Offener Leserbrief zum Editorial des DULV Magazin aus Februar 2016 - 600 kg

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  • heide-copter schrieb:

    Mein AutoGyro Calidus wurde z.B. von 450 kg auf 500 kg MTOM aufgelastet. Hierzu musste in meinem Fall nur eine verstärkte Schwinge nachgerüstet werden. Neues Kennblatt, neues Lärmzeugnis, Versicherungspolice auf 500kg MTOM ändern lassen, Prüferabnahme mit Wägebericht und schon fliegt es sich, mit einer Zuladung von jetzt 210 kg deutlich entspannter ;-)

    Ein, in diesem Fall, überschaubarer Aufwand. Warum sollte das bei Flächen ULs nicht in ähnlicher Form funktionieren, wenn der Hersteller dabei mitspielt und entsprechende Nachweise dazu möglicherweise schon vorhanden sind?

    Thomas, Danke für die klärende Darstellung des notwendigen Aufwandes einer MTOW Nachrüstung. Das zeigt uns allen, auch für bestehende Muster ist (wenn ein Nachweis erbracht wird) eine Aufrüstung mit den vorgenannten zusätzlichen Aufwendungen möglich. Das könnte für einige bestehende UL-Muster doch interessant werden.

    Mit besten Grüßen

    Martin

  • Für diejenigen die es vielleicht immer noch nicht glauben wollen hier noch ein Beispiel. Beim Magni M24 Orion ist zur Auflastung von 450 kg auf 535 kg z.B. gar keine Hardware Veränderung sondern NUR Paperwork erforderlich, siehe hier

    http://www.aerokurier.de/luftsport/ultraleicht-lsa/magni-m-24-orion-mit-535-kg-mtow/600860

    @ Flying Dentist

    Wie auch immer es zur Erhöhung der Abflugmasse für Tragschrauber auf 560 kg gekommen sein mag (ob deine Polizei Brandenburg Story dafür ausschlaggebend ist, weiß ich nicht...) , Fakt ist aber, es steht jetzt nun mal so geschrieben und nur DAS zählt.

    Don′t fight the situation, fight the problem...

    Wünsche dir viel Erfolg Jo !!!

  • QDM schrieb:
    Es ist einzig die Situation das es da eine Echo Lobby gibt die keine  2 konkurierende Klassen bis 600 KG haben wollen. Das hätte nämlich zur Folge das die UL Erfolgsstory sich schlagartig weiter ausbreiten würde und die verkrampfte Einführung von LAPL  und LSA für viele Hobby- Piloten uninteressant ist.  Die höheren Gewichte bei Gyo und E- Fliegern werden größzügig genehmigt da im Echo Bereich nichts geboten wird und man den Markt weiter aufbauen will.
    Das wird es wahrscheinlich sein. :-(

    Meine persönliche Meinung zu dem ganzen Gewichtsthema, zu der ich nach Rücksprache mit einem befreundeten Ing. der Luft- und Raumfahrtechnik gekommen bin:

    • MTOW ruhig auf 1.000kg hochsetzen
    • maximal 2 Sitzplätze (als Abgrenzung zur Echo-Klasse)
    • Motorleistung: mindestens 0,1 kW/kg MTOW
    • Belastungsgrenzen +6/-3g (nicht bloß +4/-2g)
    • muß auf Graspisten operieren können
    • Startstrecke bis zum 15m Hindernis: maximal 300m
    • Außenlandefähigkeit auf losem Acker (müßte genauer spezifiziert werden), ohne das die Kiste auf die Nase geht oder das Fahrwerk abreißt.
    • "Einfache / gutmütige" Flugeigenschaften (müßte genauer spezifiziert werden)

    Aber da wird dann wohl der Wunsch vollends der Vater des Gedankens?

  • MTOW ruhig auf 1.000kg hochsetzen
    maximal 2 Sitzplätze (als Abgrenzung zur Echo-Klasse)
    Motorleistung: mindestens 0,1 kW/kg MTOW
    .....


    hm... diese Maschinen gibt es schon. Bsp. Cessna 152!
    Möglicherweise wäre die einfachere Lösung für das ganze Problem, wenn man eine verträgliche Migration von SPL zu LAPL schafft wie seinerzeit zum PPL-N. UL wird dann einfach eine Klasse und man kann heute eine C22 fliegen und morgen eben die viersitzige Piper. Dazu müsste man noch nicht mal die EU-VO ändern, die gibt das locker her und es wäre ein rein nationales Projekt.
     


  • cbk schrieb:
    MTOW ruhig auf 1.000kg hochstehen
    Ach was! Wozu denn überhaupt eine Gewichtsbegrenzung? Das Wort "ultraleicht" ist ja nun wirklich sehr dehnbar. Kommt immer darauf an womit man vergleicht. Und die Sache mit dem Schein ist eigentlich auch Humbug. Ein Schein für alles. Das wäre die Lösung aus dem ganzen MickMack herauszukommen. Nur zwei Sitze? Wozu eine Abgrenzung zur Echo-Klasse? Das könnte alles so einfach sein. 

    Gruss Stephan

  • Eigentlich hat Stephan2 Recht.

    Man macht ja auch nur einen Führerschein mit dem man bis 3,5t (?) fahren darf. Dabei ist es schon ein Unterschied, ob man einen FIAT Panda oder einen 3,5ter durch die Gegend schubst.

    Eine Unterscheidung nach Komplexität wäre sinnvoller.

    bb

    hei

  • triple-delta schrieb:
    Eine Unterscheidung nach Komplexität wäre sinnvoller.
    ...was genau ist denn komplex und was soll dann unterschieden werden?

    Soll  es nur noch einfarbige Flugzeuge geben...weil bunte zu komplex sind? (Du verstehst meine überspitze Fragestellung sicher).

    Willst Du dann z.B. auch Pflichteinweisungen auf neue Muster (sowas halte ich für sinnvoll) wegen der unterschiedlichen Komplexität?

    Martin

  • Eric schrieb:

    Eric 01.03.2016 um 17:31 Uhr  

    ...weil man auch rechtlich nicht Äpfel mit Birnen verwechseln sollte, obwohl beides Obst ist.

    Eine Antwort, die in dem Zusammenhang "vorne so hinten wie hoch" ist. ;-)

    Also: Das Muster wurde einst nach den zu dieser Zeit geltenden Bestimmungen zugelassen, nicht das lediglich auf Mustergleichheit hin überprüfte Stück, das Du nun genau auch deshalb "vorne so hinten wie hoch" bezeichnest. 

    hob

    Und???

    Außerdem habe ich nicht das auf Mustergleichheit hin geprüfte Stück als "vorne so hinten wie hoch" bezeichnet, sondern Deine Antwort. Irgendwie hast Du gelesen, was Du lesen wolltest, und nicht, was da stand.

  • Eric schrieb:
    Irgendwie hast Du gelesen, was Du lesen wolltest, und nicht, was da stand.
    Ist ein Lehrpunkt in der Ausbildung, Stichwort Menschliches Leistungsvermoegen... ;)


    Chris

  • @ Eric u. hob: Warum regt Ihr Euch auf? Ihr habt beide Recht.

    Das Prüfverfahren ist nach dem Kompetenzgehalt der techn. Prüfstelle, ausschl. m. "Verwaltungswissen" vorgenommen worden.
    Geprüft wurde, ob "vorne so hinten wie hoch" zutrifft. Und das ist der Fall. Anderenfalls hätte man doch !!!

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