Du brauchst nur einen Überprüfungs-/Schulungsflug (alle 2 Jahre) mit Eintragung in Deinem (UL-)Flugbuch, wenn Du ein eigenes dafür angelegt hast. Dein UL-Schein ist ja noch gültig. Nur darfst nur die Rechte ohne diesen eingetragenen Schulungsflug nicht ausüben. Deine ECHO-Flugstunden werden auf UL voll angerechnet (umgekehrt nicht). UL darfst Du ausschließlich mit einem UL-Schein fliegen.
Ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen - ansonsten einen UL-Fluglehrer ansprechen.
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