Aua, aua, aua... Das tut echt schon weh!Jo, vor allem Deine Interpretation und die immer vorausgesetzte Annahme des stehenden Motors tun weh, um es mal mit Deinen Worten zu sagen. Anstatt bei stehendem Motor mit den Armen zu wedeln, würde ich ggf. eine Notlandung einleiten. Sollte man dabei in IMC geraten, muss die Rettung gezogen werden. Ich würde das zumindest noch vor dem Armwedeln erledigen. Das immer wieder angeführte Argument, dass der Motor ja jederzeit ausfallen könnte, ist gesetzlich irrelevant. Es tut mir leid, aber die Art der Motorisierung spielt keine Rolle. Laut Verordnung muss ein UL bei Flügen über Wolkendecken über einen Motor verfügen - nicht mehr und nicht weniger. Das schließt lediglich nicht motorisierte ULs aus. Was den Luftfahrzeugführer in die Lage bringt den Flugweg über den Wolken einzuhalten, ist nicht das Armwedeln, sondern entweder ein VOR-Empfänger oder ein Navigationsgerät.
Wie soll er das tun, wenn der Motor steht??
Wild mit den Armen wedeln und hoffen,
dass er so On-Top bleibt?
Es ist wirklich kaum zum aushalten, was hier von angeblichen FluglehrernIn dieser Verordnung findet ebenso der Luftraum C in Bezug auf ULs mit o.g. Ausrüstung Erwähnung. Natürlich kann man mit einem UL in C einfliegen (wenn der Lotse es genehmigt). Ob Du ausreichend ausgestattet bist, liegt in Deiner Verantwortung. Der Lotse kann den Einflug aber sehr wohl (und auch ohne das Wissen bzgl. Deiner Lizenzen/Ausrüstung) genehmigen.
zum Teil für ein Unsinn geschrieben wird - Leute, das geht doch so nicht!!?!?
Ich frag mich manchmal echt wo manche FI ihr Wissen in Luftrecht her haben... aber das ist ein anderes Thema.Das Fliegen in Luftraum C war bei uns Bestandteil des FI-Lehrgangs.
togo und was Fehrbellin angeht, neben der C170 und der PA28 für den E Bereich hat die Schule dort 5 ! C 42, 2 Skywalker, 1 C 22, 1 Sunwheel, 1 Sunrise, 1 Rans, 2 Trikes und einen Tiefdecker-Neubau stehen. Sehr gute Verfügbarkeiten, moderate Preise und total nette, kompetente Leute.Platz und Leute sind mir bekannt und arm sollen sie auch nicht sterben :-) Ich habe nur wieder mal jammern wollen, dass die LAPL-Ausbildung seltenst auf einem TMG angeboten wird (zumindest kommerziell).
Bei Einzelfreigaben handelt es sich gesetzestechnisch um Flugverkehrskontrollfreigaben im Sinne des § 26 LuftVO. Mit einer solchen Flugverkehrskontrollfreigabe erhält der Luftfahrzeugführer die Erlaubnis, seinen Flug unter bestimmten in dieser Luftverkehrskontrollfreigabe festgelegten Bedingungen durchzuführen. Die zuständige Flugverkehrskontrollstelle kann bei der Bewegungslenkung der ihrer Kontrolle unterliegenden Flüge nach § 26 Abs. 2 S. 2 LuftVO den Flugverlauf, insbesondere den Flugweg und die Flughöhe, durch entsprechende Freigaben im Einzelnen festlegen
Explizit darf ein Lotse (das Bild mit der roten Ampel und dem Polizist ist daher sehr treffend) abweichend von anderen Regelungen wie zum Beispiel festen Flugrouten oder Verfahren Einzelfreigaben geben. Es ist ein Verwaltungsakt und juristisch für den Piloten bindend.
Wenn jemand diesen natürlich nicht Folge leisten kann (maintaining Heading, Radial oder FL) missachtet er die Anweisung und hat dann natürlich ein Problem.
Andere Tatbestände, wie zum Beispiel das Fliegen ohne Lizenz oder Medical haben mit dieser rein gar nüscht zu tun. Punkt!
Dieser Vorrang der im Einzelfall erteilten Flugverkehrskontrollfreigabe nach § 26 LuftVO ist aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs auch grund- sätzlich zwingend geboten und erforderlich, damit die zuständigen Flugverkehrskontrollstellen durch Entscheidungen im Einzelfall auf besondere Situationen und Um- stände einzelner Flugbewegungen und –situationen reagieren, in jedem Einzelfall die normativ vorgegebene Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs gewährleisten und zu diesem Zweck situativ von den für den Regelfall vorgeschriebenen Flugver- fahren abweichen können.
