Die Haftpflicht eines Kfzs oder eines Luftfahrzeugs gehört nicht dazu.Seine Versicherung muss nur einen berufsbezogenen Kontext und einer Einkunftsart zugeordnet werden und schon dürfte er das. Da müsste man in der Tat was konstruieren z.B. Charter, Passagierflüge, Luftbilder etc., Und es klappt auch nur so lange bis das Finanzamt nicht von einer Liebhaberei ausgeht.
Stehen Beiträge für eine Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit Einkünften, sind sie nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten bei der betreffenden Einkunftsart abziehbar.Das gilt zum Beispiel fürEine kombinierte CSL würde also somit darunterfallen (keine Ahnung ob es diese auch für Trikes gibt)
eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung, die wegen vermieteter Wohnungen abgeschlossen wird;
Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken wie Berufshaftpflicht- oder Diensthaftpflichtversicherungen.
Seine Versicherung muss nur einen berufsbezogenen Kontext und einer Einkunftsart zugeordnet werden und schon dürfte er das.Bei allem Respekt aber das ist dummes Zeug.
Jungs!
Warum hier soviel Luft ablassen?
Man hat eh die Rechnung vom Versicherer. Diese ist gleichzeitig die fürs Fin-Amt erforderliche Quittung. Welche Regularien beim einzelnen Steuerpflichtigen herrschen, können wir hier eh nicht in epischer Breite ausdiskutieren.
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