SPL und Finanzamt

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Egal wie die Konstruktion aussieht, das FA will Gewinne sehen und versteuern. Auch die Trennung von Flugzeugbesitzer und ~betreiber hilft nicht wirklich. Ohne schwarze Null + 1€ Gewinn wird das FA alle Hebel in Bewegung setzen, um dich nackig zu machen.
    bb
    hei
  • Doch, das geht schon: alle Kosten, die im Rahmen Deines Gewerbes anfallen kannst Du steuerlich einbringen. Aber keinesfalls den Kauf des eigenen Fliegers oder die Kosten der Ausbildung usw.

    Wenn Du eine Maschine charterst, kannst Du das als Kosten anführen, sofern Du es begründen kannst.
    Ich habe z.B. Kunden in ganz DE und bin da zu Beratungsgesprächen hingeflogen. Das geht. Aber auch bei der eigenen Maschine kann ich nur die Std.-Kosten für die jeweiligen Flüge einbringen und die Start u.-Landegebühren. D.h.: Die Maschine ist kein Geschäftsinventar bzw. Geschäftseigentum.
  • Moin,

    ich mache das ähnlich wie User "DAL4". Mein sehr kreativer Steuerberater hat mit dem Finanzamt folgenden Deal für die
    nächsten 2 Jahre ausgehandelt.

    Sämtliche Charterkosten + Landegebühren werden im Rahmen meiner beratenden Tätigkeit anerkannt, wenn
    ich den Zweck / Grund der Reise benenne + der Kunde muss unterschreiben.

    Wir haben dazu eine Art von gedrucktem Formblatt entwickelt ( Finanzamt hat das abgenickt ) ; - jetzt alles gut und
    ohne Probleme !

    Chris
  • Egal wie die Konstruktion aussieht, das FA will Gewinne sehen und versteuern
    Nur bei Einzelpersonen, nicht aber bei Kapitalgesellschaften. Wer eine klassische Betriebsaufspaltung z.B. in Handels- und Vermögensgesellschaften betreibt hat, wenn er es schlau macht, eben keine Gewinne.

    Doch, das geht schon: alle Kosten, die im Rahmen Deines Gewerbes anfallen kannst Du steuerlich einbringen. Aber keinesfalls den Kauf des eigenen Fliegers oder die Kosten der Ausbildung usw.
    Natürlich kann der Flieger der Firma gehören, seit wann darf eine Person (juristische oder natürliche)  keinen Flieger besitzen? Oder für jemanden eine Ausbildung bezahlen? Wird täglich so bei (Geschäfts-)Autos, Ausbildungsberufen oder innerbetrieblichen Fortbildungen praktiziert. Ich lasse das Finanzamt doch nicht in mein Unternehmen reinreden, was ich meinen Mitarbeitern für Aus- oder Weiterbildung gewähre?

    Sämtliche Charterkosten + Landegebühren werden im Rahmen meiner beratenden Tätigkeit anerkannt, wenn ich den Zweck / Grund der Reise benenne + der Kunde muss unterschreiben.
    Selbst Schuld wenn Du Dich sowas unterwirfst. Bis der nächste für Dich zuständige Beamte nix davon wissen will. Es gilt einzig die Sache mit dem geldwerten Vorteil zu beachten. Ein Flug zum sonntäglichen Kaffeetrinken kann mitnichten abgesetzt werden. Ein Flug zum Geschäftspartner zum Besprechen der nächsten Marketingstrategie aber schon. Unterschreiben muss keiner Deiner Kontakte was. Oder machst Du das auch bei Bewirtungsbelegen so? 

    Soll ich etwa als Unternehmer riskieren, dass ich einen neuen und interessierten, potentionellen Kunden damit vom Besprechungstisch vergraule, nur weil er sich mit mir unterhalten will? Man sollte zum Eigenschutz bei solchen Flügen aber natürlich die Namen des jeweiligen Geschäftskontaktes im Bordbuch schreiben. Das FA kann dann gerne, sofern es denn wirklich möchte, der Sache selbst auf den Grund gehen.

