Nutzungsänderung von Segelflug auf/mit Ul ???

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Als der Flugplatz Heiligenstadt zum Verkehrslandeplatz werden sollte, hat sogar die katholische Kirche dazu Stellung genommen und das Vorhaben wegen einer einmal im Jahr stattfindenden Pferdewallfahrt abgelehnt.
    bb
    hei
  • hier geht es aber nicht um die Frage Verkehrslandeplatz, sondern um die Erweiterung der Betriebsgenehmigung eines vermutlich §6 Sonderlandeplatzes. Da hat die Behörde wesentlich mehr Freiraum bezüglich der Einbeziehung bzw. Nicht-Einbeziehung von "Trägern öffentlicher Belange". Wenn sie mitspielt, kann es locker über die Bühne gehen.
  • ..also das heißt; Ich bekomme eher eine Audienz beim Pabst oder 6 Richtige  mit Zusatzzahl als die Erweiterung für UL's!!

    Na Toll ...aber die Hoffnung stirbt zuletzt..

    Gruß Timmi

  • timmi, ich weiß nicht, was du hier rausliest.
    Bist du eigentlich der Betreiber des Platzes?
    Wenn ja, hast du mal bei eurer Landesluftfahrtbehörde angerufen?
    U.U. muss kein TÖP einbezogen oder ein Gutachten erstellt werden. Dies ist auch vom gegenwärtigen Zulassungsstand abhängig -> für einen 6er sollte es eigentlich relativ unproblematisch sein.
  • Nix unproblematisch!
    In Brandenburg z.B. braucht es ein Komplettes neues Verfahren wie vor beschrieben.
    Wir sind Segelfluggelände mit F-Schlepp und UL Zulassung.
    Die Zulassung als Sonderlandeplatz haben wir noch immer nicht geschafft.
    Rüdiger
  • Hallo Timmi,


    > ..also das heißt; Ich bekomme eher eine Audienz beim
    > Pabst oder 6 Richtige  mit Zusatzzahl als die Erweiterung für UL's!!

    Nein!!!

    > Na Toll ...aber die Hoffnung stirbt zuletzt..

    Das Wichtigste um die UL-Erweiterung zu bekommen,
    ist, das "Posten über die Hoffnung" zu beenden und mit
    der _Arbeit_ zu beginnen!

    BlueSky9
  • @Rüdiger: komplett lesen:
    für einen 6er sollte es unproblematisch sein.
    Für einen §6 SLP bedeutet es eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung, dass sind u.U. nur ein paar Seiten Papier.

    Mitte der 90er hatte doch Brandenburg sämtliche §25 Plätze geschlossen. Da mussten die §6 Zulassungen erbracht werden und Anfang 2000 erfolgte die Umstellung auf Eu-Klassifizierung mit geänderten Abständen der Rollwege zur SLB und solch Tütelkram.

    Über den aktuellen Stand des Platzes des Fragestellers sind wir ja nach wie vor im Unklaren, die konkrete Antwort ist er ja noch schuldig.

    Eine 6er Zulassung bedeutet natürlich Aufwand, Einbeziehung der TÖP u.u.u. - da sollte man sich schon genau im Klaren sein, dass man auch schlafende Hunde wecken kann.
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