120kg-KLasse für Dreichser wurde beschlossen

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  • "MOFA der Lüfte ist schon durch die Motorschirme belegt..."
    Dann nennen wir die entsprechenden 3-Achser doch einfach Moped (bei mir in der Gegend auch "Mopped mit zwei p") ;-)
  • servus
    das Ganze ist ja nicht abwertend gemeint ,aber andersrum man kennt ja Deutschland Mutterland der Bürokratie.
    Ich will auch ja Niemandem sein Spass nehmen im Gegenteil
    will auch nicht sagen dass solche Teile langsam sind ,meinte halt nur von den Abmessungen
    also alles halb so wild
    Gruss Heiko
  • monstertyp schrieb:

    will auch nicht sagen dass solche Teile langsam sind ....
    Naja - sind sie ja...und das ist ja auch nicht weiter schlimm. Macht genauso viel Spass, wenn man mit minimalen Kosten in Bodennähe um die Bäume Steilkreise fliegen kann, als wenn man im High-End-UL sitzt und ein paar tausend Fuß höher mit 250 durch die Gegen brummt.

    Aber Luft-Mofa ist halt schon für Motorschirme reserviert...gibt sogar ein entsprechendes Produkt: http://www.luftmofa.com/

    Aber im Ernst: hatte schon Gespräche mit älteren Piloten, die sich über die neue Regelung sehr freuen und so auf ihre alten Tage noch mal ein leichtes Drachentrike usw. bis 120Kg ohne Medical, JNP und sonstigen Aufwand fliegen können. Ist doch schön, dass es zur Abwechslung auch mal Erleichterungen gibt :-)

    Gruss
    Micha
  • Hallo,
    die Sache mit den Lizenzen habe ich noch nicht so recht verstanden. Lt. Daes sieht es so aus:

    Grundsätzlich können Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer
    einer bestimmten Bauart (beispielsweise dreiachsgesteuerter ULs) Geräte
    dieser Bauart auch als „leichtes Luftsportgerät“ betreiben. Ein
    zusätzlicher Eintrag ist dafür nicht notwendig.
    Wer eine Umschreibung wünscht und sich auf den Betrieb von „leichten
    Luftsportgeräten“ einer bestimmten Bauart beschränken möchte, muss
    einmalig eine Verlängerung beziehungsweise die Umschreibung der Lizenz
    mit dem Nachweis von 30 Starts in den letzten 24 Monaten beantragen. Er
    erhält dann eine Lizenz mit dem Eintrag „Leichte Luftsportgeräte der
    Bauart XXX“. Diese Lizenz gilt unbefristet und ist ohne
    flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis gültig.
    Was mich interessieren würde: kann ich die "Lizenz für leichte Luftsportgeräte" dann auch zusätzlich zu meiner SPL-F beantragen und eben nicht "stattdessen", denn so habe ich obigen Text verstanden.
    Oder gilt die SPL-F, sofern ich damit nur leichte Luftsportgeräte fliege, auch nach deren Ablauf weiter (dann natürlich nur für leichte Luftsportgeräte).

    Gruss Matthias
  • Da es momentan noch keine "Fußgängerlizenz" für "leichtes Luftsportgerät" gibt, ist die Ausstellung einer separaten Lizenz für diese Flieger noch nicht möglich.
    Eine Umschreibung geht zwar jetzt schon, dann ist aber die SPL auf das Fliegen mit dem "leichten Luftsportgerät" beschränkt, was sicher wenig sinnvoll wäre.
    Wenn aber die SPL abgelaufen ist, geht selbstverständlich gar nichts mehr. Dann müsste man unter Nachweis der Vorausetzungen (30 Starts in den letzten 24 Monaten) die Lizenz umschreiben lassen, was bedeutet, dass man dazu max. 2 Jahre Zeit hätte, wenn die 30 Starts am letzten Gültigkeitstag stattgefunden haben.

    Ich denke alle SPL-Inhaber können sich momentan entspannt zurücklehnen, denn sie dürfen ja ohne weiteres diese neuen Flieger bewegegen.

    Natürlich ist es sehr interessant eine separate Lizenz zu erwerben, die lebenslang ohne Medical gültig ist. Wenn es soweit ist, werde ich mich auch darum bemühen!

    Michael
  • FlyingDentist schrieb:
    Da es momentan noch keine "Fußgängerlizenz" für "leichtes Luftsportgerät" gibt, ist die Ausstellung einer separaten Lizenz für diese Flieger noch nicht möglich.


    In der neuen Ausgabe des DULV Ausbildungshandbuch vom 01.02. sind die Richtlinien auch für die Ausbildung von Fußgängern drin. 

    Theorie: 45h für 3-achs.
    Praxisausbildung erfolgt zunächst auf normalen UL incl. der ersten Alleinflüge, die im Sichtbereich und mit Funkkontakt zum Lehrer stattfinden. Dann Umstieg auf Leichte UL.

    Bisherige SPL Inhaber bekommen auf Antrag eine unbefristete Lizenz für Leichte Luftsportgeräte der gleichen Klasse (Trike oder 3achs) ausgestellt


    Gruß

    Andreas

  • ako schrieb:
    Bisherige SPL Inhaber bekommen auf Antrag eine unbefristete Lizenz für Leichte Luftsportgeräte der gleichen Klasse (Trike oder 3achs) ausgestellt
    Wo findet man diesen Antrag?
  • Könnte wohl dieser Antrag sein. Allerdings fehlt noch die Möglichkeit ein entsprechendes Kreuzchen zu machen: aerodynamisch gesteuertes UL ( bis 120 kg Leermasse ).

    Michael
  • sukram schrieb:
    ako schrieb:
    Bisherige SPL Inhaber bekommen auf Antrag eine unbefristete Lizenz für Leichte Luftsportgeräte der gleichen Klasse (Trike oder 3achs) ausgestellt
    Wo findet man diesen Antrag?

    Ein Deutscher braucht immer ein Formular ;-)

    Ich denke, man ruft bei seinem Verband an (DAeC oder DULV) und fragt erstmal nach. Vielleicht kann jemand, der das tut, das Ergebnis hier bekannt geben. Das spart den Verbänden Arbeit und uns letztendlich Kosten.


  • Habe soeben in deren entsprechenden Beitrag den Hinweis dazu gefunden, dass die Lizenz einfach formlos beantragt werden kann. Also eMail oder Briefchen hinschicken, auf Lizenz warten, Rechnung zahlen, fertig.

    So weit zumindest die Theorie :)
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