Es geht um Einflug eines UL in Luftraum Charlie. Rein praktisch lassen einen die Lotsen (wenn man nicht gerade Eierlinie fliegt, vernünftig funkt und nicht allzuviel zu staffeln gibt) nach Anfrage rein aber wie sieht es legal aus?
Die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) § 4 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln bzw. AIP VFR GEN 1-12 / NfL II 11-05 geben den Rahmen vor: Funkgerät, Transponder Mode S und - ich zitiere:
"Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, ODER einem Flächennavigationsgerät für:
1. Flüge in Lufträumen der Klasse C
(…)“
Jetzt scheiden sich die Geister wie dieses zu verstehen ist.
Ich finde, dass wenn im Prüfungsbericht Avionik zu einem UL von einem Prüfer Klasse 5 ein fest eingebautes GPS Gerät für VFR freigegeben ist, dann ist dieses als Flächennavigationsgerät doch im Sinne der Verordnung zu verwenden. Andere meinen, nein ein solches Flächennavigationsgerät müsse als RNAV mindestens TSO’d sein.
Wie steht der DAeC dazu?
@BlueSky und Apfel-Stefan: Die hier im Forum gezeigte selbstherrliche Art und WeiseDas traf bisher allzu oft auf Dich zu, nur um dann nach einiger Zeit den eigenen Irrtum einzugestehen.
Interessant: Da hat man zwei unterschiedliche Aussagen und sucht sich dann die aus, die einem besser gefällt. Wie hat sich denn der DAeC bezüglich TSO-Zertifizierung beim GPS geäußert?
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