Info DAeC zu Gastflügen

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Leitfaden „Fliegen gegen Entgelt“ herausgegeben. Vereine und Privatpersonen sollen damit Rechtssicherheit erhalten, unter welchen Bedingungen nicht-gewerbsmäßige Flüge gegen Entgelt oder geldwerte Gegenleistungen erlaubt sind. DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt hat die rechtlichen Hintergründe zu den Bestimmungen für die Gastflugregelungen als Arbeitshilfe für Piloten und Vereine verständlich zusammengefasst und mit dem BMVI und einigen Landesluftfahrtbehörden abgestimmt.
    Diese Arbeitshilfe und der Leitfaden des BMVI liegen als Download auf
    http://www.daec.de/news-details/item/gastfluege-flieg-mit-mir-1/

  • im Leitfaden des Ministeriums steht zur Genehmigungspflicht von gewerbsmäßigen Flügen und von nichtgewerbsmäßigen Flügen für ein Entgelt:

    Darüber hinaus sind Flüge mit Luftsportgeräten und solche zum Absetzen von Fallschirmspringern ausgenommen


    Heißt das nicht, dass man nicht nur die Kosten teilen kann, wie Gunter Schmidt ausführt, sonder theoretisch den Fluggast die Kosten übernehmen lassen kann? Oder hab ich das falsch interpretiert?
  • armes Deutschland.... mehr fällt einem dazu nicht ein
  • armes Deutschland.... mehr fällt einem dazu nicht ein


    ich meinte damit eigentlich nur, ob man mit einem UL einen Rundflug für einen üblichen Preis anbieten kann, nicht dass man seinen Freunden beim Mitflug die Kohle aus der Tasche zieht. Da wird dann geteilt.
  • keine Sorge ich meinte auch nicht dich ;)

    Es tut einem nur weh zu sehen, wie man  so eine Wissenschaft aus dem Thema machen kann.


    Aber um auf deine Frage zurückzukommen, UL betrifft das ganze gar nicht.
    Du kannst auch gewerblich Rundflüge anbieten oder Freund mitnehmen die komplett zahlen.
    Spielt im UL alles keine Rolle, das Theater gilt für uns zum Glück nicht.
  • Flüge gegen Entgelt - „Selbstkostenflug“ - von Privatpiloten dürfen nur unter Kostenteilung durchgeführt werden, und zwar durch Teilung der direkten durch den Flug anfallenden Kosten durch die Teilung der Insassen des Flugzeuges, also auch des Piloten.
    Wobei mir nicht ganz klar ist, ob man als Inhaber eines SPL denn nun auch wirklich ein "Privatpilot" ist oder ob man dann "Sportpilot" oder so heißt bzw. ob hier genauso unterschieden wird wie zwischen den Begriffen "Luftsportgerät" und "Luftfahrzeug". Mir geht es nicht um die Führung der Bezeichnung, sondern darum, ob Dreichachs- und sonstige Piloten mit SPL rechtlich genauso gestellt sind wie alle anderen Piloten, oder ob es aufgrund der rechtlichen Unterschiede zwischen Luftsportgeräten und Luftfahrzeugen bzw. Flugzeugen auch Unterschiede gibt. Mit anderen Worten: wenn ich nicht "Privatpilot" wäre, sondern "Sportpilot", würde der o.a. Absatz ja gar nicht auf mich zutreffen?

    Übrigens verstehe ich auch diesen Absatz aus dem Leitfaden nicht (S. 4)

    Inhaber einer LAPL (S) oder SPL dürfen Fluggäste nur befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben (FCL.105.S und FCL.205.S).

    Gemäß DULV-Homepage gilt für Dreiachser

    Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.

    Im oben zitierten Absatz aus dem Leitfaden steht nix von Dreiachsern, das habe ich soweit erkannt, da steht aber "SPL". Und wenn die SPL in Segelflugzeuge und Motorsegler klassifizieren, warum können die nicht auch irgendwo was zu Dreiachsern schreiben? ODer richtet sich der gesamte Leitfaden erst gar nicht an Dreiachspiloten?
  • Spielt im UL alles keine Rolle, das Theater gilt für uns zum Glück nicht.
    Da ist ja schon die Antwort, Sammy war schneller 8-)
  • in der ausarbeitung geht es bei  SPL nicht um die Uler! SPL ist hier als SailPLane, also Segelflieger zu sehen!

    Gruß
    Ralf
  • Aber um auf deine Frage zurückzukommen, UL betrifft das ganze gar nicht.
    Du kannst auch gewerblich Rundflüge anbieten oder Freund mitnehmen die komplett zahlen.
    Spielt im UL alles keine Rolle
    danke für die Antwort, das klingt doch schon etwas entspannter als die verlinkten Dokumente :)
  • in der ausarbeitung geht es bei SPL nicht um die Uler! SPL ist hier als SailPLane, also Segelflieger zu sehen!
    Ergänzug: SPL heißt einfach Sailplane Pilot License.  Es gibt damit zwei Lizenzen, die sich SPL abkürzen lassen. Wobei wir ULer eigentlich auf die Abkürzung "LfL" umschwenken können
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