Segelfluggelände Bollrich/Goslar

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  • Hallo,

    weiß jemand etwas über das Segelfluggelände Bollrich/Goslar, insbesondere, ob man dort mit dem UL landen kann ? Bisher ist es mir noch nicht geglückt, einen Kontakt dorthin herzustellen. Das Flugplatztaschenbuch weist den Platz als reines Segelfluggelände aus, aber nach meiner Erfahrung stimmt das nicht immer ....

    Der Platz ist für mich ein Traumziel, da ich als Kind quasi direkt hinter dem Gelände gewohnt habe und dort auch den ersten Flug meines Lebens gemacht habe, mit all seinen schlimmen Folgen für mein weiteres Leben :=) !
    Außerdem könnte man von dort aus direkt zu Fuß zu einer schönen Wanderung in den Harz starten ...

    Matthias

  • Hallo Matthias,

    auf der Homepage bollrich.de findest du bei den Kontakten die Ansprechpartner mit sowohl Festnetz- als auch Handynummern. Vielleicht bekommst du dort einige Infos.
    Lass es uns aber wissen, wenn du Erfolg hattest, ist bestimmt wirklich ein nettes Plätzchen.

    Gruß Dirk
  • Hallo Dirk,

    bisher habe ich es nur per email versucht, und da hat noch niemand geantwortet. Werde dann wohl mal anrufen ...

    Matthias
  • Hallo Matthias,


    diese Informationen erhältst Du u.a. aus dem Fliegertaschenkalender. In der Ausgabe von 2008 - die 2009er ist in meinem Flieger und der steht in der, wegen Schneeverwehungen völlig unzugänglichen Halle - weist Bollrich nur Windenbetrieb als Betriebsart aus.
    Nach LuftVZO können zwar die Segelfluggelände neben MoSe, Ballon und Schlepp/Absetz-Echos auch den UL-Betrieb auf Antrag in die Betriebsgenehmigung aufnehmen lassen, sie können es aber wie anscheinend in diesem Fall auch unterlassen.
    Es besteht aber immer die Möglichkeit mit Zustimmung des Platzhalters bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine (Aussen)landegenehmigung für Bollrich einzuholen. Ich schätze den Gebührenaufwand auf € 60,- bis 100,- .


    Michael


    Segelfluggelände
    § 54 LuftVZO
    Begriffsbestimmung
    (1) Segelfluggelände sind Flugplätze, die für die Benutzung durch Segelflugzeuge und nicht selbststartende Motorsegler bestimmt sind.


    (2) Die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Segelfluggeländes kann auf die Benutzung durch selbststartende Motorsegler, Freiballone, Luftsportgeräte und Luftfahrzeuge, soweit diese bestimmungsgemäß zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Motorseglern oder Hängegleitern oder zum Absetzen von Fallschirmspringern Verwendung finden, erstreckt werden. Die Erstreckung erfolgt auf Antrag des Antragstellers der Genehmigung oder bei bereits erteilter Genehmigung auf Antrag des Halters des Segelfluggeländes.

  • Hallo,

    danke erstmal für die Hinweise. Das mit der Sondergenehmigung ist interessant, aber wahrscheinlich den (Kosten-)aufwand nicht wirklich wert. Meine Hoffnung ist einfach, daß sich vielleicht in letzter Zeit etwas an dem Platz geändert hat oder noch ändern wird. was es noch nicht in die aktuellen Publikationen geschafft hat, denn viele Vereine schaffen sich ja über kurz oder lang auch noch ein UL an und ändern dann ihre Betriebsgenehmigung. Deswegen hoffe ich evt. auf Insiderinformationen ....
    So weiß ich z.B., daß am Bollrich schon seit vielen Jahren auch ein eigenstartfähiger Motorsegler betrieben wird, obwohl das laut Fliegertaschenkalender oder Flugplatztaschenbuch auch eigentlich nicht vorgesehen wäre.

    Hinderlich für eine allgemeine Genehmigung wäre sicherlich, daß der Anflug auf den Platz tlw. direkt über die Stadt Goslar führt und meines Wissens nur in einer Richtung möglich ist (Bahnneigung und Berge).
    Auf jeden Fall ein super-interessanter Platz !

    Matthias
  • Bezüglich der Gebühren hab'ich mich etwas verschätzt, es dürften demnach also € 25,- bis 250,- sein. Es könnte also mit durchaus noch "annehmbaren" Kosten abgehen. Dieser Anhang VI der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) ist übrigens aktuell. Seit wann haben wir noch mal den Euro??

    Was den Betrieb des MoSe angeht, kann dieser nach § 25 LuftVG genehmigt sein, was natürlich bedeutet, dass der Platz für fremde MoSe prinzipiell gesperrt ist und deshalb diese Betriebsart auch nicht veröffentlicht wird.
    Wenn ich mir aber die exponierte Lage von Bollrich gegenüber Goslar so anschaue, könnte ich mir schon vorstellen, dass sie, des lieben Friedens wegen, keinen unnötigen Motorbetrieb auf ihrem Platz haben wollten.


    Michael



    Anhang VI LuftKostV
    Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
    ...
    15. Erlaubnis für Außenstarts und Außenlandungen von Luftfahrzeugen (§§ 1, 25 LuftVG, § 15 LuftVO), ausgenommen Erlaubnisse zum Starten und Landen auf einem Flugplatz innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten 50 bis 500 DM
    15a. Erlaubnis für Außenstarts und Außenlandungen von nichtmotorgetriebenen Luftsportgeräten (§ 31c LuftVG, § 15 LuftVO) 50 bis 500 DM
    ...


    § 15 LuftVO
    Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes
    (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist. Die Erlaubnis für Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln schließt Schleppstarts durch Winden ein.


  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 2 Jahre.
  • Gibts hier Neuigkeiten? Wäre auch interessiert.
  • Wenn die Kontakt-Aufnahme mit dem Betreiber des Segelfluggeländes nicht klappt könnte man auch bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde nachfragen:

    http://www.strassenbau.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21133&article_id=78235&_psmand=135
  • ... da ich gebürtiger Goslarer bin, schicke ich mal meinen Schwager los, dort einen Hundespaziergang zu machen.

    Wenn er was rauskriegt melde ich mich wieder....

    _________________________
    Hoch auf dem gelben Wagen
    sitz ich beim Ralle vorn.
    Vorwärts die Rösser traben,
    lustig schmettert das Horn.

    Viele Grüße
    Ralf
  • Hallo,

    ich war vor 1,5 Jahren dort, allerdings mit dem Auto. Habe mit dem Vereinsvorsitzenden gesprochen, der nichts gegen eine Sonderlandegenehmigung (oder wie immer das genau heisst) einzuwenden hatte. Anfrage bei der Landesluftfahrtbehörde ergab dann, daß das für eine Landung innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen 70 Euro kosten sollte, was mir zu viel war.

    Inzwischen sehe ich das schon fast etwas anders, denn ich war dann in Salzgitter und bin mit einem Taxi nach Goslar gefahren -> eine Strecke 35 Euro !

    Variante 3 könnte sein: In Salzgitter landen und die netten Segelfliegerkollegen in Goslar fragen, ob sie mich mit ihrem MoSe abholen und dann wieder zurückfliegen (ist ja nur ein Katzensprung). Würde wahrscheinlich den grössten Spaß machen und am wenigsten kosten ...

    @Ralf: Ist ja lustig, daß du auch früher in Goslar gewohnt hast. Ich habe in Oker gewohnt !

    Grüsse, Matthias

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