Fälle in denen der Versicherer nicht zahlt

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  • Da ich ja mit Dr. Winkler regelmäßig über diese Dinge rede, erscheinen mir zwei Dinge relevant:

    1. Es entscheidet letztlich immer der Einzelfall, sowohl bei der Versicherung als auch vor Gericht. Um dennoch allgemeingültige Aussagen treffen zu können, geht Dr. Winkler immer vom schlimmstmöglichen Ausgang aus. Denn wenn man sich vor dem schützt, dann ist man auf der sicheren Seite.

    2. Einfach mal die Versicherungspolice lesen. Da steht in allen, die ich kenne, so ein Satz wie: "Der Pilot hat sicherzustellen, dass das Flugzeug lufttüchtig ist und innerhalb der Betriebsgrenzen betrieben wird." Oder ein Satz wie: "Es sind die geltenden Gesetze einzuhalten", die dann wiederum den ersten Satz enthalten. Wohlgemerkt: Da steht nicht "solange es mit dem Schaden nichts zu tun hat, können Sie alle Gesetze brechen". Eine Kausalität ist also nicht erforderlich, um gegen die oben genannten Bedingungen des Versicherungsvertrags zu verstoßen. So oder so: Wird das nicht gemacht, ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet - der Versicherer muss also nicht leisten (Kasko) bzw. kann die Leistung vom Versicherungsnehmer zurückfordern (Haftpflicht). Eine Überladung oder ein Fliegen ohne Lizenz dürfte die Sätze oben eindeutig betreffen. Muss die Versicherung deshalb nicht leisten? Nein. Kann sie? Ja.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 2 Jahre.
  • Hallo allerseits,

    nun gibt es tatsächlich Veranlassung, diesen alten Thread, in dem sooo viele Rechtsexperten ihr vermeintliches Wissen kundgetan haben, noch einmal zu öffnen.

    Meine Vollkaskoversicherung hat mir in einem Nachtrag zum Versicherungsschein nun ausdrücklich bestätigt :

    Vertragsgrundlagen

    Überladung :

    - Das Luftfahrzeug ist auch dann versichert, wenn es überladen geflogen wurde und die Überladung nicht ursächlich für den Schadensfall war. Der Versicherungsschutz entfällt also nur dann, wenn der Schaden aufgrund der Überladung eingetreten ist.

    So, und nun meine Empfehlung :

    Lasst Euch ebenfalls einen entsprechenden Nachtrag zum Vollkasko - Versicherungsschein geben.

    Ich hoffe, diese Information ist für Euch wertvoller, als das in diesem Thread bis zur Vergasung verteidigte Halbwissen mancher selbsternannter Rechtsexperten.

    Eine schöne Flugsaison wünscht

    Dietmar

  • Moin,

    ich stelle erst mal für mich fest, dass die Frage der Überladung in erster Linie eine Versicherungsfrage sein kann. So hab ich das auch immer gesehen und deswegen mich seit Beginn über die rechtlichen Bedingungen unter denen wir fliegen müssen geärgert.

    Vielleicht ist das noch nicht durchgedrungen: der DULV bietet eine Versicherung an, die Überladung nicht als Grund für Versicherungsausschluss vorsieht, solange diese nicht unfallursächlich ist.

    Ich würde also auch meine Versicherung bitten diese Ausschlussklausel in den Vertrag aufzunehmen oder zur der DULV-Versicherung wechseln.

    Sicher ist sicher.

    Gerd

  • Hehe, das ist ja cool :)

    Chris

  • Na das hört sich ja alles toll an. Hab ich auch in meiner Kasko stehen.

    Beruhigt mich aber keinen Meter. Wenn du überladen bist, läßt sich fast jeder Unfall

    auf selbiges schieben. Ich möchte, wenn ich zu zweit unterwegs bin, die Kasko nicht in Anspruch nehmen müssen.

  • Mindestens 3 mal hab ich es schon geschrieben.

    Der Passus mus lauten: unter Einschluss grober Fahrlässigkeit.

    Kostet mehr, zahlt aber sogar bei "ohne Medical oder mit Alkohol"

    Mach ich nicht, meine Leasing Firma wollte es damals beim Mose.

    Rüdiger

  • Ich glaube nach einem Unfall bei dem das Kasko zum Zuge kommt, ist der Deckungsumfang das geringste Problem...

  • @ waldopepper  das sehe ich nicht so.  Gut versichert zu sein beruhigt umgemein.  Was mich eher nervt ist, dass es so viel Kleingedrucktes gibt und Rechtsunsicherheit die der Laie nicht überblicken kann.

    In dem genannten Beispiel hat ja auch ein Geschädigter nichts bekommen weil Verjährung eingetreten ist und er gutgläubig davon ausging, dass das nicht der Fall war.

    Ist da ein Beförderungsvertrag entstanden wenn der Pilot  zum Kaffee eingeladen wird ? Oder der Pilot unten tankt und der Gast oben im Turm unaufgefordert einfach die Zeche und Landegebühr  begleicht ( ist mir schon passiert) ? Dann kommt die Beweislast Umkehr und der Pilot ist leider tot. 

    Nicht ganz einfach.  Alles wird kleinlich geregelt aber so wichtige Dinge hängen in der Luft.

    Ich beantrage UL Auflastung mit 2x PAX damit hinten der RA noch Platz hat ( nicht ganz ernst geneint :)   )   

  • waldopepper schrieb:
    Ich glaube nach einem Unfall bei dem das Kasko zum Zuge kommt, ist der Deckungsumfang das geringste Problem...
    Dem kann ich nur zustimmen. Ich würde mir eher um die Passagierhaftpflicht Sorgen machen. Die Kasko-Versicherung, zumal sie oft wohl mit 5.000,- € Selbstbeteiligung abgeschlossen wird, ist für mich eigentlich uninteressant.

    Entweder es kommt zu einem kleinen Schaden, dann muß ich trotz Kasko-Versicherung wegen der Selbstbeteiligung eh zahlen. Oder es kommt zu einem kapitalen Zerleger. Dann kann es mir aber auch egal sein, weil ich den höchstwahrscheinlich eh nicht überleben werde.

    Erinnert mich irgendwie an die Diskussion in einem anderen Forum: "Ich will einen LKW mit 82km/h überholen, setze den Blinker und ziehe nach links raus. Von hinten kommt ein Raser mit 250km/h an und fährt mir hinten rein. Wer ist Schuld."
    Meine Antwort war nur noch: Das ist in dem Fall auch egal, weil ihr das beide nicht überlebt!

  • cbk schrieb:
    Dann kann es mir aber auch egal sein, weil ich den höchstwahrscheinlich eh nicht überleben werde.
    Nee, aber Deine Frau und Kinder und da hab ich als Laie in Sachen Recht das doofe Gefühl, dass dann Mietwohnung statt Eigenheim angesagt sein könnte.

    Gruß Lucky

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