexte werden von dem einen so ausgelegt und aber auch wieder komplett anders. Unter Angabe der gleichen stellen hab ich in einem motorsportforum gelesen dass die genau das eben nicht so verstehen...

    ich habe gestern Kontakt aufgenommen mit einer französischen Firma, die tankanhänher verkauft. 

    https://citernes-agps.com

    der nette Herr hat mir sogleich auch „fachkundig“ geantwortet  Anführungszeichen deswegen, weil es möglicherweise Unterschiede zu Deutschland geben könnte. Es könnte zwar etwas mit verkaufsmotivation zu tun haben, andererseits hat er auch hochpreisigere 1000l Anhängern im Angebot...

    hier die Antwort:

    „The homologation of my trailer tank is for all over the world, it is a united nation homologation. UN31A.

    No problem for Germany . You only need a number plate immatriculation, it takes 5 minutes with your Tuv, with the trailer homologation and tank homologation .

    You can drive with your actual licence to drive, because the weight is less than 500kg. You don’t need other licence .

    You can drive every time, everywhere , with every car on every road. That’s why the volume is 333L. 

    Bigger than 333L, it is much much expensive and much much complicated.“

    da mir das alles noch nicht reicht, werde ich Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnehmen und hier berichten  

    das ganze wäre aber tatsächlich vielleicht ein Thema für unsere Verbände oder den Anwalt vom Fliegermagazin 

    . (Der wird ja einen Nachfolger haben oder?!?)

  • Zum einen liegt es nicht an Foristen Regeln zu interpretieren, das überlässt man anderen Stellen und verweist auf diese.

    Zum anderen vermischt du hier gerade etwas, nämlich den Transport von Reserve-Benzin in einem Fahrzeug und dem Transport von Kraftstoff in einem Anhänger. Bei meiner Aussage geht es rein um den Transport von Reserve-Benzin im Fahrzeug. Dazu gibt es auch nichts zu interpretieren und mittlerweile sind sich auch alle relevanten Stellen darüber einig.

    Beispiele:

    https://www.adac.de/infotestrat/tanken-kraftstoffe-und-antrieb/benzin-und-diesel/reservekanister/default.aspx

    http://www.kanzlei-poppe.de/verkehrsrecht/vorsicht-bei-der-mitnahme-von-kraftstoff-in-ersatzkanistern/

    Wie die ADR anzuwenden ist, ist schon lange gekärt. Umso verwunderlicher ist es, dass auch von ein paar renomierten Stellen noch völliger Unsinn propagiert wird.

    Streitigkeiten gibt es allenfalls wenn man z.B. Benzin in Reservekanistern mitführt, das Fahrzeug aber selbst ein Diesel Fahrzeug ist, bzw. umgekehrt. Das KANN dann evtl. als gewerbliche Fahrt ausgelegt werden. Mit einem Benziner, Benzin für den eigenen Flieger zu transportieren ist also unkritisch. Mit einem Diesel Fahrzeug Benzin für einen Vereinsflieger zu transportieren KANN dagegen Probleme bereiten wenn es als gewerblich angesehen werden würde. Dann würden nämlich die ADR Vorschriften einzuhalten sein.


  • Ja gut. Mir geht es ja darum Benzin von der Tankstelle zum Flugplatz zu bekommen. In möglichst grossen Einheiten und möglichst unkompliziert und sauber. 

    so ein Anhänger wäre ja wohl um einiges schlauer, wenn man denn bereit ist die 4500€ in die Hand zu nehmen. 

    Dass man mit „Reservekanistern“ nicht weit kommt ist eigentlich klar. Das mag so sein, wenn man hauptsächlich mal eine Stunde Ausdauer braucht und dann vor jedem Flug an die Tankstelle fährt. 

    Wenn es aber darum geht den Flieger für längere Reisen vorzubereiten wird das etwas für den Sisyphus. 

  • Hallo,

    mal unabhängig von der "KFZ-Transport-Frage" dazu:

    >
    > Dass man mit „Reservekanistern“ nicht weit kommt ist eigentlich klar.
    >

    Wir haben hier am Platz auch ewige Zeiten Kanisterbetankung gemacht.
    (jetzt haben wir eine schöne neue Tankstelle ;-) Und ich bin
    eigenlicht mit "Reservekanistern" immer ausreichend _weit_ gekommen  ;)

    Ein 08/15 UL-Flieger ist ca. 40-50h pro Jahr in der Luft (eher weniger).
    Das sind dann irgendwas um die 600 Liter oder 30 Kanisterfüllungen.
    Mit 4 x 20 Liter Kanistern sind das gerade einmal 7 oder 8 Fahrten zur
    Tankstelle im ganzen Jahr.


    >
    > Wenn es aber darum geht den Flieger für längere Reisen
    > vorzubereiten wird das etwas für den Sisyphus.
    >

    Wie oft kommt das wirklich vor?

    Zudem: wenn man längere Reisen unternimmt, dann reduziert sich
    die Zahl der nötigen "PKW-Kanister-Tankstellen-fahrten" sogar
    nochmals, da man ja dann mit dem Flieger auch unterwegs noch
    tanken wird  ;-)))


    Tankstellen (oder Tankanhänger) Betankung ist super cool
    und auch sehr bequem - aber auch vorher war bei uns am
    Platz _niemand_ der seine "Reisen nicht machen konnte",
    nur weil er aus Kanistern tanken musste  ;-)))

    ...nur so ein paar Gedanken dazu...


    BlueSky9

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