Fliegen! Nur was?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Eines vorab, ich bin kein Jurist! Natürlich kann und wird ein Lotse nicht prüfen ob einer überhaupt eine Lizenz hat. Aber das ist auch nicht der Punkt. Es gilt die Frage ob ein UL in C einfliegen darf oder nicht.

    Diese Frage ist zu bejahen denn es gilt immer der Einzelfall nach Freigabe durch die Flugverkehrskontrollstelle (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO i.V.m. Anlage 5 zur LuftVO). Und wer sich die Anlage 5 genau anschaut sieht nichts von CVFR als Voraussetzung: http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvo,anlage_5

    Btw. die wenigsten wissen, dass wir am Papier in Deutschland sogar C(CTR) haben, aber offensichtlich keinen einzigen Flugplatz. Aber anders Thema...

    Neben Transponder Mode S und Funk gilt ferner in der Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV), § 4 Abs. 6:
    6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
    1. Flüge in Lufträumen der Klasse C,
    2. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes,
    3. Flüge über Wolkendecken.

    Da sind nicht nur explizit aerodynamisch gesteuerte ULs mit aufgeführt sondern da ist die Rede von VOR Equipment mit FM Immunity ODER einem Flächennavigationsgerät (sprich einem GPS). Mehr nicht!

    Wie Europax es schon treffend beschrieben hat, wenn einem Lotsen am Radar natürlich schon vorher die Eierlinie und das Stottern am Funk aufgefallen ist und er keine Lust hat den VFR Verkehr vom IFR zu staffeln, dann gibts eben keine Clearance. 

    Ein Fluglotse ist btw angehalten Luftraumverstösse zu melden und nachzugehen. Warum wird das bei Freigaben von D-Mikes in C nicht gemacht? Seltsam...
  • Das Flächennavigationsmittel (GPS) muss dann aber luftfahrtzugelassen sein - also fallen schonmal die ganzen "Apps" auf iPads etc. raus. Wer die Kohle hat sich so ein Gerät alla Garmin GTN 650/750 reinzuhängen kann es ja machen.

    @TeeJay:
    Hat das UL in dem du fliegst denn ein VOR der genannten Spezifikation oder ein luftfahrtzugelassenes GPS?

    Der Lotse ist sogar verpflichtet Luftraumverletzungen zur Anzeige zu bringen, aber woher weiß er denn ob das UL richtig ausgerüstet war? Fakt ist in dem Moment wo du eine Einflugerlaubnis anforderst und weißt, dass du weder die lizenzrechtlichen noch ausrüstungstechnischen Bedingungen erfüllst begehst du vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Übrigens: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Schade, dass nicht mal Fluglehrer sowas wissen und entsprechend lehren.
  • Hat das UL in dem du fliegst denn ein VOR der genannten Spezifikation oder ein luftfahrtzugelassenes GPS?
    Wo steht das?
  • Wo das steht? Das ist doch eine Frage!
  • Dann will ich meine Frage weiter präzisieren: 

    Wo steht, dass ein GPS (wohlgemerkt in einem nicht zertifizierten) UL zu zertifizieren ist? Und wo sollte man das bitte sehr machen? In der von mir genannten Norm steht nichts davon. Und da Du offenbar mehr weisst und hier verbal kräftig austeilst, dann lasse uns doch alle bitte an Deinem Wissen teilhaben... 

    Man nenne mir bitte eine Quelle, dann bin ich ja gerne bereit meine Meinung dazu neu zu überdenken.
  • Ich dachte immer es sei unhöflich eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Hat sich die Knigge da geändert?

    Warum beantwortest du denn die einfache Frage nicht? Ich kann mir vorstellen, mit dem vollen Bewusstsein, das nicht genau zu wissen, dass dein UL womöglich die Voraussetzungen für Luftraum Charlie gar nicht erfüllt und du dich hier nicht selbst "anzeigen" willst... Ist das so?
  • Apfel-Stefan die Frage "Einflug UL in C" ist mit Nennung der entsprechenden Normen hinreichend beantwortet. Es ist nicht verboten, ULs werden sogar explizit in der Mindestausrüstung genannt. Mir sind auch keine Zulassungsnormen in der LuftVZO bekannt bzw. in der Muster- bzw. Einzelzulassung eines ULs steht auch nichts. Es sei denn, ich übersehe da etwas. Demnach gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    Deine wohl eher polemisch und unsubstantiiert aufgestellten Behauptung hingegen, ein GPS in einem UL müsse zertifiziert sein entbehrt bisher jeglicher Grundlage. Meine Bitte oder Frage nach Beleg dafür bleibst Du uns schuldig.

