Geklärt: Deutsche "Zulassung" für 120 kg - Dreiachser.

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  • OK, ich habe noch nicht überall in D gewohnt und war davon ausgegangen, dass das, wenn schon EU einheitlich, auch hier in allen Bundesländern einheitlich ist.

    In NRW und RLP hatte ich seit dem Fahrzeugbrief und -Schein durch die EU-einheitliche Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 ersetzt wurden (2005) bzw. mit entsprechendem CoC-Papier nie Probleme im EU-Ausland gekaufte Fahrzeuge, die über entsprechende Papiere verfügten, anzumelden.

    http://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/rund_ums_auto/zulassen_abmelden_ummelden/anmelden_importfahrzeug/anmelden_importfahrzeug.html

    Bei älteren Fahrzeugen machen die Prüfer zustandsabhängig natürlich immer gerne mal einen Strich durch die Rechnung, ganz unabhängig von der Herkunft.

    Gruß

    Thomas

  • Der Tüv kann da schreiben was Er will,

    wenn Du keine COC Papiere hast wie z.Bsp. für einen Oldtimer dann hast Du die A-Karte es sei denn Du findest Jemanden der ein Abgasgutachten für das Fahrzeug hat, es reicht nicht ein gleiches zugelassenes Fahrzeug vorzuführen! Oder zahlst die über 10.000 Euro selbst und selbst Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland haben nicht alle diese Papiere und einige Hersteller weigern sich dann dafür welche auszustellen.

    Aber egal, hat alles nix mit der Sache hier zu tun.

    Stefan

  • Aber egal, hat alles nix mit der Sache hier zu tun.

    Ja, danke Stefan

  • was hat ein 120kg Gerät mit einem KfZ zu tun? Für KfZ gibt's Zulassungsbestimmungen, für 120kg gibt`s nichts.

    Für ein 120kg Gerät brauche ich niemand zu fragen, weder DULV noch DAeC, noch LBA oder sonst wen. Bei Gff versichern(über die Seriennummer) und los gehts(Lizens Voraussetzung)

    s. § 11 LuftGerPV

    (4) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates
    des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen
    nach den Absätzen 1 und 2

    https://ultraleicht120.de/

    s. auch den 1. Beitrag:

    Rudolf

    PS: für "größere" Luftsportgeräte siehe:LuftGerPV

    § 4
    Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen

  • Das Ministerium hat die Zulassungspraxis nach § 11 LuftGerPV Abs.4 nun auch schriftlich bestätigt.

    https://ultraleicht120.de/2016/01/20/120-kg-zulassung-bestaetigung-des-ministeriums-liegt-vor/

    Die Möglichkeiten, die sich insbesondere bei französische Zulassungen daraus ergeben, sind besonders interessant.

    Grüße, Mike

    www.ultraleicht120.de

  • Hier ein anderes Beispiel warum man Leute aus diesem sog. LL Verband meiden sollte. Die Angaben was französische Zulassungen anbetrifft sind oft nur Halbwahrheiten wenn nicht gleich völlig falsch wie man gerade im og. Link nachlesen kann. Zweimotorige Ul werden in Frankreich schon lange nicht mehr neu zugelassen. Es gibt einige wenige die vor längerer Zeit gebaut wurden und aus Bestandsrecht noch fliegen dürfen wie der Mistral Push-Pull. Vom Cri-Cri wurde gerade mal ein einziges Exemplar nach sehr aufwendigen Modifikationen als Ul zugelassen. M Colomban gab hierfür Konstruktionshilfe hat aber nie offizielle Pläne dafür herausgegeben. Es ist also schlicht falsch dass man locker ein zweimotoriges Ul in Frankreich zulassen könnte um es dann in Deutschland in der 120kg Klasse bewegen zu können. Aber laut Mike sind wir in Frankreich ja auch alle Hasardeure welche mit den "lockeren" Zulassungsregeln arme Familienväter in den Tod reiten. 

