Neue Karten: ICAO oder Jeppesen?

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  • Hallo FotoJunky..... ..... > Die karte lade ich herunter (mit schonen rotterstrich) und schick das zum drucker. ..... Das ist auch in Deutschland vollkommen ausreichend!! .... Niemand braucht hier eine "original" ICAO Karte!! ..... Man braucht nur "aktuelles" Kartenmaterial - Mehr nicht... :-) ...... BluSky9
  • und der rote Strich ist wohl auch auslegungssache.

    Spart euch die Diskussion und geht fliegen;-)

    Gruß octa

  • Bananenbieger schrieb:
    Also eine Mitführungspflicht für AIP ist mir nicht bekannt und auch unter 2000ft AGL kann man ganz legal Überlandflüge durchführen.

    Diese Themen hatten wir aber schon im Detail hier im Forum erörtert.
    Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
    Ich werde jeden Monat paar mal kontrolliert und bei jeder Kontrolle wird die Checkliste der dafür zuständigen Behörde abgearbeitet. In Ba-Wü ist ein An/Abflugblatt genau auf dieser Liste und ich hab dooferweise auch schon ein Ordnungswiedrigkeitsstrafe kassiert.
    Und es ist auch so, du musst in deiner Flugplanung sobald du außerhalb der Platzrunde fliegst mit 2000 ft GND planen (wenn es Lufträume zulassen). Tust du das nicht in deiner Flugplanung kann man auch eine Ordnungswiedrigkeit kassieren.
    Zumindest so ist die interpretation des RP in Ba-Wü.
  • pinguair schrieb:
    Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
    Ich werde jeden Monat paar mal kontrolliert und bei jeder Kontrolle wird die Checkliste der dafür zuständigen Behörde abgearbeitet. In Ba-Wü ist ein An/Abflugblatt genau auf dieser Liste und ich hab dooferweise auch schon ein Ordnungswiedrigkeitsstrafe kassiert.
    Und es ist auch so, du musst in deiner Flugplanung sobald du außerhalb der Platzrunde fliegst mit 2000 ft GND planen (wenn es Lufträume zulassen). Tust du das nicht in deiner Flugplanung kann man auch eine Ordnungswiedrigkeit kassieren.
    Zumindest so ist die interpretation des RP in Ba-Wü.

    Hallo pinguair,


    bitte sag mir mal, wo Du mehrmals im Monat kontrolliert wirst! Ist der Beamte vom RP bzw. LBA bei euch Mitglied oder was? Also ich glaube ich lande nicht mehr bei euch in EDSH!

  • pinguair schrieb:
    Ich werde jeden Monat paar mal kontrolliert .

    Moin,

    wird tatsächlich in eurer Ecke so oft kontrolliert ???? ... ist ja krass :-) Nach 10 Jahren und ca. 800 Stunden/Landungen bin ich noch nie kontrolliert worden. In eurer Ecke bin ich allerdings auch bisher nur wenige Male aufgeschlagen.

    Natürlich ist ein Anflugblatt sinnvoll, aber Du schleppst ja wahrscheinlich nicht die ganze AIP oder Jeppesen mit Dir rum.

    BTW: Wie "planst" Du 2000ft Reiseflug ?? Schreibst Du mit rotem Filzstift "2000ft" aufs Panel ? :-)

    Achim
  • pinguair schrieb:
    Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
    Als verantwortungsbewusster Pilot mache ich meine Flugplanung ja vor dem Flug. :-)

    In §3a LuftVO steht auch nichts von einer Mitführungspflicht von Karten. Ebensowenig in §3b LuftVO. Generell sind nur "Urkunden und Ausweise" mitführungspflichtig.

    Und bitte nicht falsch verstehen: Ich habe schon die Anflugkarten aller Flugplätze in der Umgebung von EDLT auf dem Kniebrett und im TomTom. Macht ja gewichtsmäßig nichts aus und gerade bei Plätzen, die ich nicht so oft anfliege, hilft vorher der Blick in die Karte. 
  • Pilot Quax schrieb:
    pinguair schrieb:
    Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
    Ich werde jeden Monat paar mal kontrolliert und bei jeder Kontrolle wird die Checkliste der dafür zuständigen Behörde abgearbeitet. In Ba-Wü ist ein An/Abflugblatt genau auf dieser Liste und ich hab dooferweise auch schon ein Ordnungswiedrigkeitsstrafe kassiert.
    Und es ist auch so, du musst in deiner Flugplanung sobald du außerhalb der Platzrunde fliegst mit 2000 ft GND planen (wenn es Lufträume zulassen). Tust du das nicht in deiner Flugplanung kann man auch eine Ordnungswiedrigkeit kassieren.
    Zumindest so ist die interpretation des RP in Ba-Wü.

    Hallo pinguair,


    bitte sag mir mal, wo Du mehrmals im Monat kontrolliert wirst! Ist der Beamte vom RP bzw. LBA bei euch Mitglied oder was? Also ich glaube ich lande nicht mehr bei euch in EDSH!

    Nicht da! In Mannheim werde ich jede Woche fast einmal kontrolliert. Baden-Baden ist auch so ein toller Platz ... und nicht zu vergessen Stuttgart...
  •  Bananenbieger schrieb:
    In §3a LuftVO steht auch nichts von einer Mitführungspflicht von Karten. Ebensowenig in §3b LuftVO. Generell sind nur "Urkunden und Ausweise" mitführungspflichtig.

    In der Bibel steht auch nix davon , aber in der 3. DV zur LuftBO, die für Fliegers auch gilt: §8 Sonstige Ausrüstungen (zu §§ 19 bis 22): "Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten: Absatz 3 (mit) ...aktuellen und der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken".Das wurde hier im Forum schon in einem anderen fred geklärt. Auch, dass dies für UL gilt. 
    Wer sich daran hält, findet auch die Lösung, dass es nicht nur die Alternative gibt "Keine Anflugblätter" oder "dicke AIP". Natürlich gehören aktuelle Anflugkarten zur Mitführungspflicht. Denn es wird nicht von der Mitnahme von "Streckenkarten" gesprochen. Wie jeder weiß, sind An- und Abflug Teil der geplanten Flugstrecke und für die gilt die Pflicht. Man brauch aber nur Karten für die geplante und die für mögliche Ausweichstrecken. Also nur ein paar Blätter, dünn und leicht. Aus der Loseblattsammlung einer AIP, eines Jeppesen Airfield Manual entnommen. Man nimmt ja auch keine Hannoverkarte mit, wenn man nach Zell am See fliegt.
  • truxxon schrieb:
    cumulus schrieb:
    Wie jeder weiß, sind An- und Abflug Teil der geplanten Flugstrecke und für die gilt die Pflicht. Man brauch aber nur Karten für die geplante und die für mögliche Ausweichstrecken. Also nur ein paar Blätter, dünn und leicht.
    Falsch.
    Hoch interessant Deine Quelle und umfangreich Dein Argumentationsweg. Ich bin von diese Sachkunde begeistert.
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