    Einzig in dem Satz sind wir uns beide einig:
     also fallen schonmal die ganzen "Apps" auf iPads etc. raus
    denn in der Norm ist die Rede von Ausrüstungsgegenständen zum Luftfahrtgerät... also in meinem Verständnis einem fest eingebauten Gerät und keinem mobilen Handgerät.

    Der Rest den Du hier erzählst ist juristischer Unsinn, insbesondere das hier:
    dass dein UL womöglich die Voraussetzungen für Luftraum Charlie gar nicht erfüllt und du dich hier nicht selbst "anzeigen" willst... Ist das so?
    Denn ein nachträgliches Anzeigen von gewährten Einzelfreigaben von Fluglotsen gegenüber Luftfahrzeugführern gemäß §§ 26 Abs. 2, 27c LuftVG, 27a LuftVO ist nicht drin. Denn mit dem Ende der durch die Freigabe erlaubten Flugbewegung hat sich der jeweilige Verwaltungsakt erledigt. Es kann höchstens nur im Zuge einer Feststellungsklage in Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Rechtswidrigkeit festgestellt werden, was jedoch auch schwierig werden dürfte, da Du dann ein berechtigtes Interesse nachzuweisen hättest.

  • Diese Frage ist zu bejahen denn es gilt immer der Einzelfall nach Freigabe durch die Flugverkehrskontrollstelle
    ...
    Denn mit dem Ende der durch die Freigabe erlaubten Flugbewegung hat sich der jeweilige Verwaltungsakt erledigt.
    Dass das Kaese ist wurde nun schon mehrfach erwaehnt, aber noch nicht von jedem, deshalb mache ich das mal. ;)

    Die Freigabe des Lotsen heisst nicht unbedingt, dass ich reinfliegen darf! Das ist nur eine von mehreren Voraussetzungen. Wenn ich ohne die  weiteren zum Einflug notwendigen Voraussetzungen fliege und der Lotse gibt mich frei zum Einflug, dann werde ich fuer diesen Einflug bei z.B. einem ramp check nach der Landung bestraft. Das ist doch sonnenklar, der Lotse kann garnicht wissen, ob ich die anderen Voraussetzungen erfuelle.


    Chris
  • Die Freigabe des Lotsen heisst nicht unbedingt, dass ich reinfliegen darf!
    Chris, das ist wohl wahr, genauso wie Einflug in D(CTR) ohne BZF oder fliegen ohne gültiger Lizenz. Das sind aber völlig andere Sachverhalte also nicht ablenken. Es geht um die Frage ob Einflug in C mit UL und da gibt es nirgends etwas, was das verbietet. 

    Die ausrüstungstechnischen Vorgaben für ein UL neben Transponder Mode S und Funk lauten: Flächennavigationsmittel oder VOR mit FM Immunity. Punkt. Letzteres dürfte hier eher unwahrscheinlich anzutreffen sein.


    dann werde ich fuer diesen Einflug bei z.B. einem ramp check nach der Landung bestraft
    Und welchen schweren Vergehens sollte da ein UL Deiner Meinung nach bestraft werden? 

    Sonst schreien doch alle nach der IG gegen die Echoisierung der Ul Fliegerei. Jetzt höre ich überall nur CVFR und zertifizierte Geräte und dass etwas nicht gehen könne.
  • @TeeJay:
    Vielleicht warst du diese Jahr ja auf der Aero in Friedrichshafen. Da gab es kostenfrei ein Heft vom Fliegermagazin, in dem ein kleines Booklet "Recht für Piloten" drin war. Ich möchte daraus (Seite 27) zitieren: "...Einige Verstöße, etwa gegen die Ausrüstungsvorschriften, werden als Ordnungswidrigkeit geahndet - mit Geldbußen von bis zu 50.000 €...". Willst du dieses Risiko wirklich eingehen, nur um zu meinen Recht zu haben?

    Ich denke in Deutschland erfüllt so gut wie kein UL die ausrüstungstechnischen Voraussetzungen, um den Luftraum Charlie zu nutzen. Und hier haben wir noch immer die unbeantwortete Frage an TeeJay, ob denn sein UL alle Voraussetzungen erfüllt, oder ob er nur in vollem Bewusstsein, dass es nicht so ist eine Freigabe vom Lotsen anfordert, die er gar nicht verwenden kann.
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
50.9 %
Ja
49.1 %
Stimmen: 169 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 28 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 25 Gäste.


Mitglieder online:
MtCenis  Maik  aviatrix 

Anzeige: EasyVFR