120 kg UL Sirocco nG , Flugerprobung

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo,
    hier mal ein kleiner Zusammenschnitt der letzten Wochen ...

    https://youtu.be/LgJA__asuLs

    Er macht tierisch Spass :)

    mfg Higgy
  • Sehr fein! Bin gespannt, wie es mit der Klasse weitergeht....

    Habe ich da Eschendorf und Ballenstedt erkannt? :-)
  • So isset :)
  • ...besteht nicht ne Helmpflicht bei offenen Fluggeräten?

    Oder reicht hier die Tatsache das man direkt unter dem Flügel sitzt?

    Reiner
  • Hallo,

    Beim Betrieb von Luftsportgeräten ist ein geeigneter Kopfschutz
    zu tragen. Ausgenommen hiervon sind ULs mit einer geschlossenen
    Kabine und 4-Punkt Gurten.

    Aber unabhängig davon finde ich den Sirocco NG echt geil!!!! 

     :-))

    BlueSky9
  • es gilt §3 LuftBO
    (1) Der Halter hat das Luftfahrtgerät in einem solchen Zustand zu erhalten und so zu betreiben, daß kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
    (2) Luftsportgeräte dürfen nur mit einem zugelassenen Rettungsgerät betrieben werden. Luftsportgeräteführer und Fluggast müssen einen geeigneten Kopfschutz zur Abwehr von Verletzungen bei Unfällen oder sonstigen Störungen tragen. Der Beauftragte kann Ausnahmen zulassen. Absatz 1 bleibt unberührt.

    Sofern im jeweiligen Betriebshandbuch des Fliegers nichts anderes vermerkt ist, bleibt die Interpretation was ein "geeigneter Kopfschutz" ist breit gefasst und reicht von Helm bis hin zu Ledermütze. Seit 1999 ist per NFL der vorgeschriebene Kopfschutz bei geschlossenen Ultraleicht-Flugzeugen aufgehoben.

    Alles andere ist Geschichtenerzählerei...

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