    Gruss Stephan

  • Hallo Stephan, danke für den Hinweis. Gib mir bitte eine deutsche oder englische Quelle zu Deiner Aussage. Wenn es nach den heute geltenden Zulassungsbestimmungen nicht erlaubt ist, zwei Motoren zu nutzen, redigiere ich den Blog-Beitrag sofort. 

    Dieses Thema ist aber ohnehin eher lustiger und theoretischer Natur. Ist bei dem zentralen Thema Wägung  ohne Rettung etwas falsch? Der Sachbeitrag eines Franzosen hierzu wäre sehr willkommen.

    Gruß, Mike

    www.ultraleicht120.de

    P.S.: Der Satz mit der Sorge um die Familienväter  stammt, wie ich Dir schon einmal erklären musste,  aus einer DULV - Info, von Jo Konrad, den ich einmal zitiert habe. Ich wäre sehr froh und glücklich , wenn wir französische Zulassungs- und Betriebsvorschriften hätten und fliegen könnten "wie Gott in Frankreich". Es wäre also angemessen, wenn Du diesen persönlichen Angriff in Deinem Beitrag redigieren würdest.



  • Nee mein Lieber, wie ich Dir damals schon erklären musste hast Du das wunderbar so rübergebracht als ob wir alle hirnrissige Idioten wären und der deutsche Pilot ja schliesslich durchaus auf Hersteller hoffen darf welche nur auf dem Papier die deutschen Hürden über Frankreich aushebeln könnten aber selbstverständlich ihre Flieger nach deutschen Richtlinien bauen würden. Du darfst Dich auch gern daran erinnern dass ich weiss Gott nicht der Einzige war welcher Dir da an die Karre fuhr. Ist mir allerdings auch ziemlich gleichgültig. Für mich bist weder Du noch Dein "Verband" ein ernstzunehmender Gesprächspartner in dieser Angelegenheit. Damit möchte ich sicher nicht persönlich werden sondern reagiere nur auf Eure Inkompetenzen welche zu dieser haarsträubenden Situation heute geführt haben. Wahrscheinlich bist Du persönlich sogar ein toller Kerl mit dem man gern mal ein Bier trinken geht und der sonntags in der Kirche in der ersten Reihe sitzt. Habe ich das jetzt genügend "redigiert"?

    Aber wenn ich eben als aussenstehender Inselheini einen Rat geben darf dann ist es eben der sich über andere Kontakte seinen Traumflieger zu beschaffen und zum Fliegen zu bringen. 

    Es tut mir wirklich nur leid um die Hersteller die wirklich daran glaubten und sich dem ganzen Bürokratiewahn in D unterzogen haben, wirklich schöne Flieger bauten und jetzt vor der Tatsache zu stehen scheinen dass all dieser Aufwand und dessen Kosten umsonst waren. Denn wer wird deren - durchaus gerechtfertigte - Preise noch zahlen wollen wenn man tatsächlich einfach nach Frankreich oder Italien oder sonstwo hinreisen kann mit einer Waage unter dem Arm und dann einen leichten Flieger mit nach Hause nehmen, ihn versichern und fröhlich von dannen fliegen kann? Selbst die von Euch so verschrieenen und sogar ausdrücklich verbotenen Elektroantriebe sollen also plötzlich genehmigt sein wo das doch Deiner damaligen Erklärung zufolge eine noch völlig unausgereifte Technik war und deren Gefahren irgendwie noch nicht abzuschätzen waren.... Das war der Augenblick wo Du damals völlig Deine Glaubwürdigkeit verloren hast. Du erinnerst dich? Es mag durchaus sein dass viele dieser Hürden nicht direkt von Dir stammten aber Du hast diese auf jeden Fall immer gern versucht als einen "Sieg" darzustellen.

    Aber wie immer ist das alles nur meine unerhebliche Meinung und jeder der möchte kann das freilich gern anders sehen... :-)

    Gruss Stephan

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