Hallo UL-Gemeinde,
ich habe den Weg gewählt, meine Funkgeräte bei der Bundesnetzagentur anzumelden.
Gegen den Gebührenbescheid habe ich mit dem allgemeinen Hinweis auf laufende Gerichtsverfahren Einspruch eingelegt. Die Abwehrbewegung der Bundesnetzagentur sieht so aus:
"Sie nehmen Bezug auf ein Musterverfahren, in welchem Bescheide überprüft werden, die auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhen als der u.a. Bescheid. Eine Teilnahme an diesem Musterverfahren ist daher nicht möglich".
Man fordert mich daher auf, meinen Wiederspruch zu begründen oder zurückzunehmen.
Hat jemand einen Tipp, wie man den Widerspruch aufwandsarm und mit Aussicht auf Erfolg begründen kann? Wie ist der aktuelle Diskussionsstand, was die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit der Ansprüche der Bundesnetzagentur angeht?
Gruß Techbär
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