Offener Leserbrief Nr. 2 zum Editorial des DULV Magazin aus Februar 2016 - 600 kg

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  • Ich kenne den Text ebenfalls nicht, hätte aber nichts gegen eine Erhöhung der MTOW auf 600 kg einzuwenden. Auch mit einer Begrenzung des Leergewichts auf 350 kg (gemessen wie bei der 120 kg Klasse). Und ggf. dem Verzicht auf während des Fluges verstellbare Propeller sowie Einziehfahrwerk. Dafür mit Positionslicht ACL und ADS-B.

    Die Folgen für den Hersteller wären höhere Stückzahlen der Zelle und geringere Entwicklungs- und Lagerkosten. Die Gewichtsangaben auf den Webseiten könnten ehrlicher ausfallen*. Wenn auf der ersten Seite z.B. "280 kg" steht und ich erst im Konfigurator merke, dass dieses Gewicht ohne Rettungsgerät gemeint ist ... und die auf dem Foto abgebildeten Radschuhe mit +2,5 kg extra zu Buch schlagen ...

    ... bin ich schon fast froh, dass auf der ersten Seite steht, dass das max. nachgewiesene Lastvielfache bei einem höheren Gewicht als 472,5 kg. ermittelt wurde. Denn wenn das durchschnittsgewichtige Ehepaar legal zusammen fliegen will, müsste es - bei der Einhaltung der MTOW und einer halbstündigen Spritreserve- auf wirklich jedem Platz Sprit geben denn weiter kommt sie nicht.

    Jetzt mal was ganz anderes: Nehmen wir mal einen VW up! (Micro Compact Car, oho!), senken das Dach um 7 cm ab, führen eine Kotflügelverschmälerung um 1,1 cm durch und machen ihn ca. 30 cm länger. Schon haben wir einen Golf 1. Nicht nur der Bauchumfang des Durchschnittsdeutschen nimmt dem den Jahren zu.

    Was ich damit sagen will: Es wird wieder leichte UL′s geben. So in 10-15 Jahren. Als zweisitzige Ausgabe der 120 kg Klasse,
    Vielleicht sollte jemand mal die Konstruktionspläne der C22 in die Cloud kopieren, damit sie nicht verloren gehen :)

    VG

    Thomas

    * Natürlich gibt es auch Hersteller, die von einem "typischen Leergewicht" sprechen, das nichts mit dem zu tun hat, was im Durchschnitt bestellt wird. Oder die Werte stillschweigend auf Tailwheel beziehen während in der BRD nur das mit Bugrad (+ ca. 8,8 kg, höherer Spritverbrauch als angegeben) bestellbar ist. Zumindest ein deutscher Hersteller garantiert bei Vertragsabschluss das Leergewicht.

  • Lieber BlueSky9,

    ...Applaus Applaus ....für Deine Worte! ( ich habe mir das mahl geklaut )

    mehr hier nicht.

    Grüße, Karsten

  • Hallo Jo,

    ich danke Dir für Deine deutlichen Worte. Es erscheint mir nur selbstverständlich wenn Du die Sache ausschliesslich aus deutscher Warte siehst. Schliesslich stehst Du am Kopfe eines deutschen Verbandes und nicht eines französischen oder italienischen. Auch hast Du recht wenn Du sagst dass ich durchaus auch heute noch Anhänger der Ansichten von Dominique bin. Er hat mir/uns an etlichen Nachmittagen und Abenden Einblick in seine Arbeit, seine Erfolge und Misserfolge gegeben und seine Strategie war für uns alle nachvollziehbar und einleuchtend. Die Gewichtsdiskussion gibt es selbstverständlich auch in Frankreich. Allerdings waren sich bislang immer die meisten darüber einig dass erstens nur der Status Quo uns für noch einige Zeit unsere einzigartige Freiheiten garantieren kann und dass zweitens der Markt weiss Gott genügend legal zu betreibende Modelle hergibt. Und dass somit erstmal kein dringender Handlungsbedarf besteht. Ich bin selbst bei genügend Verhandlungen und Treffen mit der DGAC gewesen um auch dort zwei Lager ausmachen zu können. Das welches es absolut nicht einsehen kann wieso die Ul Szene so völlig "unkontrolliert" dahinwerkeln kann und jenes welches uns regelmässig unterstützt, zum Glück mit der besseren Argumentation. Wollen wir hier einen Frieden bewahren sollte aus unserer Sicht weder am Gewichtslimit noch an dem anderen typisch französischen Problem herumprobiert werden, den 40 Kilometern.... (unwichtig hier...) Leider ist dies alles langsam am Kippen. Vor allem durch den Druck der professionellen Ul-Betreiber. 

    Ich habe nichts gegen eine Neuregelung und why not eine Anhebung der Gewichte. Auch wenn ich es für den falschen Weg halte und wenn das dann eben alles nichts mehr mit dem Ultraleichtfliegen zu tun hat wie ich es schätze. Ich habe allerdings etwas dagegen wenn diese Anstrengungen mir dann Zwänge auferlegen die für mich nicht akzeptabel sein können. Da es in einer Demokratie aber immer mit Nehmen und Geben und letztendlich mit einem Kompromiss endet werden wir zwangsweise Freiheiten verlieren. Vielleicht hast Du recht und wir liegen einer Chimäre auf. Vielleicht haben wir Angst vor einer Suppe die in Wirklichkeit gar nicht so heiss ist. Die Zukunft wird es zeigen. 