Und abschliessend lieber Bluesky von mir der gutgemeinte Rat, Deine mir ständig entgegengebrachten und persönlichen und immer auf meine Fluglehrertätigkeit hin zielende Beleidungen doch endlich einzustellen. Was ist Dein Problem? Du solltest in dieser Sache vielleicht an Dir arbeiten, denn das macht schon einen krankhaften Eindruck. Jeder macht Fehler, hat andere Vorstellungen oder kann sich irren. Das kann man aber in vernünftigen Ton und sachlich darlegen oder einfach stehen lassen.
Danke Anke...
Naja, man bezahlt mehr Geld, damit man erhobenen Hauptes über die ULer ablästern darf :)
Nein, Spaß. Obwohl....
Also Spaß bei Seite. Vereinfacht gesagt unterscheidet sich die Echo-Klasse hauptsächlich durch das maximal erlaubte Startgewicht. Während wir in DE maximal 450 kg zzgl. Rettungsgerät wiegen dürfen, haben die Echos ein MTOW von bis zu 2 Tonnen. Darüber hinaus gibt es in der Echo-Klasse die Möglichkeit, mit drei weiteren Passagieren zu fliegen. Der Nachteil jedoch ist, dass Du nichts am Flugzeug selber machen darfst und, dass der Verbrauch wirklich astronomisch ist. Es gibt mittlerweile viele umgerüstete Echos, die auch "moderat" verbrauchen, aber rechne hier mal ruhig mit 40 Litern AVGAS (ca. 2,00 - 2,50 Euro pro Liter), die so eine Mühle pro Stunde schluckt. Die Dinger haben wirklich sehr viel Durst. Letztendlich bleibt zu sagen, dass man unterm Strich lediglich den Vorteil des höheren MTOWs und der höheren Sitzkapazität hat. Dann hört es mit den Vorteilen jedoch so langsam auf.
was man auf die mögliche Frage von ATC antwortet:
"DMxx, you are licensed and equipped?"
@aareb: ATC hat sicher Besseres zu tun, als solche Fragen zu stellen - jedenfalls, wenn man ihnen nicht auf die Nerven geht und schön unauffällig bleibt.
Falls so eine Frage kommt, hat man vorher ganz sicher irgendeinen Bockmist gebaut.
Sorry, Aber das ist so ein tendenziöser Müll, als ob Du Dich fürs UL-Fliegen rechtfertigen müsstest.Immer cremig bleiben...
Wenn du wirklich beraten wolltest, müsstest Du jedem, der sich nicht sehr sicher ist mit UL glücklich zu werden, derzeit raten, den LAPL zu machenWer sagt, dass ich beraten will? Ich rede hier nur von meiner Meinung. Der gute Mann meldet sich in einem UL Forum an und fragt nach einem Flugschein - sogar explizit nach einem Trike oder Dreiachser. Er sagte nicht: "Hi, ich weiß, ich bin hier falsch, aber was brauche ich, um bei Nacht Loopings quer durch Europa zu machen?". Also ich weiß ja nicht, aber dieses Forum ist ganz klar ein Forum zur Ultraleichtfliegerei. Es wird einen Grund haben, sich genau hier angemeldet zu haben und genau danach zu fragen.
Dieser verfällt nicht, ist einfach aus "ruhendem" Status wieder zu aktivierenDer UL-Schein verfällt auch nicht.
daß hier Unwahrheiten verbreitet werden müssen, nur um die eigene Entscheidung zu rechtfertigen oder sich selber - vermeintlich - über den Anderen zu erheben.Du beschwerst Dich oben darüber, dass ich etwas von 40 Litern Verbrauch erzähle (ich kenne etliche Echos, die genau diesen durchschnittlichen Verbrauch haben), gibst dann selber 28 - 32 Liter an und behauptest nun, dass der UL-Schein "fast" mit drin ist? Die 40 Liter sind auch fast in den 28 - 32 Litern drin. Wenn Du messen willst, dann bitte nicht mit zweierlei Maß.
das ist so ein tendenziöser Müll
Die Verbräuche sind tendentiös und Müll
Das ist nämlich der größte Quatsch
so einen undifferenzierten Müll
daß hier Unwahrheiten verbreitet werden müssen
sich selber - vermeintlich - über den Anderen zu erheben.
UL sind Luftsportgeräte und keine Luftfahrzeuge! In den Bauvorschriften sind einige Dinge drin, die lockerer gehandhabt werden als bei zertifizieren Flugzeugen, u.a. fehlt die Forderung, dass ein zertifizierter Motor verbaut sein muss. Deshalb ist ein UL-Pilot verpflichtet seine Flugstrecke immer so zu wählen, dass er jederzeit eine Sicherheitslandung machen könnte. Flüge über geschlossenen Wolkendecken sind deshalb nicht möglich! Das ist Fakt. Einflug in IMC ist lebensgefährlich - siehe die vielen BFU-Berichte.
Einflug in Luftraum Charlie ist mit einem UL ohne entsprechender Mindestausrüstung auch nicht möglich - egal was der Lotse sagt. Das ist auch Fakt.
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