3 Jahre nicht UL geflogen ... und nun?

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  • Die Bestimmungen zum Lizenzerhalt sind mir mehr oder weniger bekannt, aber einiges verstehe ich doch nicht so richtig. Wer kann mir Auskunft über die Flugrechte folgender drei Piloten geben:

    Pilot A hat als Fußgänger im August 2012 sein SPL-F gemacht, gültig bis August 2017. Aber er ist nach der Lizenz nicht mehr geflogen. Was muss er tun, wenn er jetzt wieder UL fliegen möchte?
    Eine neue praktische Prüfung durch Prüfer?

    Pilot B hat als Fußgänger im April 2014 leinen LAPL(A) gemacht und fliegt regelmäßig. Nun möchte er mit einem UL in die Luft. Unter welchen Voraussetzungen darf er das?
    Soweit ich weiß, nur eine Einweisung in das Luftsportgerät und Nachweis der pyrotechnischen Kenntnisse. Richtig?

    Pilot C (das bin ich) ist die Summe aus A und B. Mit dem LAPL(A) darf ich 1-mot fliegen. Aber was brauche ich, um mit dem UL abzuheben?
    Wahrscheinlich nur eine Einweisung wie Pilot B, aber ohne Pyrotechnik, denn die habe ich ja in der SPL-F.
    Richtig?

    Und noch eine Verständnisfrage:
    Wenn ein PPLer nach Einweisung und Pyrotechnik ein UL fliegen darf, fliegt er es dann direkt mit seiner PPL, oder wird ihm erst eine SPL-F ausgestellt?
    Die Frage ist deshalb wichtig, weil man mit einer SPL-F echte gewerbliche Flüge mit UL durchführen darf. Mit einer PPL darf man sicherlich keine gewerblichen Flüge mit UL durchführen, weil die Berechtigung hierzu sicherlich nicht an das Fluggerät, sondern an die Lizenz gekoppelt ist.

    Wer kann mich aufklären?

    Waldemar
  • Moin Moi,
    wenn ich es richtig verstanden hab, hast du einen SPL vor 3 Jahren gemacht und in diesem Jahr den LAPL, korrekt?
    Die SPL Berechtigung ist mittlerweile unbefristet gültig (ich glaub formal musst du dass zum Verlängerungsdatum 2017 einmal umstellen lassen, bin in dem Punkt nicht 100% sicher)
    Um die Rechte der SPL Lizenz ausüben zu dürfen musst du folgendes erfüllen: http://www.dulv.de/Dreiachser/Ausbildung/Verlaengerung/K145.htm
    Kurz:Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
    Solltest du das erfüllen (sprich mit dem LAPL erflogen haben) darfst du so wieder UL fliegen :-) (Steht da etwas komisch geschrieben, aber der Übungsflug vom LAPL zählt.
    Grüße
    Jens
  • Du brauchst nur einen Überprüfungs-/Schulungsflug (alle 2 Jahre) mit Eintragung in Deinem (UL-)Flugbuch, wenn Du ein eigenes dafür angelegt hast. Dein UL-Schein ist ja noch gültig. Nur darfst nur die Rechte ohne diesen eingetragenen Schulungsflug nicht ausüben. Deine ECHO-Flugstunden werden auf UL voll angerechnet (umgekehrt nicht). UL darfst Du ausschließlich mit einem UL-Schein fliegen.

    Ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen - ansonsten einen UL-Fluglehrer ansprechen.

  • Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.

    @Jens:
    Die Befähigungsüberprüfung durch einen Prüfer ist also erforderlich für den Pilot A. Hatte ich auch so gesehen. Da spielt′s dann auch wohl keine Rolle, ob das am Ende der nicht geflogenen 24 Monate geschieht, oder erst nach 3 oder 4 Jahren, wie bei mir.

    @Lechpilot:
    Und das der Überprüfungsflug dann ins Flugbuch eingetragen werden muss, ist ja auch logisch.

    Was ich nur unlogisch finde, ist die Tatsache, dass ein ECHO-Flieger, der noch nie eine SPL-F hatte, nur eine Einweisung auf UL benötigt, um fliegen zu dürfen. Dagegen benötigt ein Pilot mit beiden Lizenzen eine Befähigungsüberprüfung.

    Das Ganze ist ja auch keine große Sache. Wir haben einen Prüfer im Verein. Aber ich würde gern die Logik verstehen, und das klappt hier irgendwie nicht ;-)

    Waldemar
  • @Jens:
    Die Befähigungsüberprüfung durch einen Prüfer ist also erforderlich für den Pilot A. Hatte ich auch so gesehen. Da spielt′s dann auch wohl keine Rolle, ob das am Ende der nicht geflogenen 24 Monate geschieht, oder erst nach 3 oder 4 Jahren, wie bei mir



    Nicht ganz: Die UL Lizenz ist ja nun unbefristet. Pilot A kann also seine Bedingungen (Übungsflug, Starts u.Stunden) unter Aufsicht/Begleitung einens Fluglehrers machen und dann wieder die Rechte seiner Lizenz ausüben, oder mit einem Prüfer fliegen.


    Dein Fall ist ja einfacher, da du die Bedigungen für den LAPL ja erfüllst (Übungsflug, Starts u.Stunden) und die ja gleich anerkannt werden für den UL. Du dürtest dich also so in ein UL setzen... (Machst du ja nicht, sondern nimmst erstmal ein Fluglehrer mit :-) )


    Was ich nur unlogisch finde, ist die Tatsache, dass ein ECHO-Flieger, der noch nie eine SPL-F hatte, nur eine Einweisung auf UL benötigt, um fliegen zu dürfen. Dagegen benötigt ein Pilot mit beiden Lizenzen eine Befähigungsüberprüfung.


    Das stimmt ja so nicht, sollte aber mit dem oben geschriebenden klarer sein.




    Ach ja:


    du musst daran denken, dass du 2017 deine Lizenz in eine unbefristete umstellst 
    Info z.B. vom DULV :
    Seit Anfang 2015 werden alle UL-Lizenzen bei der Erteilung unbefristet ausgestellt. Darum gibt es auch ab sofort keine Verlängerungsanträge mehr, nur für die Verlängerung der Lehrberechtigung, denn die bleibt weiterhin drei Jahre lang gültig.
    Vorsicht!
     Die Lizenzen mit eingedrucktem Ablaufdatum wandeln sich nicht automatisch in unbefristete Lizenzen um, sie müssen umgetauscht werden!


    Solltest du noch keine PAX Berechtigung im UL stehen haben, kannst du die gleich mit eintragen lassen, weil du die ja beim LAPL hast
  • OK, jetzt ist alles klar. Vielen Dank für die Erläuterungen!

    Es ist richtig, dass ich zuerst wieder mit Lehrer fliege, weil ich kein eigenes Luftgefährt habe, und im Verein gibt es die 90-Tage-Regel, und die ist für die ECHO-Klasse auch schon wieder verstrichen :-(

    Also zuerst erneutes Freifliegen auf D-E UND D-M, dann endlich die 10 Stunden nach Lizenz auf D-E vollmachen, dann Pax-Berechtigung in den LAPL eintragen lasen und dann die SPL-F einschicken zum Umschreiben auf unbefristet mit Eintrag der Pax-Berechtigung.

    Also: Es gibt viel zu tun..... Packen wir′s an!

    Gruß
    Waldemar

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