    Gruss Stephan

    PS: Ich würde Dich gern mal persönlich kennen lernen. Sollte Dir also mal der gallische Himmel auf den Kopf fallen organisiere ich Dir gern einen Urlaub hier bei mir.... ;-)

  • Hallo Jo,

    vielen Dank für deine Initiative. Ich stehe voll dahinter und unterstütze dich gerne. Den UL-Puristen sei gesagt, dass alle MTOWs , egal ob 472,5 oder 560 oder 600 kg, Maximalgewichte sind. Wer möchte, und einen Hersteller findet, kann unter dieser Grenze bleiben und ein Ultra-Ultraleichtes Flugzeug fliegen. Ich für meinen Teil würde gerne ohne Einschränkungen der Reichweite oder des Copilotengewichtes mit unserem UL legal fliegen können. 

    Günter

  • Lieber Jo,

    Daumen hoch für Deine tolle Initiative die meiner Meinung nach längst überfällig ist, lasse Dich nicht beirren

    und gehe Deinen Weg, denn dies ist der Richtige.

    Meine Unterstützung hast Du jederzeit (:

    Viele Grüße von

    KRANICH

  • Ich hätte da noch eine Frage: aus welchem für Behörden nachvollziehbarem Grunde sollten diese Hochleistungsflieger, jetzt ja dann sogar bis 600kg, in den Genuss der vereinfachten Ul-Regeln kommen dürfen? Wieso sollte man da weiterhin alles selber reparieren, unterhalten und umbauen dürfen? Und wieso sollte es den Piloten erlaubt sein dann damit auf 200 Meter Ul-Pisten zu landen? Oder versuchen zu landen. Verglichen mit einer kleinen Cessna oder Piper oder sonst einer meist sogar einfacher gestrickten Echo-Maschine. Also bitte, aus welchem Grund?

    Gruss Stephan

  • Sorry Stephan, hab das mit der Behörde übersehen ;) Naja da müssen unsere Verbände eben gute Argumente liefern, ich denk denen wird dazu schon was einfallen. Deswegen abwarten und hoffen dass der DULV das irgendwie überzeugend rüberbringen kann.

  • Stephan2 schrieb:
    Ich hätte da noch eine Frage: aus welchem für Behörden nachvollziehbarem Grunde sollten diese Hochleistungsflieger, jetzt ja dann sogar bis 600kg, in den Genuss der vereinfachten Ul-Regeln kommen dürfen? Wieso sollte man da weiterhin alles selber reparieren, unterhalten und umbauen dürfen? Und wieso sollte es den Piloten erlaubt sein dann damit auf 200 Meter Ul-Pisten zu landen? Oder versuchen zu landen. Verglichen mit einer kleinen Cessna oder Piper oder sonst einer meist sogar einfacher gestrickten Echo-Maschine. Also bitte, aus welchem Grund?
    Danke für diese Frage!

    Und ich fürchte, genau hier ist mit dem Ansinnen Schluss. Diejenigen, welche derzeit mit leicht erhöhter Fettleibigkeit ihres Fliegers pseudolegal unterwegs sind, haben von einer Erhöhung sowieso nichts. Kein Hersteller wird für quasi Null eine Auflastung des Altbestands machen. Ist ja nichts verdient...

    Naja, ich war vor Jahren mit meinem Kiebitz auch um ca. 5 Kg zu schwer. Habe gnadenlose 155 Kg auf die Waage gebracht.

    MfG Jochen

  • Hallo dmkoe,

    natürlich würde eine Auflastung eines existierenden UL′s Geld kosten. Dafür wäre ich auch bereit zu zahlen. 

    Gruß

    Günter

  • Lieber Jo,

    ich habe Deinen Artikel ebenfalls nicht gelesen, finde Deinen Vorstoß aber sehr gut!

    Für mich ist es nicht einzusehen, dass ein und das selbe Fluggerät im Ausland (USA) gewichtsmäßig mehr Freiheiten genießt als hierzulande. Wenn man beispielsweise hierzulande eine CTLS fliegt kann man leicht Probleme kriegen, wogegen dieses Gerät ohne weiteres in USA bis 600 kg MTOW fliegen darf.

    EIne Erhöhung des möglichen MTOW bringt uns mehr Freiheiten. Dagegen kann niemand ernsthaft was haben. Wer will, kann von mir aus auch innerhalb dieser 600 kg Grenze ein 250 kg Gerät fliegen. Das ist Freiheit.

    Sollte sich ergeben, dass die 600 kg nur dann zu haben sind, wenn an anderer Stelle Zugeständnisse gemacht werden müssen (Maintenance, Lizenzierung, Medical), dann muss man eben verhandeln.

    Viele, die hier argumentieren übersehen, dass es in BRD heute die Versicherungen sind, die Vereinen und Flugschulen Einschränkungen bzgl. Wartung auferlegen. Die Versicherung der ULs meines Vereins fordert beispielsweise, dass Wartung nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden darf, dass die TBO der Motoren eingehalten werden muss etc. Die große Freiheit gibt es also für diese Nutzergruppe schon deshalb nicht.

    Immer wenn sich die Summe der Freiheiten erhöht, finde ich das gut. Von daher: Daumen hoch!


    Dein Fan

    Markus (ich muss meinen ULSchein doch mal zum DULV übertragen :-) )

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