und der rote Strich ist wohl auch auslegungssache.
Spart euch die Diskussion und geht fliegen;-)
Gruß octa
Bananenbieger schrieb:Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
Also eine Mitführungspflicht für AIP ist mir nicht bekannt und auch unter 2000ft AGL kann man ganz legal Überlandflüge durchführen.
Diese Themen hatten wir aber schon im Detail hier im Forum erörtert.
pinguair schrieb:
Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
Ich werde jeden Monat paar mal kontrolliert und bei jeder Kontrolle wird die Checkliste der dafür zuständigen Behörde abgearbeitet. In Ba-Wü ist ein An/Abflugblatt genau auf dieser Liste und ich hab dooferweise auch schon ein Ordnungswiedrigkeitsstrafe kassiert.
Und es ist auch so, du musst in deiner Flugplanung sobald du außerhalb der Platzrunde fliegst mit 2000 ft GND planen (wenn es Lufträume zulassen). Tust du das nicht in deiner Flugplanung kann man auch eine Ordnungswiedrigkeit kassieren.
Zumindest so ist die interpretation des RP in Ba-Wü.
Hallo pinguair,
bitte sag mir mal, wo Du mehrmals im Monat kontrolliert wirst! Ist der Beamte vom RP bzw. LBA bei euch Mitglied oder was? Also ich glaube ich lande nicht mehr bei euch in EDSH!
pinguair schrieb:
Ich werde jeden Monat paar mal kontrolliert .
pinguair schrieb:Als verantwortungsbewusster Pilot mache ich meine Flugplanung ja vor dem Flug. :-)
Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
Pilot Quax schrieb:Nicht da! In Mannheim werde ich jede Woche fast einmal kontrolliert. Baden-Baden ist auch so ein toller Platz ... und nicht zu vergessen Stuttgart...pinguair schrieb:
Dann erklär mal einem beauftragten (der dich kontrolliert) wie du deine Flugplanung geplant hast wenn du keine an/Abflug Karten dabei hast. Ohja du brauchst diese Karten außer du fliegst jeden Tag zum selben Flugplatz.
Ich werde jeden Monat paar mal kontrolliert und bei jeder Kontrolle wird die Checkliste der dafür zuständigen Behörde abgearbeitet. In Ba-Wü ist ein An/Abflugblatt genau auf dieser Liste und ich hab dooferweise auch schon ein Ordnungswiedrigkeitsstrafe kassiert.
Und es ist auch so, du musst in deiner Flugplanung sobald du außerhalb der Platzrunde fliegst mit 2000 ft GND planen (wenn es Lufträume zulassen). Tust du das nicht in deiner Flugplanung kann man auch eine Ordnungswiedrigkeit kassieren.
Zumindest so ist die interpretation des RP in Ba-Wü.Hallo pinguair,
bitte sag mir mal, wo Du mehrmals im Monat kontrolliert wirst! Ist der Beamte vom RP bzw. LBA bei euch Mitglied oder was? Also ich glaube ich lande nicht mehr bei euch in EDSH!
Bananenbieger schrieb:In der Bibel steht auch nix davon , aber in der 3. DV zur LuftBO, die für Fliegers auch gilt: §8 Sonstige Ausrüstungen (zu §§ 19 bis 22): "Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten: Absatz 3 (mit) ...aktuellen und der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken".Das wurde hier im Forum schon in einem anderen fred geklärt. Auch, dass dies für UL gilt.In §3a LuftVO steht auch nichts von einer Mitführungspflicht von Karten. Ebensowenig in §3b LuftVO. Generell sind nur "Urkunden und Ausweise" mitführungspflichtig.
truxxon schrieb:Hoch interessant Deine Quelle und umfangreich Dein Argumentationsweg. Ich bin von diese Sachkunde begeistert.cumulus schrieb:Falsch.
Wie jeder weiß, sind An- und Abflug Teil der geplanten Flugstrecke und für die gilt die Pflicht. Man brauch aber nur Karten für die geplante und die für mögliche Ausweichstrecken. Also nur ein paar Blätter, dünn und leicht.
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