    Man könnte es sogar auf die Spitze treiben: Streng genommen müssten 12 Flugstunden anlasslos in 2 Jahren durchaus absatzfähig sein, allein nur zum Erhalt der Rechte zur Ausübung der Lizenz. Denn natürlich wolltest Du die Lizenz nie haben, musstest das alles aber über Dich ergehen lassen, weil das Unternehmen, wo Du angestellt bist, das so möchte. ;-) Aber da kann man sich - wie bei ganz vielen anderen Dingen auch - vortrefflich darüber streiten.

       
  • TeeJay Da haben wir wieder die typisch deutsche Denkweise. Nicht bös′ gemeint
    Ach TeeJay-Schnuckelchen, wenn Du wüstest, wie viele dieser Gestalten ich in meinem deprimierend langen Berufsleben "mein Eigen" nennen durfte, konnte ich leider nicht anders und musste Deinen Euphemismen dämpfend entgegenwirken.

    Bye Thomas
  • Keine Ursache Thomas... möglich ist vieles und kreativ sind meist beide Lager in die eine, wie in die andere Richtung. Wie ging der Spruch nochmal? Vor Gericht und auf hoher See liegt man in Gottes Händen?
  • TJ, les einfach mal den Eingangspost,
    Er möchte die Ausbildung bezahlt haben, damit Er später Luftbilder machen kann und diese Kosten wie Flieger u.s.w. auch von der Steuer absetzen.
    Wieviel Luftbilder soll Er denn Deiner Meinung nach verkaufen oder besser, zu welchem Preis verkaufen damit wenigstens ein Plus übrigbleibt? Da hilft keine GmbH und schon überhaupt keine Ltd.

    Er könnte den Flieger von der GmbH chartern, das würde sich aber nur evtl. rechnen, wenn die Kiste auch anderweitig verchartert wird, aber dafür steigen dann auch wieder die Kosten und wenn dann mal 2 Saison das Wetter nicht mitspielt gibts vom Finanzamt auch langsam böse Briefe.

    Das Thema wurde hier auch schon oft genug durchgekaut und wenn es so einfach wäre würden bestimmt noch mehr auf diesen Dreh gekommen sein.

    Gruß, Stefan
  • Wieviel Luftbilder soll Er denn Deiner Meinung nach verkaufen oder besser, zu welchem Preis verkaufen damit wenigstens ein Plus übrigbleibt? Da hilft keine GmbH und schon überhaupt keine Ltd.
    wenn Luftbilder sein einziges Produkt sind, dann hast Du Recht, dass dies ein sportliches Unterfangen sein dürfte... aber vielleicht hat er ja einen Gönner? 

    Ich komme aus der Softwarebranche... da werden jeden Tag Start-Ups und Spin-Offs aus Unternehmen und Universitäten heraus gegründet, die teilweise über Jahrzehnte keine Gewinne abwerfen. Und mit immateriellen Werten wie Lizenzen und -rechten lassen sich noch weit schönere Konstruktionen erstellen, als mit materiellen Werten.
  • Moin,

    TJ, ich habs mir überlegt, ich gehe wieder ins Berufsleben und werde Bordelltester, die Nummern setz ich beim Finanzamt ab und weil sie alle so weit weg von Kassel sind meinen Flieger gleich mit, dem Finanzamt erzähle ich dann, es wäre ein Start Up und sie sollten mal nicht so kleinlich sein andere würden das ja auch machen.

    Spaß beiseite Ernst komm her, mit Luftwerbung kann man heutzutage zumindest mit einem UL kein Geld mehr verdienen und ohne Einnahmen wirds das Finanzamt auch nur als Privatvergnügen behandeln, egal ob mit Start Up Hillibilly oder Ballaballa Finanzierung.


    Gruß, Stefan
  • Ehm.. Du? Stefan? Stellst Du ein?  ;-)
    Ich sehe nur langfristig einen Haken beim Medical... 

    Ich bin bei Dir was Luftbilder, Bannerschlepp oder Rundflüge ausschliesslich anbetrifft. Wer das allein als Unternehmensgegenstand hat, wird nicht wohlhabend. Wer das aber in Ergänzung zu seinem bestehenden Unternehmensportfolio nutzt, seine Termine nach Wetterlage relativ frei wählen kann, auch noch Kunden mit Standorten quer durch die Republik hat und dort öfters auch hinfliegt, der sollte auch keine Probleme haben, dieses steuerlich geltend zu machen. 
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