6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
1. Flüge in Lufträumen der Klasse C,
2. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes,
3. Flüge über Wolkendecken.
Hat das UL in dem du fliegst denn ein VOR der genannten Spezifikation oder ein luftfahrtzugelassenes GPS?Wo steht das?
also fallen schonmal die ganzen "Apps" auf iPads etc. rausdenn in der Norm ist die Rede von Ausrüstungsgegenständen zum Luftfahrtgerät... also in meinem Verständnis einem fest eingebauten Gerät und keinem mobilen Handgerät.
dass dein UL womöglich die Voraussetzungen für Luftraum Charlie gar nicht erfüllt und du dich hier nicht selbst "anzeigen" willst... Ist das so?Denn ein nachträgliches Anzeigen von gewährten Einzelfreigaben von Fluglotsen gegenüber Luftfahrzeugführern gemäß §§ 26 Abs. 2, 27c LuftVG, 27a LuftVO ist nicht drin. Denn mit dem Ende der durch die Freigabe erlaubten Flugbewegung hat sich der jeweilige Verwaltungsakt erledigt. Es kann höchstens nur im Zuge einer Feststellungsklage in Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Rechtswidrigkeit festgestellt werden, was jedoch auch schwierig werden dürfte, da Du dann ein berechtigtes Interesse nachzuweisen hättest.
Diese Frage ist zu bejahen denn es gilt immer der Einzelfall nach Freigabe durch die FlugverkehrskontrollstelleDass das Kaese ist wurde nun schon mehrfach erwaehnt, aber noch nicht von jedem, deshalb mache ich das mal. ;)
...
Denn mit dem Ende der durch die Freigabe erlaubten Flugbewegung hat sich der jeweilige Verwaltungsakt erledigt.
Die Freigabe des Lotsen heisst nicht unbedingt, dass ich reinfliegen darf!Chris, das ist wohl wahr, genauso wie Einflug in D(CTR) ohne BZF oder fliegen ohne gültiger Lizenz. Das sind aber völlig andere Sachverhalte also nicht ablenken. Es geht um die Frage ob Einflug in C mit UL und da gibt es nirgends etwas, was das verbietet.
dann werde ich fuer diesen Einflug bei z.B. einem ramp check nach der Landung bestraftUnd welchen schweren Vergehens sollte da ein UL Deiner Meinung nach bestraft werden?
Aktuell sind 28 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 25 Gäste.