mipa schrieb:Wenn dieses wirklich tolle Gerät nicht im Bodeneffekt gefangen ist, wird es nach deutschem Recht natürlich als Luftfahrzeug katogorisiert ( LuftVG § 1 Abs. 2 11.) mit allen resultierenden Folgen: Zulassung, Nachprüfung, Instandhaltung, Lizenz und natürlich Flugplatz- bzw. Geländezwang.
Aber in D vermutlich nur mit Flugplatzzwang
Michael
Ueber den Bodeneffekt wird damit niemand mit klarem Verstand fliegen wollen ;)
Chris
Chris_EDNC schrieb:"Wollen" ist nicht das Kriterium, sondern das "Können".
... fliegen wollen
Michael
FlyingDentist schrieb:Ist eine Frage der Leistung, die laesst sich problemlos auf den fuers fliegen im Bodeneffekt noetigen Wert begrenzen.
"Wollen" ist nicht das Kriterium, sondern das "Können".
FlyingDentist schrieb:Ich bin mir nichtmal sicher, dass der sowas hat. Es sah so aus, als ob er es mit den Fuessen selber steuert, mag mich aber taeuschen.
Stabilisierungselektronik
Wie auch immer, ich wuerde mit dem board niemals nie nicht hoeher als 1m fliegen.
Chris
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